Zweiter Rettungsweg: wieso Brandschutz im Meetingraum?

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Unternehmer haben’s schwer – Start-Ups noch viel schwerer. Auf der einen Seite müssen sie versuchen, ihr Produkt oder ihre Dienstleistung gut zu vermarkten und sich eine gute Marktposition sichern. Auf der anderen Seite treffen sie auf Regelungen und Vorschriften, die zwar einleuchtend, gleichzeitig aber auch enorm einschränkend sein können – und vor allem meist erst mal Kosten produzieren. Eine solche Verordnung ist die Bauordnung, eine weitere die Arbeitsstättenverordnung. Beide befassen sich mit dem Brandschutz, bei dem ein zweiter Rettungsweg gefordert wird.

Zweiter Rettungsweg: Warum?

Die Arbeitsstättenverordnung sagt in § 4, Abs. 4, dass ein Arbeitgeber Vorkehrungen treffen muss, um Beschäftigten Sicherheit zu bieten. Bei Gefahr müssen sich diese schnellstmöglich in Sicherheit bringen können. Ein zweiter Rettungsweg ist daher vorgesehen und muss seitens des Architekten umgesetzt werden. Die Bauordnung spricht von der Notwendigkeit eines zweiten Rettungswegs für jedes Geschoss, welches über mindestens einen Aufenthaltsraum verfügt.

Die Arbeitsstättenverordnung hingegen sieht vor, dass die Anzahl und Anordnung von Fluchtwegen davon abhängig zu machen ist, wie ein Gebäude genutzt wird, wie viele Personen sich dort aufhalten und welche Abmessungen das Gebäude hat. Hierfür gibt es die Arbeitsstättenregel „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“, in der die Forderungen detailliert beschrieben werden. Der erste Rettungsweg wird durch Flure, Treppenräume und Treppen dargestellt. Ein zweiter Rettungsweg kann im Brandschutz auch als Notausstieg gebildet werden.

Ein zweiter Rettungsweg ist immer dann nötig, wenn die spezifischen Verhältnisse vor Ort einen Fluchtweg nötig machen. Liegt eine erhöhte Brandgefahr vor oder sind sehr viele Personen im Gebäude tätig, die auf einen Fluchtweg angewiesen sein könnten, muss ein zweiter Rettungsweg einkalkuliert werden.

Auch Produktionsräume und Lagerräume bedürfen laut Brandschutz dieses zusätzlichen Fluchtweges, sofern sie eine Fläche von mehr als 200 m² aufweisen. Für Geschosse gilt, dass sie mindestens 1.600 m² besitzen müssen, dann ist ein zweiter Rettungsweg nötig. Auch andere spezifische Vorschriften können zum Tragen kommen.

Zweiter Rettungsweg im Brandschutz: Wichtige Abmessungen

Die Arbeitsstättenverordnung sieht Mindestbreiten vor, deren Maße in Abhängigkeit zur Personenanzahl stehen. Diese Mindestbreiten müssen überall eingehalten werden, das heißt, Türen, Flure und Treppen müssen jene Maße aufweisen. Eine Mindestbreite von einem Meter gilt bis zwanzig Personen, die eventuell flüchten müssen.

Die Mindestbreite darf um 0,15 m reduziert werden, wenn es sich um einen Durchgang bzw. eine Tür handelt. Müssen bei Gefahr mehr als zwanzig Personen gerettet werden, muss die Breite des Fluchtwegs mindestens 1,20 m betragen. Außerdem sind unter Umständen zwei Fluchttüren nötig. Das heißt, die Vorschriften für flüchtende Personen können nur über die zusätzliche Tür und die Einhaltung der Mindestbreite realisiert werden.

Zweiter Rettungsweg: Überall gleich?

Der Brandschutz sieht in einigen Bundesländern anders aus. So können hier baurechtlich gesehen andere Vorschriften gelten, was für Architekten ebenso schwierig sein kann wie für den Bauherrn. Vor allem die Unternehmer und Arbeitgeber, die ein Gebäude im Bestand übernehmen, müssen sich eingehend über die geltenden Vorschriften zum Brandschutz informieren.

Ein zweiter Rettungsweg kann auf verschiedene Weise realisiert werden. So ist es möglich, einfach eine zweite Treppe einzubauen, was jedoch platz- und kostentechnisch oft ein Problem ist. Eine Wendeltreppe kann die Lösung sein, sie lässt sich auch bei einem geringen Platzangebot umsetzen. Allerdings sind hiermit die Versicherungen oft nicht einverstanden und es kommt zu versicherungstechnischen Problemen.

Die Rettungsrutsche stellt eine weitere Variante dar. Sie darf von Kleinkindern bis drei Jahre nicht benutzt werden, was bei einem Unternehmen wohl ohnehin eher selten die Notwendigkeit sein dürfte. Allerdings müssen hierfür regelmäßige Übungen durchgeführt werden. Außerdem sind für Rettungsrutschen verschiedene Auflagen einzuhalten.

Wird auf eine Rampe gesetzt, ist diese eine der sichersten Maßnahmen im Brandschutz. Ein zweiter Rettungsweg in Form einer Rampe braucht jedoch viel Platz. Die übliche Treppe ist dann wohl die beste Lösung, lassen sich hierbei doch verschiedene Materialien nutzen, sodass das Treppendesign dem Gebäude angepasst werden kann. Gerade Gründer stehen dabei aber vor einem weiteren Problem: den Kosten.

Ein zweiter Rettungsweg kann viel Geld verschlingen, vor allem dann, wenn auch die Ästhetik des gesamten Gebäudes mit berücksichtigt werden soll. In den meisten Fällen müssen Kompromisse gefunden werden, die Sicherheit und baurechtliche Vorschriften mit Design und Kosten verbinden lassen.


Bildnachweis: © unsplash.com – Todd Quackenbush

Über den Autor

Hans-Jürgen Schwarzer leitet die Content-Marketing-Agentur schwarzer.de. Als Marketer, Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de und industry-press.com. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatrioten dabei „ausgefallene“ Ideen und technische Novitäten besonders am Herzen.

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