Hocheffiziente Infrarotheizungen: Zukunftsweisende Lösung gemäß GEG

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Das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen bleiben auch nach Inkrafttreten des GEG die beste Wahl für Industriehallen. Sie erfüllen alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und bieten kostengünstige, energieeffiziente Lösungen für die Hallenheizung. Der Gesetzgeber hat großzügige Übergangsfristen und Technologieoffenheit vorgesehen, um den schrittweisen Weg hin zum klimaneutralen Heizen bis 2045 zu ermöglichen.

Infrarotheizungen erfüllen Anforderungen an Einsatz erneuerbarer Energien in Hallen

  • Die Verwendung hocheffizienter dezentraler Infrarotheizungen für Hallenheizungen ist auch nach der Einführung des GEG nach wie vor die beste Lösung, da sie dank ihrer innovativen Multi-Energie- oder E-Hybrid-Systeme alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen können
  • Der Weg zum klimaneutralen Heizen ist durch das GEG vorgezeichnet, mit großzügigen Übergangsfristen und technologieoffenen, pragmatischen Regelungen
  • Das GEG ermöglicht es Ihnen, Ihre Bestandsanlage bis zum 30. Juni 2026 (bzw. 30.06.2028) kostengünstig zu sanieren und auf zukunftsorientierte Infrarottechnik umzurüsten, ohne dass Sie zusätzliche Vorschriften beachten müssen

Ziel des GEG: Reduzierung der fossilen Energieimporte in Deutschland

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und stellt einen zentralen Baustein der deutschen Wärmewende dar. Es definiert die energetischen Anforderungen, die beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das GEG ersetzt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und hat das Ziel, die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren.

Neue Anforderungen des GEG für nachhaltige Wärmeversorgung bis 2045

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt neue Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern. Der Übergang zu einer umweltfreundlichen Wärmeversorgung soll schrittweise erfolgen, wobei das Ziel ist, bis 2045 die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich zu beenden und Klimaneutralität zu erreichen.

Das neue GEG: Regelungen für Gewerbe- und Industriehallen bei Heizung und Klimatisierung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betrifft eine Vielzahl von Gebäuden, darunter auch Gewerbe- und Industriehallen. Es gibt jedoch Ausnahmen wie Gewächshäuser, Stallanlagen und Zelte. Das GEG legt die energetischen Anforderungen fest, die beheizte oder klimatisierte Gebäude erfüllen müssen, um schrittweise auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzustellen. Das Ziel des GEG ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben.

Fristen für den Einsatz erneuerbarer Energien in verschiedenen Gebäuden

Das Ziel, dass Heizungen zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, wird durch unterschiedliche Fristen für Neubauten und Bestandsgebäude umgesetzt. Ab dem 01.01.2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten diese Anforderungen erfüllen. Bestandsgebäude in Großstädten haben bis zum 30.06.2026 Zeit, während Bestandsgebäude in kleineren Städten bis zum 30.06.2028 Zeit haben. Diese großzügigen Übergangsfristen ermöglichen eine schrittweise Umstellung auf klimafreundliche Heizungstechnologien und berücksichtigen die unterschiedlichen Herausforderungen in verschiedenen Gebäudetypen.

  • Ab Juni 2026 müssen Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude in Großstädten bestimmte energieeffiziente Maßnahmen umsetzen
  • In kleineren Städten gelten ab Juni 2028 neue Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude

Bestehende Heizungsanlagen fallen nicht unter die neuen Anforderungen des GEG, es sei denn, sie sind 30 Jahre oder älter oder erfüllen bestimmte Kriterien wie eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW. Dies ermöglicht Eigentümern von Bestandsgebäuden, ihre vorhandenen Heizungssysteme weiterhin zu nutzen, ohne zusätzliche Anpassungen vornehmen zu müssen.

Weiterbetrieb erlaubt: Gas- und Ölheizungen trotz neuem GEG

Gemäß dem neuen GEG dürfen bestehende Gas- oder Ölheizungen auch weiterhin betrieben und bei Havarien repariert werden. In bestimmten Härtefällen besteht die Möglichkeit, von der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien abzusehen.

Förderungen für Nichtwohngebäude noch nicht festgelegt

Die neuen Förderrichtlinien für energieeffiziente Gebäude werden derzeit im Parlament diskutiert und müssen noch abgestimmt werden. Im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) ist geplant, eine Förderung für Energieberatungen in Wohngebäuden anzubieten. Die Förderungen für Nichtwohngebäude stehen derzeit noch nicht fest und werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Energieeffizienz im Fokus: Hocheffiziente Infrarotheizungen ohne erneuerbare Energien möglich

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2026 (bzw. 2028) sieht keine Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in hocheffizienten dezentralen Hallenheizungssystemen vor. Stattdessen müssen diese Systeme eine Energieeffizienz von mindestens 40 Prozent über einen Zeitraum von einem Jahr nachweisen können. Hocheffiziente Infrarotheizungen wie die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus erfüllen diese Anforderungen und können somit auch ohne erneuerbare Energien bis zum Stichtag 31.12.2044 betrieben werden.

Im Hallenneubau gibt es verschiedene Optionen, um den Anforderungen an erneuerbare Energien und Energieeffizienz gerecht zu werden. Neben Stromdirektheizungen und H2-ready-Gasheizungen können moderne Infrarotheizungen eine interessante Alternative sein. Sie erfüllen nicht nur die Effizienzanforderungen, sondern ermöglichen auch die Nutzung von PV-Strom, der auf dem Gebäude erzeugt wird und somit den Bedarf an Primärenergie reduzieren kann.

Die Steuerung, das Energiemanagement und die Gebäudeautomatisierung spielen eine entscheidende Rolle in Hallengebäuden. Dezentrale Infrarotheizungsanlagen erfüllen diese Anforderungen dank des modernen Steuerungssystems CELESTRA und des effektiven Energiemanagementsystems E.M.M.A.

Infrarotheizungen sind die bevorzugte Technologie zur Beheizung von Hallen. Sie bieten einen hervorragenden Wärmekomfort und sind gleichzeitig kostengünstig im Betrieb. Durch ihre hohe Energieeffizienz tragen sie zur Senkung des Energieverbrauchs und somit zu einer nachhaltigen Energienutzung bei. Darüber hinaus können Infrarotheizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was zu einer umweltfreundlichen Wärmeversorgung führt.

Infrarotheizungen sind eine optimale Wahl für Industriehallen, da sie zahlreiche Vorteile bieten. Sie sind kostengünstig, energieeffizient und bieten einen hohen Wärmekomfort. Dank ihrer Flexibilität lassen sie sich leicht in bestehende Hallen integrieren und ermöglichen die Nutzung erneuerbarer Energien. Dadurch tragen sie zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende bei und stellen eine zukunftssichere Lösung für die Hallenheizung dar.

Auch nach Inkrafttreten des GEG bleiben hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen die optimale Wahl für Industriehallen. Sie erfüllen sämtliche Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und zeichnen sich zudem durch ihre Kosteneffizienz und Energieeinsparung aus. Dank ihrer Flexibilität ermöglichen sie eine nahtlose Integration erneuerbarer Energien und tragen somit maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende bei. Darüber hinaus bieten sie einen hohen Wärmekomfort und schaffen ein angenehmes Raumklima in Industriehallen.

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