Frankreich – das Land lockt mit einem besonderen Flair, mit Lebenslust und zuvorkommender Höflichkeit der Menschen. Gerade Paris ist damit als Lebensziel besonders begehrt, wird hier doch scheinbar alles geboten, was sich ein Auswanderer wünschen kann. Doch die Gehälter sind um einiges niedriger, was bei der Planung durchaus berücksichtigt werden sollte. Für den Arbeitgeber bedeutet das wiederum, die Situation der Führungskräfte in Deutschland genau zu kennen, um zumindest gehaltsmäßig mithalten zu können.
Gute Chancen für Unternehmen und Führungskräfte
Existenzgründer sind nicht schlecht beraten, wenn sie über eine Gründung in Frankreich nachdenken. Allerdings sollten sowohl Standort als auch Branche wohl überlegt sein, denn die Konkurrenz schläft auch hier nicht. Dazu kommt, dass Sie ein glückliches Händchen bei der Personalauswahl beweisen sollten. Hilfe bei der Mitarbeitervermittlung bekommen Sie durch eine deutsch-französische Personalberatung, die die Rekrutierung von Personal in die Hände nimmt. Viele Unternehmen suchen deutschsprachige Mitarbeiter, denn auch in Frankreich hat die Internationalisierung Einzug gehalten. Außerdem gründen viele deutsche Firmen Niederlassungen in Frankreich, somit wird in vielen Fällen sowohl deutsches als auch französisches Personal gesucht. Gerade in Grenzgebieten ist es daher leichter, deutschsprachige Mitarbeiter zu finden. Doch nicht nur das Elsass, sondern auch der Großraum Paris sowie Lothringen sind beliebte Ziele für Auswanderer, die sich über die deutsch-französische Personalberatung einer Personalvermittlung zur Verfügung stellen.
Rekrutierung Führungskräfte: Was muss betreffs der Arbeitsverträge beachtet werden?
Werden bei der Vermittlung Führungskräfte gesucht, so gilt es in besonderem Maße, den Bewerbern etwas zu bieten. Das gilt nicht nur für ein angemessenes Gehalt, sondern auch für die Gestaltung des Arbeitsvertrags, wobei das eine mit dem anderen im Zusammenhang steht. So wird beispielsweise bei der Mitarbeitervermittlung meist das 13. oder gar 14. Monatsgehalt festgeschrieben. Dieses brauchen die Angestellten auch, um die Einkommenssteuer zu zahlen.
Denn anders als in den meisten anderen Ländern Europas wird die Einkommenssteuer in Frankreich nicht von Ihnen als Arbeitgeber überwiesen. Nach Abgabe der Steuererklärung flattert Ihrem Personal ein Bescheid vom Finanzamt ins Haus, dort wird die Einkommenssteuer festgesetzt. Streng genommen zahlt die Einkommenssteuer der Arbeitgeber in Form des zusätzlichen Monatsgehaltes, allerdings wird das Geld eben an die Angestellten überwiesen. Ob diese das dann für die Steuer einsetzen oder nicht, bleibt natürlich ihnen überlassen. Doch zurück zu den Arbeitsverträgen. In Frankreich können Sie nur dann einen befristeten Arbeitsvertrag ausstellen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.
Eine kurzzeitige Überlastung im Unternehmen gilt nicht als solcher Grund. Wenn Sie jedoch einen Ersatz für einen kurzzeitig ausgefallenen – unbefristet angestellten – Mitarbeiter benötigen, weil die Auftragslage ansonsten nicht zu bewältigen wäre, können Sie einen befristeten Vertrag ausstellen.
Wenn bei einer Vermittlung Führungskräfte gesucht werden, so wird dieses Personal in der Regel nicht befristet gesucht, denn die Führungskräfte sollen das Unternehmen schließlich längerfristig voranbringen. Neben den genannten Arbeitsverträgen (befristet und unbefristet) gibt es noch den Zeitarbeitsvertrag, den Teilzeitarbeitsvertrag sowie den Arbeitsvertrag für die diskontinuierliche Beschäftigung. Bei der Rekrutierung von Personal gilt in jedem Falle, dass sämtliche Vereinbarungen schriftlich zu treffen sind.
Dies ist nicht nur aus Sicht der Beteiligten und aus Nachweisgründen sinnvoll, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Zeit- und Teilzeitarbeitsverträge werden vor allem in Saisonberufen vergeben, dann schreibt die deutsch-französische Personalvermittlung solche Stellen konkret aus. Wenn bei der Rekrutierung Führungskräfte gesucht werden, betrifft diese aber die Saisonarbeit kaum.
Vermittlung Führungskräfte: Soziale Absicherung nicht vergessen!
