Wer selbstständig ist, hat nicht selten Angst davor, krank zu sein. Immerhin laufen auch bei einem Verdienstausfall die Ausgaben weiter! Doch sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung gibt eine Vorsorge.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Selbstständig und krank: Krankengeld schützt vor einem finanziellen Desaster
Kleinere Wehwehchen stecken die meisten Selbstständigen noch weg. Doch wenn ein Unfall passiert, eine schwere OP ansteht oder eine Krankheit dafür sorgt, dass an das Weiterarbeiten nicht mehr zu denken ist, ist guter Rat teuer. Generell wäre hier die Vorsorge besser gewesen! Dabei kann auch jemand, der selbstständig arbeitet, vorsorgen für den Fall, dass er oder sie krank wird.
Das Krankengeld: Selbstständig, krank und trotzdem ein Einkommen
In der Regel bekommen Arbeitnehmer auch während einer Krankschreibung ihr volles Gehalt weiter, zumindest in den ersten sechs Wochen. Danach wird das Krankentagegeld gezahlt, das sich am vorigen Nettoeinkommen orientiert. Doch auch diejenigen, die selbstständig tätig sind, können sich über ein Krankengeld freuen.
Wenn sie sich entsprechend versichert haben! Hier zeigen sich die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Selbstständige, wobei auch gesetzlich Versicherte ein Krankengeld bekommen können.
Gesetzlich Versicherte müssen einen Wahltarif abschließen und zahlen dann 0,6 Prozentpunkte mehr auf ihren Beitrag. Damit aber wiederum sichern sich die Versicherten ab und bekommen ab dem 43. Tag einer Krankschreibung das Krankengeld. Sie sind somit einem Angestellten gleichgestellt. Möglich ist auch, die Versicherung über das Krankengeld bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen.
Wichtig:
Wer auf die Wahlerklärung seiner gesetzlichen Krankenversicherung setzt, ist für drei Jahre an diese Entscheidung gebunden. Während dieser Zeit ist es zudem nicht möglich, zu einer anderen Krankenversicherung zu wechseln, selbst wenn die bisherige Versicherung ihre Beiträge erhöhen sollte.
Zwei Möglichkeiten für gesetzlich versicherte Selbstständige
Wer selbstständig und krank ist, hat die beiden genannten Möglichkeiten, um sich abzusichern und dafür zu sorgen, dass die Krankheit kein finanzielles Desaster wird.
Diese beiden Varianten sind:
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Höheren Beitrag zahlen
Wer selbstständig tätig ist und Anspruch auf Krankengeld haben möchte, kann einen höheren Beitrag zahlen (die bereits erwähnten 0,6 Prozentpunkte). Derart Versicherte haben aber nicht nur Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag einer Erkrankung, sondern auch auf Mutterschaftsgeld vor und nach der Entbindung.
Zugrunde gelegt wird hier die Beitragsbemessungsgrenze als maximal anrechenbare Höhe des Einkommens. Es werden höchstens 28 Euro im Monat für das Krankengeld fällig. Das Krankengeld selbst beträgt maximal 70 Prozent des Einkommens, höchstens werden in 2021 rund 113 Euro pro Tag gezahlt.
Selbst wenn das Einkommen höher liegen sollte, wird das Krankengeld für Selbstständige nicht höher ausfallen. Um diese Variante zu wählen, ist eine einfache, formlose Erklärung gegenüber der Krankenkasse abzugeben.
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Wahltarif für das Krankengeld
Wer sich für den Problemfall „selbstständig und krank“ absichern möchte, kann auch einen zusätzlichen Wahltarif nutzen. Die konkreten Konditionen werden individuell mit der jeweiligen Krankenversicherung vereinbart. Bei Wahltarifen kann das Geld deutlich früher fließen, teilweise wird es schon ab dem 15. Tag der Erkrankung gezahlt.
Beim Ergänzungstarif besteht ein Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes nur dann, wenn auch ein entsprechender Anspruch bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Ab dem 43. Tag gibt es dann das üblichen Krankengeld, das vorab vereinbart worden ist.
Wie hoch das Geld ist, wird individuell vereinbart. Dabei wird auch festgelegt, ab welchem Tag das Geld gezahlt werden soll. Wird das klassische Krankengeld komplett ersetzt, ist die Vereinbarung des Zahlungsbeginns dieser Ersatzleistung ebenfalls möglich.
Mit der Krankentagegeld-Versicherung vorsorgen (Video)
Als Alternative zur normalen gesetzlichen Versicherung kann jeder, der selbstständig tätig ist, in die private Krankenversicherung eintreten. Die private Krankentagegeld-Versicherung ist zudem ergänzend zur gesetzlichen Versicherung möglich und vergleichbar mit den Wahltarifen.
