Limited in Großbritannien oder Malta: Vor- und Nachteile

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Bei jeder Existenzgründung stellt sich die Frage: Welche Rechtsform soll das neue Unternehmen haben? In den meisten Fällen fällt die Wahl auf eine Kapitalgesellschaft, etwa eine GmbH. Dabei schließen sich Personen zusammen, die einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen. Es handelt sich dabei um Körperschaften des privaten Rechts.

Auch im Ausland gibt es verschiedene Formen der Kapitalgesellschaft. Dazu gehört die Limited (Ltd.), die ihren Ursprung in England hat. Sie entspricht in etwa der UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft), einer Unterform der GmbH. Man kann eine Limited in England gründen, muss aber dort zumindest eine Büroadresse vorweisen können.

Niedrige Steuern, wenig Kapitalbedarf

Hat man eine Limited, die über deutsche Niederlassungen verfügt, sind hierzulande Anmeldungen bei Handelsregister und Gewerbeamt notwendig. Befindet sich der Firmensitz in Deutschland, greift auch die IHK zu und es werden Steuern erhoben. Ansonsten ist man in England steuerpflichtig. Eine Gewerbesteuer muss dort nicht gezahlt werden, dafür aber 20 Prozent Körperschaftsteuer. Das ist aber nur ein Vorteil der Limited gegenüber Unternehmensformen in Deutschland.

Wie bei einer deutschen UG benötigt man für die Gründung einer Limited nicht viel Kapital – ein britisches Pfund genügt. Zum Vergleich: Für eine GmbH sind mindestens 25.000 Euro Einlage bei Gründung zu leisten. Demnach haften die Gesellschafter einer Limited auch nur mit einem Pfund. Darüber hinaus vergehen im Schnitt nur zehn Tage zwischen Antrag und Genehmigung einer Limited, während das bei einer GmbH gerne ein halbes Jahr dauern kann. Eine notarielle Beglaubigung der Unternehmensgründung ist nicht erforderlich.

Video: Limited gründen leicht gemacht!

Eine Limited hat auch Nachteile

Was hingegen benötigt wird: Ein Gesellschaftsvertrag. Dieser muss zum einen in Englisch und nach dortigem Recht verfasst sein. Das ist ein Grund, warum man die Gründung einer Limited in der Regel einem Dienstleister vor Ort überlässt. Deren Rechtsberatung ist ziemlich teuer und es gibt nicht nur seriöse Anbieter. Empfehlenswert sind Kanzleien unter Aufsicht der ACCA (Association of Chartered Certified Accountants).

Neben der Rechtsberatung kostet die Büroadresse in England ebenso Geld wie die Vertretung vor Ort. Hier gibt es zwar Einsparpotential durch ein Postfach, aber das ist nicht jedermanns Sache. Die Alternative ist ein wenig seriös anmutendes Postfach als Firmenadresse in England zu nutzen. Geld verschlingt auch die Bilanz, denn die muss im GAAP-Format vorgelegt werden. Wer hier nicht sorgfältig arbeitet, muss mit Geldbußen oder noch härteren Strafen rechnen. Zudem muss die Bilanz durch einen maltesischen Wirtschaftsprüfer testiert – Aufwand und Kosten entstehen.

Einige deutsche Existenzgründer setzen auf eine Limited. Die gibt es auch in Malta - wo das Wetter bekanntermaßen wesentlich besser ist als in England.

Einige deutsche Existenzgründer setzen auf eine Limited. Die gibt es auch in Malta – wo das Wetter bekanntermaßen wesentlich besser ist als in England.(#01)

Alternative zur englischen Limited: Malta

Dennoch: Einige deutsche Existenzgründer setzen auf eine Limited. Die gibt es auch in Malta – wo das Wetter bekanntermaßen wesentlich besser ist als in England. Zudem sind maltesische Limited-Gesellschaften angesehener, weil das Stammkapital nicht nur ein britisches Pfund, sondern knapp 1.200 Euro beträgt. Davon müssen aber nur 20 Prozent eingezahlt werden. Da die Amtssprache Englisch ist, hat Malta diesbezüglich keinen Nachteil gegenüber England.

Niedrige Steuersätze sind ein weiterer Pluspunkt. Zwar liegt die Körperschaftsteuer, die spätestens neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres gezahlt werden muss, bei 35 Prozent, doch davon werden ausländischen Gesellschaftern 80 Prozent zwei Wochen nach Bezahlung bzw. Einreichung der Körperschaftsteuererklärung und eines Erstattungsantrages vom maltesischen Finanzamt zurückgezahlt. Länger dauert es nicht, denn die zwei Wochen sind gesetzlich vorgegeben. Somit beträgt der effektive Steuersatz nur fünf Prozent – konkurrenzlos in der EU.

