Geschäftsideen sind ein heiß begehrtes Gut – insbesondere dann, wenn sie gut sind. Im letzteren Fall hat die Idee sehr plötzlich viele Väter, die sich ihres Kindes rühmen wollen. Eine gute Idee vermarkten möchte jeder. Was aber kann ein Gründer unternehmen, um seine Geschäftsidee vor solchem Frevel zu schützen? Genügt es, Idee zu patentieren? Wie kann eine Idee überhaupt patentiert werden?
Idee-vermarkten: erst den Namen schützen lassen!
Wir haben uns entschlossen, der Sache auf den Grund zu gehen und hier mit Fakten aufzuwarten. Jemand, der diese Fragen klären und in aller Tiefe beantworten kann, ist der bekannte Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht Dr. Jan Peter Müßig aus Mainz. Wir haben ihn zu einem Interview in unsere Redaktion geladen.
Das Interview mit Rechtsanwalt Dr. Jan Peter Müßig, Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht in Mainz, zum Thema „Geschäfts-Ideen patentieren? So kann man eine Geschäftsidee sichern“ geben wir hier wieder.
Frage: Herr Dr. Müßig, Sie sind Rechtsanwalt, und Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht, und außerdem im gewerblichen Rechtsschutz tätig. Wie kann man eine Geschäftsidee schützen?
Rechtsanwalt Dr. Müßig: Viele Mandanten möchten eine Idee schützen oder sichern, oder irgendwie Schutz für eine Idee erreichen. Der Schutz einer reinen Idee ist dabei rechtlich nicht immer einfach. Das Recht setzt meist bei der Umsetzung einer Geschäftsidee an. Wenn man eine Idee hat, und man den Schutz einer Geschäftsidee sucht, muss man das berücksichtigen. Das heißt wichtig ist im ersten Schritt stets, eine Idee zu Papier zu bringen, oder anderweitig aufzuzeichnen, je nachdem um welche Form einer Idee es sich handelt. Hier geben wir gerne Rat.
Frage: Also sollte man Geschäfts-Ideen zunächst aufzeichnen. Welche Wege gibt es im nächsten Schritt, kann man etwa eine Idee patentieren?
Rechtsanwalt Dr. Müßig: Es gibt unterschiedliche Wege, die Sache anzugehen, das hängt davon ab, was für eine Idee vorliegt. Das Patent ist ein klassischer Schutz, es setzt eine Erfindung voraus. Eine Erfindung im patentrechtlichen Sinn ist eine Lehre zum technischen Handeln. Das heißt ein Patent kommt für technische Lösungen in Betracht. Die meisten Ideen, insbesondere Geschäftsideen, sind aber nicht technischer Natur.
Frage: Gibt es andere Wege als das Patent?
Rechtsanwalt Dr. Müßig: Ja, Aspekte einer Geschäftsidee können unter verschiedenen Ansätzen geschützt werden, etwa dem Markenrecht oder dem Urheberrecht/Copyright. In jedem Fall bietet es sich an, zu prüfen, ob ein Namensschutz oder Markenschutz entweder bereits besteht, oder herbeigeführt werden kann. ‚Herbeigeführt werden‘ heißt, dass eine Marke angemeldet werden sollte.
Hier kommt insbesondere eine deutsche oder eine europäische Markenanmeldung in Betracht. Diese haben unterschiedliche Reichweiten, und führen zu unterschiedlichen Kosten. Es gibt Wortmarken und Wort-/Bildmarken. Wir beraten unsere Mandanten dazu, welche Form der Anmeldung im konkreten Einzelfall angezeigt ist, und welche detaillierten Angaben bei der Anmeldung sinnvoll sind.
Frage: Was sind die Vorteile einer Marke?
Rechtsanwalt Dr. Müßig: Durch den Markenschutz lässt sich eine Idee vermarkten. Wettbewerber können auf dem Markt mit einem gleichen Produkt nicht gleich oder sehr ähnlich auftreten. Das ist insbesondere im Internet von Bedeutung.
Frage: Sie hatten bereits das Urheberrecht genannt. Wie hilft mir das, wenn ich eine Idee schützen möchte?
Rechtsanwalt Dr. Müßig: Das Urheberrecht, oft auch als Copyright bezeichnet, schützt den Inhaber vor Nachahmern. Nach deutschem Recht wird derjenige, der eine Idee erstmalig hat und sie in irgend einer Weise in eine schutzfähige Form bringt, als Urheber angesehen. Wie anfangs gesehen ist es also auch hier wieder wichtig, einer Idee zunächst mal eine Form zu geben.
Das kann das Aufzeichnen auf Papier, oder eine elektronische Form sein. Geschützt ist dann das Werk in der konkreten Form. Das Urheberrecht kennt dabei in der Regel kein Register, das heißt es bleibt dem Urheber überlassen, selbst für den Nachweis zu sorgen, dass ihm die Nutzungsrechte am urheberrechtlichen Werk zustehen.
Frage: Wie kann man das nachweisen?
Rechtsanwalt Dr. Müßig: Es gibt die Möglichkeit, ein urheberrechtliches Werk in Form einer Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt aufbewahren zu lassen. Der Anwalt bestätigt dann das Datum der Ablieferung, so dass der Urheber belegen kann, an dem bestimmten Tag im Besitz des Werks gewesen zu sein.
Gegenüber Nachahmern, die erst eine spätere Nutzung belegen können, besteht dann ein Beweisvorteil. Wir beraten Mandanten gerne, ob bei einer Idee urheberrechtlicher Schutz in Betracht kommt, ob eine Hinterlegung sinnvoll ist, und natürlich stets, mit welchen Kosten zu rechnen ist.
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