Der Mindestlohn ist das kleinste Arbeitsentgelt, das rechtlich zulässig ist. Er wurde in seiner Höhe gesetzlich festgelegt und erfährt regelmäßige Anpassungen. Auch für 2024 ist eine Erhöhung geplant.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Mindestlohn: Erhöhungen sollen Inflation ausgleichen (Video)
Der Staat oder die Tarifparteien können den Mindestlohn für Arbeitnehmer festlegen und auch über mögliche Erhöhungen abstimmen. Unterschieden wird bei der Zahlung des Mindestlohns nach einem Stundensatz oder nach dem Mindest- als Monatslohn. Ein gesetzlicher Mindestlohn soll sich automatisch an die Preissteigerungen des Marktes anpassen, er wird in dem Fall von einer Kommission oder vom Gesetzgeber selbst festgelegt.
Die Gründe, warum es einen Mindestlohn geben muss, sind einleuchtend: Er stellt einen wichtigen Schutz vor Ausbeutung (Stichwort „Lohndumping“) dar. In vielen Fällen leben Arbeitnehmer dicht an oder sogar unterhalb der Armutsgrenze. Sie sind nicht vor Armut geschützt und das trotz einer Berufstätigkeit. Sie benötigen dann staatliche Zuwendungen oder Zuschüsse, um wirtschaftlich überleben zu können.
Der Mindestlohn 2023
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Davon profitieren derzeit rund 6,64 Millionen Beschäftigte. Im Zuge dieser Erhöhung konnten sich die Beschäftigten über bis zu 100 Euro mehr im Monat freuen, was angesichts der stark gestiegenen Verbraucherpreise überaus hilfreich war.
Ver.di-Vorsitzender Frank Werneke sah in der letzten Erhöhung sogar den richtigen Schritt in Richtung Überleben für die Menschen, die von der aktuellen Preisentwicklung besonders betroffen waren.
Mit der Erhöhung folgte man der Europäischen Mindestlohnrichtlinie, die im Oktober 2022 verabschieden worden war. Berücksichtigt wurden für diese Richtlinie unter anderem die allgemein Lohnentwicklung, die Entwicklung der Produktivität sowie die Kaufkraft. Die Europäische Mindestlohnkommission empfiehlt, dass der Mindestlohn nicht unter 60 Prozent des Medianlohns liegen sollte.
Für den deutschen Mindestlohn bedeutet das, dass er immer noch zu niedrig ist: Bei 12 Euro liegt der Lohn bei 53 Prozent des Medianlohns. Auch daher wurde bereits jetzt für 2024 eine weitere Erhöhung angekündigt. Die spürbar hohe Inflation soll damit zumindest zum Teil ausgeglichen werden.
Video: Heil will Mindestlohn deutlich erhöhen: „Arbeit muss sich lohnen“
Die Vorteile eines höheren Mindestlohns
Die Anhebung des Mindestlohns soll die hohe Inflation ausgleichen. Angesichts weiter steigender Verbraucherpreise scheint dies aber nicht erreichbar, die Verluste der realen Kaufkraft sind immer noch höher.
Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es immer noch Streitigkeiten um den Mindestlohn und neue Erhöhungen werden gefordert.
Zu den Vorteilen des höheren Mindestlohns zählen zudem diese:
-
Schaffung von Arbeitsplätzen
Anfangs befürchteten die Unternehmen, dass die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland dazu führen würde, dass Arbeitsplätze in massivem Umfang verloren gehen würden. Doch diese Befürchtung hat sich als fehlerhaft herausgestellt. Im Gegenteil: Es kann sogar davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftliche Produktivität durch die Erhöhung des Mindestlohns sogar gestiegen ist. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist seit der Einführung der Erhöhung des Mindestlohns sogar gestiegen.
-
Verhinderung von Lohnarmut
Menschen sollen von ihrer Arbeit leben können und keine weitere Unterstützung benötigen.
-
Vorbeugung von Altersarmut
Mit dem Mindestlohn wird sichergestellt, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können. Das soll auch für das Alter gelten, denn ein geringer Verdienst heute bedeutet Altersarmut morgen.
-
Entlastung des Staatshaushaltes
Unternehmen sollen dafür sorgen, dass ihre Angestellten ein existenzsicherndes Einkommen haben. Das kann nicht Aufgabe des Staates sein.
-
Zeichen von Respekt
Niedriglöhne zeugen von geringem Respekt gegenüber der geleisteten Arbeit. Der Mindestlohn beugt vor und zeigt, dass die geleistete Arbeit wertgeschätzt wird.
-
Fairer Wettbewerb
Unternehmen verschaffen sich durch Niedriglöhne einen unfairen Wettbewerbsvorteil. Durch die Tatsache, dass alle gleichermaßen einen Mindestlohn zahlen müssen, wird dieser Punkt verhindert.
-
Förderung der Gleichberechtigung
Frauen arbeiten häufig zu niedrigeren Löhnen als Männer. Durch den Mindestlohn werden alle Geschlechter gleichermaßen gut bezahlt.