Eine Malta Ltd. hat abgesehen von Steuerersparnissen noch weitere Vorteile gegenüber einer englischen Limited. So gehört der Inselstaat im Mittelmeer zum Euro-Raum. Der bevorstehende Brexit in Großbritannien verunsichert zudem viele Unternehmen. (#02)

Eine Malta Ltd. hat abgesehen von Steuerersparnissen noch weitere Vorteile gegenüber einer englischen Limited. So gehört der Inselstaat im Mittelmeer zum Euro-Raum. Der bevorstehende Brexit in Großbritannien verunsichert zudem viele Unternehmen. (#02)

Hohe Steuererstattung mit Einschränkungen

Es gibt allerdings einen Haken, den wir nicht verschweigen möchten: Da die Erstattung des Finanzamtes an den Gesellschafter und nicht an die Firma geht, hat es dieser mit seiner Einkommenssteuer am Wohnsitz zu versteuern. Handelt es sich bei der maltesischen Limited um ein Tochterunternehmen einer deutschen GmbH, muss die GmbH 30 Prozent Steuern auf die erstattete Summe zahlen. Dieser steuerliche Nachteil lässt sich beispielsweise mit einer maltesischen Zwischenholding als Gesellschafter der Limited umgehen.

Hier gilt zu unterscheiden:

  • Gesellschafter wohnt in Malta: Die neue Holding wird eine schottische oder englische Limited Partnership.
  • Gesellschafter wohnt nicht in Malta: Die neue Holding wird ebenfalls in Malta gegründet und erhält die Gewinne und Steuerrückerstattung.

Eine Malta Ltd. hat abgesehen von Steuerersparnissen noch weitere Vorteile gegenüber einer englischen Limited. So gehört der Inselstaat im Mittelmeer zum Euro-Raum. Der bevorstehende Brexit in Großbritannien verunsichert zudem viele Unternehmen. Die Beantragung einer Umsatzsteuer-ID in England dauert bis zu einem halben Jahr und setzt einen Mindestumsatz von 67.000 britischen Pfund voraus. In Malta ist das innerhalb von zwei bis drei Wochen erledigt – ohne finanzielle Hürde.

Für einige Branchen bietet Malta noch einen Grund für einen Firmensitz: Während es hierzulande ziemlich unmöglich ist, eine Lizenz für das Anbieten von Lotto, Spiele und Co. zu erhalten, ist das dort ziemlich unkompliziert.

Die Lizenzen der Lotteries and Gaming Authority gelten für fünf Jahre. Die Behörde kontrolliert die Anbieter zudem regelmäßig. Malta ist aber nicht nur für Anbieter interessant, die ihre Dienste im Internet anbieten, sondern aus den beschriebenen Gründen erst mal für jedermann, der ein Unternehmen gründen will.

Unternehmen und Unternehmer müssen dort ansässig sein (letzterer mindestens 183 Tage im Jahr). Deswegen kommt man kaum umhin, seinen Wohnsitz nach Malta zu verlegen. (#03)

Unternehmen und Unternehmer müssen dort ansässig sein (letzterer mindestens 183 Tage im Jahr). Deswegen kommt man kaum umhin, seinen Wohnsitz nach Malta zu verlegen. (#03)

Wohnsitz muss in Malta sein

Wer eine Limited in Malta gründen möchte, muss dort allerdings seine Dienstleistungen erbringen oder aber seine Waren von dort aus versenden. Das Land ist also vor allem für Unternehmen interessant, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten und kein Ladenlokal in Deutschland haben. Es genügt jedoch nicht, nur eine Firmenadresse auf der Insel zu haben – Unternehmen und Unternehmer müssen dort ansässig sein (letzterer mindestens 183 Tage im Jahr). Deswegen kommt man kaum umhin, seinen Wohnsitz nach Malta zu verlegen. Ein maltesisches Bankkonto mit regelmäßigen Transaktionen wird ebenfalls vorausgesetzt.

Neben Malta wird Irland von vielen EU-Bürgern für die Gründung eines Unternehmens gewählt. Auch hier gibt es die Limited. Zwar liegt die Körperschaftsteuer bei 12,5 Prozent gegenüber fünf Prozent in Malta, aber der Verwaltungsaufwand für eine zweite Gesellschaft entfällt in Irland, da diese nicht notwendig ist, um vom niedrigen Steuersatz zu profitieren. Die irische Limited hat zudem eine bessere Reputation. Eine rationale Erklärung dafür gibt es allerdings nicht. Vielleicht mögen wir Irland einfach mehr als Malta? Google, Facebook oder Apple haben dort jedenfalls ihre europäischen Zentralen.

Video: Unternehmensgründung mit Komponenten – die englische Limited

Auch eine Überlegung wert: Die irische Limited

Bei der Bilanzierung einer irischen Limited gibt es für die meisten Unternehmen keine Testatspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer, was die Bilanz um einiges einfacher und günstiger macht. Das ändert sich erst bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 8,8 Millionen Euro. Es gibt also einige Gründe, die für eine Limited in Irland sprechen, aber auch einen dagegen: das Wetter. Wer Sonne mag und den Mehraufwand an der ein oder anderen Stelle nicht scheut, der ist mit einer maltesischen Limited sicher gut bedient.

Sich für eine Limited in Malta zu entscheiden, hat nichts mit Steuerhinterziehung zu tun. Wir reden nicht von Panama oder den Cayman-Inseln, sondern von einem EU-Land mit europäischen Regeln und Gesetzen. Wer sich in Malta niederlässt, nutzt kein Steuerschlupfloch aus, sondern profitiert von einem Land, das seinen Bürgern niedrige Steuern bietet. Als Bürger der europäischen Union hat man Niederlassungsfreiheit und darf den Ort seiner Geschäftstätigkeit frei wählen.


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