Einige private Anbieter leisten sogar schon ab dem 8. Tag einer Erkrankung, andere ab dem 22. Tag der Erkrankung, was zudem häufig in dieser Art vereinbart wird. Um die passende Höhe des Krankentagegelds zu ermitteln, werden einfach die aktuellen Ausgaben durch 30 geteilt, so wird der Finanzbedarf pro Tag im Monat klar.
Video: Plötzlich krank als Selbstständiger? 5 Schritte zur Vorbereitung & Rettung der Lage!
Krankentagegeld steuerlich gesehen
Wie auch das Übergangsgeld für Selbstständige ist das Krankentagegeld eine steuerfreie Leistung. Das heißt, dass derjenige, der selbstständig und krank ist, das Geld ohne Abzüge ausgezahlt bekommt. Es unterliegt allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Dieser besagt, dass das Einkommen im Nachhinein besteuert wird. Es muss als Lohnersatzleistung in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und unterliegt dann dem persönlichen Steuersatz. Dies gilt übrigens nicht nur für das Krankentagegeld, sondern auch für das Mutterschaftsgeld, sofern darauf ein Anspruch besteht.
Das bedeutet, dass von dem gezahlten Geld ein Betrag, der in etwa den fälligen Steuern entspricht, zurückbehalten werden sollte, damit er zur Fälligkeit der Steuern vorhanden ist.
Selbstständig und krank: So kommen Selbstständige an das Krankengeld
Arbeitnehmer gehen, wenn sie krank sind, zum Arzt. Sie bekommen einen Krankschreibung und übermitteln diese an ihre Krankenversicherung bzw. übergeben sie dem Arbeitgeber die Bescheinigung vom Arzt.
Umso mehr müssen sie sich nicht kümmern und bekommen dennoch ihr Geld weiter ausgezahlt. Und wer selbstständig ist? Was muss gemacht werden, wenn jemand krank geworden ist und nun an das Krankengeld kommen möchte?
Bescheinigungen auch für erkrankte Selbstständige (Video)
Soll das Krankengeld auch für freiwillig Versicherte, für pflichtversicherte Selbstständige oder für diejenigen, die den Wahltarif abgeschlossen haben und nun krank geworden sind, gezahlt werden, ist die Bescheinigung vom Arzt nötig.
Dieser bestätigt mit seiner Krankschreibung zum einen die Diagnose, zum anderen den Grund für die Arbeitsunfähigkeit. Nun besteht ab dem 43. Tag der Krankschreibung Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch, wenn jemand selbstständig ist und stationär in eine Klinik aufgenommen wurde und länger als sechs Wochen behandelt wird.
Der Arzt stellt nun also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und gibt an den Versicherten einen Durchschlag. Das Original wird an die Krankenversicherung übermittelt bzw. wird auch diese an den Versicherten ausgegeben und muss noch an die Versicherung übersendet werden.
Dauert die Krankheit länger an, ist unbedingt eine lückenlose Krankschreibung vonnöten.
Kinderkrankengeld für Selbstständige?
Wer selbstständig und krank ist, hat die oben genannten Möglichkeiten. Wie aber sieht es in puncto Kinderkrankengeld aus? Auch hier gilt laut Urteil des Bundessozialgerichts (Az. 1 RK 1/94 vom 31. Januar 1995), dass das Krankengeld erst ab dem 43.
Tag gezahlt wird, an dem das Kind krank ist. Allerdings unterscheiden sich die Verfahrensweisen der Krankenversicherungen hier deutlich, denn einige zahlen bereits Kinderkrankengeld ab dem ersten Tag der Erkrankung des Kindes.
Video: Krankenversicherung für Selbständige: Privat oder gesetzlich? Vergleich PKV vs GKV für Freiberufler
Selbstständig und krank: Anspruch auf Krankengeld nicht gefährden
Wer gerade erst krank geworden ist, weiß oft noch nicht, wie lange die Erkrankung dauern wird. Oft erweist sie sich als recht langwierig und die Arbeitsfähigkeit wird nicht so schnell wieder hergestellt. Das kann fatal sein, wenn jemand selbstständig arbeitet!
Wichtig ist, sich von Anfang an eine Bescheinigung vom Arzt geben zu lassen, sodass der persönliche Gesundheitszustand lückenlos dokumentiert werden kann. Nur der vollständige Nachweis der Erkrankung sichert die Auszahlung des Krankengelds.
