Ab dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde, was einer Erhöhung um 41 Cent entspricht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs können von dieser Erhöhung profitieren, da sie spürbare Verbesserungen mit sich bringt. In unserem Überblick haben wir die wichtigsten Änderungen für Unternehmen zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Minijobs: Neue Verdienstgrenze ab Januar 2024
Mit der Anhebung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2024 steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 Euro im Monat. Das bedeutet, dass das monatliche Arbeitsentgelt eines Minijobbers diese Grenze nicht überschreiten darf. Zudem ist das Jahresentgelt auf 6.456 Euro begrenzt.
Arbeitgeber sollten daher bei neuen Arbeitsverhältnissen oder Veränderungen sorgfältig prüfen, ob die Beschäftigung als geringfügig einzustufen ist.
Erhöhung des Mindestlohns beeinflusst Midijob-Untergrenze
Mit der Erhöhung des Mindestlohns ändert sich auch die Verdienstspanne für den Midijob.
Veränderungen für Arbeitnehmer mit niedrigem Arbeitsentgelt
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt bis zum 30. September 2022 nicht mehr als 520 Euro betrug, galt bisher die Möglichkeit, unter den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig zu bleiben.
Um auch weiterhin kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig zu bleiben, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Januar 2024 ein monatliches Arbeitsentgelt von mindestens 538 Euro erzielen. Andernfalls werden sie als Minijobber eingestuft und müssen sich bei der Minijobzentrale anmelden.
Versicherungspflichtgrenze steigt auf 69.300 Euro jährlich
Arbeitnehmer in Deutschland müssen ab dem 1. Januar 2024 mit einigen Änderungen in der Sozialversicherung rechnen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 62.100 Euro pro Jahr erhöht. Das bedeutet, dass das Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro, ab diesem Einkommen sind Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung erhöht sich auf 1,7 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung wird zum 1. Januar 2024 auf 7.550 Euro im Westen und auf 7.450 Euro im Osten angehoben. Gleichzeitig steigen die Bezugsgrößen im Westen auf 3.535 Euro und im Osten auf 3.465 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beläuft sich auf 45.358 Euro.
Steigende Hinzuverdienstgrenzen für Rentnerinnen und Rentner
Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, dürfen ihr Einkommen um bis zu 18.558,75 Euro brutto pro Jahr aufstocken.
Verpflegungs- und Unterkunftswerte steigen ab 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Für die Verpflegung steht ein Monatswert von 313 Euro zur Verfügung, während der Monatswert für Unterkunft und Miete bei 278 Euro liegt. Darüber hinaus kann ein täglicher Gesamtwert von 10,43 Euro für Frühstück, Mittag- oder Abendessen genutzt werden.
Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf Mini- und Midijobs
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs können sich ab dem 1. Januar 2024 über eine spürbare Verbesserung ihres Verdienstes freuen, da der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde angehoben wird. Allerdings müssen Unternehmen auch mit neuen Herausforderungen umgehen, die sich durch die Anpassungen in der Sozialversicherung und den neuen Verdienstgrenzen ergeben.
Es ist ratsam, Expertenrat einzuholen, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen korrekt umgesetzt werden. Die Änderungen im Mindestlohn bedeuten eine spürbare Verbesserung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs, da sie nun mehr Geld verdienen und eine bessere soziale Absicherung haben. Unternehmen sollten sich auf die neuen Herausforderungen vorbereiten und die Auswirkungen der Änderungen verstehen.