-
Klarheit für die Arbeitnehmer
Durch den Mindestlohn weiß der Arbeitnehmer, mit welchem Gehalt zu rechne ist. Es werden keine Jobs angenommen, deren Bezahlung nicht einmal das Existenzminimum decken kann.
-
Vorgaben innerhalb der EU werden befolgt
21 von 27 Staaten der EU haben den Mindestlohn etabliert. Deutschland gehört damit seit der Einführung des Mindestlohns zu den Staaten, in denen Wert auf eine gute Bezahlung für die geleistete Arbeit gelegt wird.
Die wichtigsten Fragen zum Mindestlohn (Video)
In den Medien ist immer wieder die Diskussion über die Höhe des Mindestlohns zu verfolgen. Dabei steht schon jetzt fest, dass es in 2023 keine weitere Erhöhung mehr geben wird.
Ursprünglich war es geplant: Der Mindestlohn sollte steigen und das noch in diesem Jahr.
Doch der Gesetzesentwurf sieht eine erneute Anhebung frühestens zum 1. Januar 2024 vor. Ob dieser Fall so eintreten wird und in welcher Höhe die Anhebung dann erfolgen soll, ist derzeit noch unklar.
Die Gewerkschaft Verdi fordert aber bereits jetzt, dass die Erhöhung doch noch in 2023 vorgenommen werden soll. Grund dafür sind die hohen Preise, die sich mit dem bisherigen Mindestlohn nicht mehr stemmen lassen.
Neben der Frage zur nächsten Anhebung des Mindestlohns gibt es noch weitere wichtige Aspekte rund um den minimal zugelassenen Arbeitslohn in Deutschland.
Steigt der Mindestlohn für Frauen stärker als für Männer?
Nein, angesichts des Gesetzes zur Gleichbehandlung aller Geschlechter kann der Mindestlohn nicht für Frauen stärker steigen als für Männer. Dennoch profitieren von der Erhöhung mehr Frauen. Grund ist die Tatsache, dass rund zwei Drittel der mehr als 8,6 Millionen nach Mindestlohn Beschäftigten Frauen sind. Viele von ihnen haben keine abgeschlossene Ausbildung und können daher keine höher bezahlten Jobs annehmen. Ihnen bleiben nur die Jobs, in denen der Mindestlohn gezahlt wird. Durch die Erhöhung des Mindestlohns bekommen mehr Frauen mehr Geld als Männer.
Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?
Der Mindestlohn gilt zwar flächendeckend in Deutschland, dennoch ist er nicht überall gültig. Verschiedene Gruppen profitieren nicht von der Erhöhung.
Zu diesen gehören folgende:
- Auszubildende
- Minderjährige
- Pflichtpraktikanten
- freiwillige Praktikanten im Zuge eines Orientierungspraktikums
- Langzeitarbeitslose
- ehrenamtlich Tätige
Dass Praktikanten und Auszubildende vom Mindestlohn ausgeschlossen sind, rührt daher, dass sie laut Gesetzgeber nicht in einem festen Arbeitsverhältnis stehen.
Vielmehr sind sie in einem Bildungsverhältnis tätig und haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf den Mindestlohn. Bei einem Pflichtpraktikum gilt, dass die Dauer des Praktikums keine Rolle spielt: Der Mindestlohn muss nicht gezahlt werden.
Bei einem freiwilligen Praktikum gilt dies nur, solange es unter drei Monaten Dauer liegt.
Dauert es hingegen länger als drei Monate oder wird nach Ablauf des Vierteljahres verlängert, muss der Mindestlohn ab dem ersten Arbeitstag gezahlt werden.
Weitere Ausnahmen stellen Saisonarbeiter dar. Bei Ihnen gibt es zudem die Besonderheit, dass Kost und Logis mit dem Mindestlohn verrechnet werden können.
Video: Mindestlohnkommission: Mindestlohn soll auf 12,41 Euro steigen
Gibt es weitere Einschränkungen für die Höhe des Lohns?
Der Mindestlohn ist nicht an eine bestimmte Branche gebunden. Die genannten 12 Euro brutto pro Stunde dürfen auf keinen Fall unterschritten werden. Bisher gab es noch Unterschiede zwischen gelernten und ungelernten Arbeitskräften: Ein Angestellter erhielt beispielsweise im Dachdeckerhandwerk 13,30 Euro als ungelernte Arbeitskraft, als Geselle hingegen 14,80 Euro im Durchschnitt. Solche Unterschiede machen längst nicht mehr alle Unternehmen, sondern setzen auf die 12 Euro Mindestlohn als Mittelwert. Damit bekommen Ungelernte mitunter mehr als früher, Gelernte hingegen etwas weniger.
Was gilt für Minijobber und Rentner zum Mindestlohn?
Auch Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn, was unabhängig von der Anzahl der Stunden, die sie pro Woche arbeiten, gilt. Sie dürfen nicht unterhalb dieses Gehalts beschäftigt werden. Ferner gilt der Mindestlohn für Rentner, die sich neben ihrer Rente etwas dazuverdienen wollen. Sie haben ebenfalls Anspruch auf den Mindestlohn und müssen nicht für weniger Geld arbeiten.