Wichtig:
Maximal ist eine Person, die krank ist, aber selbstständig arbeitet, für 78 Wochen abgesichert. Dieser Zeitraum wird auf drei Jahre festgesetzt und gilt für die Krankschreibung wegen einer Erkrankung. Erfolgt in der Zeit eine Krankschreibung wegen einer anderen Krankheit, beginnt der Zählzeitraum von Neuem. Ein Beispiel: Person A ist selbstständig und nun krank geworden. Sie wird operiert und ist nach zehn Wochen wieder genesen.
Aber nur vermeintlich, nach einigen Monaten wird die Erkrankung erneut diagnostiziert. Die folgende Krankschreibung wird auf die vorige angerechnet, sodass die augenscheinlich hohe Zahl von 78 Wochen gar nicht so hoch ist. Ist dieser Zeitraum um, werden alle Zahlungen eingestellt. Wer selbstständig ist, muss nun wieder arbeiten, auch wenn er oder sie noch krank ist. Wer das nicht möchte, muss sich um Sozialhilfe bemühen.
Tipp für Versicherte bei der Künstlersozialkasse:
Wer als Freiberufler bei der Künstlersozialkasse abgesichert ist, kommt automatisch in den Genuss der Leistungen, die auch einem Arbeitnehmer zustehen würden. Die KSK übernimmt zum einen die Hälfte der Beiträge an die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Zum anderen besteht der Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Krankschreibung. Hier muss kein Wahltarif abgeschlossen oder ein höherer Beitrag gezahlt werden, denn was für Arbeitnehmer gilt, ist auch für jemanden, der selbstständig und bei der KSK versichert ist, gültig.
FAQs: Häufige Fragen rund um das Thema Krankheit bei Selbstständigkeit
Kann man sich als Selbstständiger krankschreiben lassen?
Eine Krankschreibung ist nur möglich, wenn ein Selbstständiger gesetzlich versichert ist. Pflichtversicherte sowie diejenigen, die freiwillig versichert sind und eine sogenannte Wahlerklärung abgegeben haben, können ab dem 43. Tag der Krankschreibung das Krankengeld beanspruchen. Wer eine Wahlerklärung abgegeben hat, zahlt für den Anspruch auf Krankengeld 0,6 Prozentpunkte mehr.
Haben Selbstständige Anspruch auf Krankengeld?
Selbstständige haben nur Anspruch auf Krankengeld, wenn sie in die Gruppe der Pflichtversicherten gehören oder eine Wahlerklärung abgegeben haben. Sie müssen dann 0,6 Prozentpunkte mehr zu ihrem Beitrag bezahlen. Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab der 7. Woche der Krankschreibung.
Haben freiwillig gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld?
Freiwillig gesetzlich Versicherte können einen Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie einen höheren Normalbeitrag zahlen oder wenn sie einen Wahltarif „Krankengeld“ abgeschlossen haben. Die Höhe des Krankengelds ist bei 70 Prozent des bisherigen Einkommens und maximal 113 Euro gedeckelt.
Wer zahlt Krankenkassenbeiträge bei Krankheit?
Bei Krankheit fallen keine Krankenkassenbeiträge an, abgezogen werden nur noch die Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse berechnet die Beiträge auf Basis des bisherigen Einkommens.
Wer zahlt Kur bei Selbstständigen?
Auch Selbstständige können Anspruch auf eine Kur haben. Diese Maßnahme wird bei gesetzlich Versicherten von der Deutschen Rentenversicherung oder von der Berufsgenossenschaft getragen. Teilweise ist auch die Krankenkasse dafür zuständig. In letzterem Fall zahlt die Krankenkasse in der Zeit der Kur auch Krankengeld.
Wie lange wird Krankentagegeld in der PKV bezahlt?
Das Krankentagegeld wird in der PKV wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 43. Tag der Krankheit gezahlt. Eine Leistungshöchstdauer ist hier aber nicht vorgesehen, das Krankengeld wird somit solange gezahlt, wie der Versicherte krank ist.
1 Kommentar
Guten Tag, ich habe eine Frage, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich habe bis letzte Woche Arbeitslosengeld 1 bezogen und habe gerade den Antrag der gesetzlichen Krankenkasse auf dem Tisch. Ich bin selbständig, jedoch ohne Einnahmen zu dem jetzigen Zeitpunkt. Wenn ich jetzt länger krank werde, wie bemisst sich das Krankengeld? Wird auf die Höhe des Arbeitslosengeld zurückgegriffen? Es wäre super, wenn Sie mir die Frage beantworten könnten.
Danke