Wie in Deutschland gilt auch in Frankreich, dass es eine soziale Absicherung für Angestellte geben muss. Bei der Rekrutierung von Personal achtet die deutsch-französische Personalberatung darauf, Sie als Arbeitgeber entsprechend darauf hinzuweisen, dass Sie sich um die Sozialversicherung für Ihre Angestellten kümmern müssen. Bedenken Sie daher bei der Personalsuche, dass Kosten für
- die Altersversorgung,
- für die Versorgung der Familie des Angestellten,
- für die Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung
anfallen werden. Des Weiteren müssen Gelder für die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Es ist nicht günstiger, in Frankreich Personal zu beschäftigen! Anteilig zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Beiträge zu den sozialen Versicherungen. Wenn bei der Rekrutierung Führungskräfte gesucht werden, ist die Konkurrenz unter den Unternehmen oft groß und es werden verschiedene Lockmittel eingesetzt, um eine bestimmte Person für das eigene Unternehmen zu gewinnen – hier kommen die Zusatzversicherungen ins Spiel, die einige Firmen für ihre Angestellten übernehmen. Dies ist natürlich nicht verpflichtend, allerdings sehr wirksam und effektiv sowie als kleine Hilfestellung bei der Entscheidung für oder gegen einen Arbeitgeber zu sehen.
Vermittlung Führungskräfte: Die Gehaltssituation in Frankreich
Sollten Sie als Existenzgründer nach Frankreich gehen und dort auf die Rekrutierung von Personal setzen, so sollten Sie sich mit der aktuellen Gehaltssituation in Ihrer Branche vertraut machen. Auch dann, wenn Sie bereits ein gestandenes Unternehmen in Frankreich führen und über eine Rekrutierung Führungskräfte vermittelt bekommen wollen, sollten Sie sich in der Branche immer wieder umhören bzw. auf dem Laufenden halten.
Schließlich wollen Sie doch nicht, dass Ihr Wunschkandidat zur Konkurrenz wechselt, weil diese mehr bietet! Wie in anderen Ländern gilt auch in Frankreich, dass die Gehälter in den Ballungsgebieten am höchsten sind. So werden in Paris gute Löhne und Gehälter gezahlt, auch im Elsass, in Lothringen und in Rhône-Alpes bekommen die Mitarbeiter gutes Geld für ihre Arbeit.
Dennoch zeigte sich jüngst bei einer Umfrage, die durch eine deutsch-französische Personalberatung ausgeführt wurde und bei der ca. 400.000 Menschen befragt wurden, dass die Gehaltsvorstellungen seitens der Bewerber um mehr als 900 Euro höher liegen als die tatsächlich gezahlten Gehälter.
Gerade Ingenieure und technische Verkäufer legen die Messlatte hoch, stoßen damit aber in der Realität auf Widerstand. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie bei der Personalsuche nicht nur auf gute Qualifikationen achten müssen, sondern auch auf die Gehaltsvorstellungen der zukünftigen Mitarbeiter. Meist übernimmt bereits die deutsch-französische Personalberatung die ersten Gespräche mit dem eventuell zukünftigen Mitarbeiter.
Hier wird bereits auf alle Eventualitäten geschaut und wer als Bewerber völlig utopische Vorstellungen vom Gehalt hat oder Forderungen stellt, die das Unternehmen nicht erfüllen kann oder will, wird nach der Vorrunde bereits herausfallen. Arbeitgeber müssen sich demnach nur mit den Bewerbern beschäftigen, die auch wirklich annähernd zu den eigenen Vorstellungen passen und die jeweiligen Wünsche erfüllen können.
Die ärztliche Untersuchung – Pflicht für Arbeitnehmer
Da ein Arbeitgeber in der Regel Wert darauf legt, dass seine Angestellten gesund sind und es auch bleiben, steht schon vor Beginn der eigentlichen Arbeit eine ärztliche Einstellungsuntersuchung auf dem Programm. Diese ist gesetzlich festgelegt und Sie als Arbeitgeber müssen Sorge dafür tragen, dass Ihre Angestellten an der Untersuchung teilnehmen. Dabei ist die Art der künftigen Arbeit egal – ein Mitarbeiter in der Produktion muss die Untersuchung ebenso vornehmen lassen wie eine angehende Führungskraft oder ein Top-Manager.
Seitens des Gesetzgebers ist gewünscht, dass die Untersuchung schon vor Aufnahme der Arbeit durchgeführt wird, sie kann aber auch noch zum Ende der Probezeit erfolgen. Dann allerdings ist ein Verschieben nicht mehr möglich. Durch die ärztliche Einstellungsuntersuchung wird sichergestellt, dass es gesundheitlich gesehen keine Einschränkungen seitens des künftigen Mitarbeiters gibt und dass dieser weder sich selbst noch andere Mitarbeiter gefährden kann. Letzteres ist zum Beispiel durch ansteckende Krankheiten möglich und soll durch umfasende Tests ausgeschlossen werden.
