Siemens AG: Witwenrente, Unterstützungen und Entlassungen

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Was hat die Siemens AG mit Witwenrente zu tun? Auf den ersten Blick verbindet die Siemens AG mit der Witwenrente nicht viel – außer dass diese anspruchsberechtigten Personen gezahlt wird. Die Siemens AG ist immer für eine Schlagzeile gut – sei es, dass es um Existenzgründungen geht, die unterstützt werden sollen, um das Einsparen von Stellen oder um die immer wieder heiß diskutierte Witwenrente. Scheinbar taucht bei jedem Thema der Name des Unternehmens auf, wobei Siemens durchaus nicht immer in positivem Licht stehen kann.

Siemens AG gründet Start-up Schmiede „Innovations AG“

Die Siemens AG tritt für neue Ideen ein und möchte diese fördern. Dafür wurde nun eigens eine Tochterfirma gegründet, die Start-ups unterstützen soll. Hintergrund ist, dass viele Neugründungen oftmals nicht genügend Kapital zur Verfügung haben. Siemens stellt nun Risikokapital bereit und hilft damit Gründern auf die Sprünge. Dafür arbeitet die Siemens AG unter anderem mit verschiedenen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen. Interessant: Über die Innovations AG sollen nicht nur Existenzgründer von außerhalb mit Kapital versorgt werden, sondern auch Mitarbeiter des Konzerns sollen in den Genuss der Förderung kommen können. Zusätzlich zur Gründung der Innovations AG wurde ein Beirat ins Leben gerufen, der sich als Frühwarnsystem für Zusammenbrüche technologischer Systeme sieht.

Infografik: Siemens Innovations AG mit TTB, SNB, STA

Infografik: Siemens Innovations AG mit TTB, SNB, STA

Entlassungen bei Siemens geplant

Die Siemens AG relativiert solche positiven Meldungen wie die geplante Unterstützung von Start-ups rasch wieder, indem – ebenfalls in 2015 – angekündigt wurde, dass Stellenstreichungen in enormer Höhe geplant sind. Allein in Deutschland soll es 5.100 Menschen treffen, die bisher bei Siemens beschäftigt sind. Wie die einzelnen Standorte genau betroffen sein werden, wird bislang noch nicht weiter ausgeführt. Doch schon jetzt protestieren die Mitarbeiter natürlich gegen das Vorhaben, vor allem in Nürnberg und Berlin wurden Proteste laut. Gerade Berlin wird den Vermutungen nach wohl am stärksten betroffen sein, allein hier sollen wohl bis zu 1.500 Stellen abgebaut werden. Dabei ist diese Zahl schon fast um das Doppelte angestiegen, denn ursprünglich war nur von 800 Stellen die Rede. Schwierig an dieser Situation ist aber, dass die Siemens AG kein Sanierungsfall ist, hier zu Gewinnsteigerungen einen Ansatz zu finden, dürfte schwierig sein. Dennoch hält der Konzernvorstand bislang an seinem Vorhaben fest und lässt sich dabei auch nicht von den Reden der IG Metall-Betriebsräte beeinflussen. Joe Kaeser, der Vorstandschef der Siemens AG, ist der Meinung, dass der Stellenabbau notwendig und unvermeidlich sei. Allerdings hat die Zentrale des Konzerns bisher immer noch keine Auskunft darüber gegeben, in welchem Umfang welche Standorte betroffen sein werden.

Die genannten 5.100 Stellen, die aller Voraussicht nach abgebaut werden sollen, sind jedoch nur ein Teil der Gesamtkürzungen. Siemens spricht hier von etwa 13.100 Arbeitsplätzen, die es schon bald nicht mehr geben soll. Das macht fast ein Viertel der Mitarbeiter insgesamt (weltweit sind rund 342.000 Menschen bei Siemens beschäftigt). Auch in Deutschland träfe es etwa 22 Prozent der bisherigen Mitarbeiter, die dann ohne Job stünden.

Das Problem der Witwenrente

Start-ups beschäftigen sich sicherlich noch nicht mit dem Problem der Witwenrente, die langjährigen Mitarbeiter bei Siemens hingegen schon. Oft wird davon ausgegangen, dass jeder, der in einer jahrelangen Partnerschaft lebe, Anspruch auf Witwenrente hätte. Dem ist leider nicht so, denn eine eheähnliche Gemeinschaft berechtigt nach Aussagen des Hessischen Landessozialgerichts nicht zum Bezug dieser Sozialleistungen. Das Paar muss hingegen mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein, ehe ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Die Begründung des Gerichts bezieht sich darauf, dass die eheähnliche Gemeinschaft ein freiwilliger Entscheid gegen die Heirat sei, der bewusst getroffen wurde. Dabei gilt auch nicht, wenn die Heirat weniger als ein Jahr zurückliegt. Im vorliegenden Fall hatte ein 54jähriger Mann seine langjährige Lebensgefährtin geheiratet, die allerdings sieben Monate danach an Krebs verstorben war. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich hierbei nur um eine Versorgungsehe, aus der sich kein Anspruch auf Witwenrente ergäbe. Die Versicherung wollte nicht zahlen und das Gericht gab in dieser in beiden Instanzen recht. Eine Aussicht auf Heilung hätte zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht mehr bestanden.


Bildnachweis: © Fotolia – PeJo

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