Was haben Sektsteuer, der Soli und Kaiser Wilhelm II miteinander zu tun? Nun, die Sektsteuer ist in der Tat ein Erbe aus der wilhelminischen Zeit. Sie ist auch ein ganz bekanntes Beispiel für Steuern und Abgaben, die zu einem bestimmten Zweck eingeführt werden, jedoch nach dem Wegfall des Zwecks weiterhin bestehen bleiben. Und da schließt sich auch gleich der Kreis zum Solidaritätszuschlag, den wir im gleichen Thema nur zu gut in Erinnerung haben.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Sektsteuer: anno 1902 für einen guten Zweck erhoben
Es war im Jahre 1902 und Kaiser Wilhelm II geruhte, die kaiserliche Kriegsflotte auszubauen. Den leeren Staatssäckel gedachte man allerdings ganz gezielt mit dem Geld der Bürger aufzufüllen und damit die flotte Flotte zu finanzieren. Interessant ist auch die Begründung für die Einführung der Sektsteuer, die man damals anführte. Man sprach davon, dass „bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muß“.
So nachzulesen im Spiegel, Ausgabe 20/1950. Damals sprach man auch von der Schaumweinsteuer und nicht von der Sektsteuer. So wurde denn im Schaumweinsteuergesetz vom 9. Mai 1902 nach Zustimmung des Reichstags der Betrag von 50 Pfennigen festgesetzt. Der Preis einer Flasche Sekt betrug damals immerhin 2,50 Mark.
Sektsteuer: 1933 abgeschafft … für sechs Jahre
Die Sektsteuer überdauerte das Ende des ersten Weltkriegs ebenso wie Kaiser Wilhelm II und seine Kriegsflotte. Erst im Jahr 1933 wurde die Sektsteuer wieder abgeschafft – als Maßnahme zur Überwindung der Wirtschaftskrise.
Die steuerfreie Zeit währte aber nur wenige Jahre. Kaum plante man erneut den Aufbau einer Kriegsflotte – dieses mal waren es die U-Boote, die auf dem Wunschzettel standen – da erinnerte man sich der bewährten Abgabe der Sektsteuer. So wurde denn im Jahr 1939 ein Kriegszuschlag eingeführt – der wiederum Flotte und Krieg des Kaiser Wilhelm II überdauerte.
Am 4. September 1939 wurde in der Kriegswirtschaftsverordnung festgeschrieben, dass sich „jeder Volksgenosse die notwendigen Einschränkungen in der Lebensführung und Lebenshaltung auferlegen“ müsse. Die Folge: die Lust am prickelnden Labsal wurde mit einer ganzen Reichsmark pro Flasche versalzen. Im Jahr 1949 gingen Einnahmen und Verantwortung aus der Sektsteuer auf den Bund über.
Höhe der Sektsteuer: ganz nach Bedarf
Die Sektsteuer wurde auch den finanziellen Bedürfnissen des Staats angepasst. Die bescheidenen 50 Pfennige des Jahres 1902 genügten nicht lange. Schon wenige Jahre später, genauer im August 1909, wurde die Sektsteuer neu geordnet.
Man staffelte die Sektsteuer von 1 bis 3 Mark, abhängig vom Preis der Flasche. Auf diese steuermindernde Differenzierung verzichtete man ab 1918 gänzlich. Ab diesem Zeitpunkt erhob Vater Staat einen Einheitssatz von 3 Mark pro Flasche. Später dann in der Inflation stieg auch die Sektsteuer in astronomische Höhen. Im Jahr 1926 betrug sie wieder überschaubare 1 Reichsmark.
Die Sektsteuer als Konjunkturbremse
In den Nachkriegsjahren kam in der Sektindustrie und auch bei den Konsumenten Unmut über die beibehaltene Kriegssteuer auf. 3 Mark war in diesen Jahren viel Geld und so mancher Konsument überlegte sich den Erwerb des schäumenden Getränks mehr als einmal. Die Sektindustrie klagte entsprechend über die Sektsteuer aus Umsatzbremse.
Christian Adalbert Kupferberg von der Mainzer Sektkellerei Kupferberg forderte im Jahr 1949 eine Senkung der Sektsteuer von drei auf eine Mark. Immerhin 22 Millionen DM spielte in diesem Jahr die Sektsteuer ein. Dem Finanzminister prognostizierte er eine Verdopplung des Umsatzes für den Fall der Steuersenkung. Schenkt man seinen Angaben Glauben, dann verkaufte Kupferberg nur noch 25% der Vorkriegsmenge an Flaschen.
Bundesweit (ohne Ostgebiete) lag der Jahresumsatz von 1949 bei cirka 7 Millionen Flaschen Sekt. Das sind nur 50 Prozent des Umsatzes des Jahres 1936.
Bildnachweis: © unsplash.com – Jamie King