Ihnen als Arbeitgeber obliegt die Organisation der Untersuchung und Sie müssen den Mitarbeiter auf seine Pflicht zur Teilnahme aufmerksam machen. Wichtig ist des Weiteren das Sicherheitstraining, welches ebenfalls durch Sie organisiert werden muss. Hierfür gibt es keinen Aufschub, das Training muss vor dem ersten Arbeitstag des Mitarbeiters durchgeführt werden. Angesprochen werden dabei typische Risiken und Gefahren, die mit der Anstellung einhergehen können. Ein Arbeitsmediziner leitet das Training, der angehende Mitarbeiter muss aktiv dabei sein und seine eigenen Qualifikationen und Erfahrungen einbringen.
Wichtig: Wenn Sie einem Jugendlichen die Chance auf Arbeit geben wollen und diesen zum Beispiel in der Ferienzeit beschäftigen möchten, so brauchen Sie dafür eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde, sofern der Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahre alt ist. Andernfalls darf dieser Jugendliche keinen Job bei Ihnen erhalten.
Egal, ob jugendlicher Mitarbeiter oder Führungskraft: Alle neuen Angestellten müssen Sie in einem Register führen, das Auskunft über das gesamte Personal gibt. Hierüber lässt sich jederzeit nachvollziehen, wer zu welcher Zeit in dem jeweiligen Unternehmen gearbeitet hat und welche Position er während dieser Zeit bekleidet hat. Dies ist nicht zuletzt für die Sozialversicherung relevant, denn sollte diese einmal Fragen bezüglich der Mitarbeiter eines Unternehmens, der betreffenden Stellen sowie der Abführung der Sozialversicherungen haben, ist es durchaus wichtig, einen entsprechenden Nachweis vorlegen zu können.
Mitarbeitervermittlung: Führungskräfte in Frankreich finden
Wer bei der Personalsuche auf eine deutsch-französische Personalvermittlung setzt und nach einer solchen im Internet sucht, wird mit zahlreichen Angeboten konfrontiert. Wir stellen Ihnen hier fünf Anbieter vor, die sich vor allem auf die Vermittlung der Führungskräfte in Paris und im gesamten französischen Sprachraum spezialisiert haben.
Die Personalauswahl erfolgt dann in Absprache mit der jeweiligen Agentur, wobei Sie als zukünftiger Arbeitgeber die Kriterien vorgeben, nach denen die Personalvermittlung erfolgen soll.
Eurojob Consulting bietet nicht nur die reine Personalvermittlung an, sondern offeriert auch zahlreiche Informationen für Bewerber und Unternehmer. Die Berater haben sich auf verschiedene Branchen spezialisiert, sodass die Personalsuche ganz konkret erfolgen kann und auch ein fachlich fundierter Hintergrund bei der Betreuung vorhanden ist. Die Berater wissen, wovon sie sprechen, wenn sie über Chancen und Risiken der Branchen und der einzelnen Berufe reden. Gleichzeitig können sie auf ein breites Netzwerk an Beratern und Betreuern sowie Unternehmen zugreifen.
Diese Mitarbeitervermittlung ist bereits seit 2002 tätig und vermittelt Personal in mittelständische Unternehmen in Frankreich. Auch in Deutschland und Österreich wird die Personalsuche ermöglicht. Gesucht und vermittelt werden vor allem Führungskräfte wie Geschäftsführer, leitende Angestellte für Einkauf und Logistik sowie Führungspersonal für die Bereiche Verwaltung und Personalwesen. Auch dfp-Consulting geht bei der Personalvermittlung den Weg über Netzwerke und Experten, die beratend tätig sind bzw. direkt Personal vermitteln können.
3. ALCANDRE
ALCANDRE geht den direkten Weg über das Headhunting und spricht im Rahmen der Mitarbeitervermittlung infrage kommendes Personal direkt an. Die Bereiche, die hier abgedeckt werden, sind sehr vielseitig und reichen von Finanzen und Verwaltung über Dienstleistungen und Industrie bis hin zum Handel. Die Personalauswahl erfolgt nach den Kriterien, die seitens des zukünftigen Arbeitgebers festgelegt werden.
Die Personalvermittlung Euro Rekruter setzt auf eine beidseitige Betreuung und kümmert sich sowohl um Unternehmen, die neue Mitarbeiter und Führungskräfte suchen als auch um Menschen, die sich in französischen Unternehmen um eine Anstellung bemühen. Die Suche kann auf der Internetseite bereits nach einigen Kriterien selbst durchgeführt werden, was für Arbeitgeber bedeutet, dass die Personalauswahl bereits eingegrenzt werden kann.
Bei der Personalauswahl durch diese Personalberatung werden vor allem leitende Angestellte, Geschäftsführer, Filialleiter und andere Führungspositionen besetzt. Das Unternehmen ist im Industrie- und Dienstleistungsbereich tätig und sucht ständig neue Mitarbeiter, welche sich für eine Vermittlung in französische Unternehmen eignen. Dabei geht es vor allem um die Besetzung von Positionen im Spitzenmanagement sowie im mittleren Managementbereich.
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