Die Gründung eines eigenen Sicherheitsunternehmens scheint der richtige Berufsweg zu sein? Dann sind zuvor einige Voraussetzungen zu beachten, um die Tätigkeit rechtssicher ausführen zu können.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Gründung eines Sicherheitsunternehmens: Persönliche und fachliche Voraussetzungen
Geistige und körperliche Fitness, Stressresistenz und das nötige Fachwissen sind die wichtigsten Voraussetzungen, um die Gründung eines Sicherheitsunternehmens umsetzen zu können. Der Job ist allerdings nicht ganz so leicht, wie er auf den ersten Blick erscheinen mag. Daher ist es vor der Gründung wichtig, sich mit den Aufgaben eines Securityunternehmens ebenso auseinanderzusetzen wie mit den individuellen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Persönliche Voraussetzungen
Für die Gründung eines Sicherheitsunternehmens muss eine gewisse persönliche Stärke vorliegen. Damit ist nicht zwingend die körperliche Fitness gemeint, auch wenn diese natürlich ebenso wichtig ist. Vielmehr geht es um das Selbstbewusstsein sowie um das nötige Selbstvertrauen. Jemand, der in der Security-Branche tätig ist, darf sich nicht hinter anderen verstecken wollen, er steht im übertragenen Sinne an vorderster Front.
Gleichzeitig muss er oder sie in der Lage sein, einzuschätzen, wann ein wenig Zurückhaltung und Gelassenheit gefragt sind, um eine Situation nicht eskalieren zu lassen. Gerade im Veranstaltungsbereich bekommt es die Security häufig mit aufgeregten Menschen zu tun, die teilweise auch betrunken und aggressiv sind. Hier sollten Entschlossenheit und Ruhe oberste Priorität im Umgang mit diesen Menschen haben.
Wichtig ist zudem ein hohes Maß an Belastbarkeit. Nicht nur direkt nach der Gründung des Securityunternehmens, sondern später werden Einsatzzeiten möglich sein, die am Wochenende oder in der Nacht liegen. Dies sollte kein Problem darstellen.
Gründung eines Sicherheitsunternehmens nur mit Sachkundeprüfung
Es gibt keine geregelte Security Ausbildung, die alle Security-Angehörige gleichermaßen absolvieren müssen. Die Sachkundeprüfung ist jedoch ein Meilenstein, der als Voraussetzung für die Tätigkeit gilt. Bitte beachten: Wer die Sachkundeprüfung nicht vorweisen kann, darf kein Securityunternehmen gründen!
Der zugehörige Kurs umfasst mindestens 80 Stunden und umfasst unter anderem die folgenden Fachbereiche:
- Gewerberecht
- Datenschutz
- rechtliche Aspekte aus Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Recht der öffentlichen Sicherheit
- Umgang mit Menschen
- Unfallverhütung und Deeskalation
- Umgang mit Waffen
- Sicherheitstechniken
Nach Beendigung des Kurses wird eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt, im Anschluss erhält der Prüfling das Zertifikat. Die Prüfung selbst ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert. Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie solange wiederholen, bis sie erfolgreich beendet wurde.
Tipp: Die Kosten für den Sachkundenachweis betragen rund 150 Euro und sollten bei den Gründungskosten berücksichtigt werden.
Einige Personengruppen sind von der Sachkundeprüfung befreit, da sie ohnehin die nötigen Kenntnisse in den genannten Bereichen mitbringen. Im Einzelnen sind diese Berufsgruppen:
- Angehörige des mittleren Polizeidienstes (auch ehemalige Angehörige)
- (ehemalige) Angehörige des Bundesgrenzschutzes oder des Justizvollzugsdienstes
- ehemalige Feldjäger
- Fachkräfte für Schutz und Sicherheit (nach Abschluss der Ausbildung)
- Meister für Schutz und Sicherheit oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte
Darüber hinaus ist die Unterrichtung für alle Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens vorgeschrieben. Die Bewachungsverordnung stellt die Grundlage dafür dar, das Verfahren kostet rund 400 Euro für die 40-stündige Unterrichtung. Wer die Sachkundeprüfung abgelegt hat, braucht an der Unterrichtung nicht mehr teilzunehmen.
Video: Wir schützen Deutschland! – Die größte Sicherheitsdienst der Welt | Galileo | ProSieben
Die behördliche Erlaubnis
Wer selbstständig ein Securityunternehmen führen möchte, braucht die behördliche Erlaubnis. Dies ist in § 34a der Gewerbeordnung festgeschrieben. Ohne Erlaubnis dürfen die Tätigkeiten ausgeübt werden, die keine Abwehr von Angriffen im Vordergrund haben. Wer als Pförtner oder Platzanweiser tätig sein möchte, braucht diese Erlaubnis demzufolge nicht. Dies gilt zudem für Mitarbeiter der privaten Parkraumbewirtschaftung bzw. für den Unternehmer selbst.
Steht bei der Gründung des Securityunternehmens das Aufklären rechtswidriger Verhaltensweisen im Vordergrund (z. B. bei Kaufhausdetektiven), wird ebenfalls kein Bewachungsgewerbe unterstellt und die behördliche Erlaubnis ist nicht nötig.
Um die behördliche Erlaubnis zu beantragen, sind verschiedene Unterlagen wie zum Beispiel das Führungszeugnis einzureichen. Gegenüber dem Gewerbeamt muss nachgewiesen werden, dass die nötige fachliche und sachliche Eignung vorliegt, um ein Sicherheitsunternehmen zu führen. Die folgenden Dokumente und Unterlagen sind dafür nötig:
- Personalausweis
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über finanzielle Mittel (aus Gründen des Datenschutzes nicht über die SCHUFA möglich)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis Krankenversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Gründung des Sicherheitsunternehmens rechtssicher gestalten
Für die Gründung eines eigenen Securityunternehmens sind nicht nur die persönlichen Voraussetzungen zu beachten, sondern auch weitere Aspekte. Es muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen, zudem muss die passende Rechtsform gewählt werden. Eventuell sind Mitarbeiter einzustellen, die wiederum ein einwandfreies Führungszeugnis mitbringen müssen. Ein Unternehmer im Sicherheitsgewerbe trägt eine große Verantwortung!
Besonders wichtig: Die Haftpflichtversicherung
Um ein Sicherheitsunternehmen gründen zu können, muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Dies ist im Einzelnen in § 6 der Bewachungsverordnung geregelt. Versichert werden muss der Gewerbetreibende selbst sowie seine Mitarbeiter, sodass Schäden an Dritten und an Sachwerten gedeckt sind. Gefordert ist, dass die Versicherung bei einer deutschen Gesellschaft abgeschlossen wird, außerdem muss je Schadensereignis ein Versicherungswert von mindestens einer Million Euro für Personenschäden inkludiert sein.
Sachschäden sind je Schadensfall mit mindestens 250.000 Euro zu versichern, für reine Vermögensschäden sind 12.500 Euro zu berechnen. Kommen bewachte Sachen abhanden, müssen diese mit wenigstens 15.000 Euro abgesichert sein.
Das Sicherheitsunternehmen kann indes auf die Haftpflichtversicherung verzichten, wenn lediglich Landfahrzeuge und deren Inhalt bewacht werden.
Die passende Rechtsform finden
Wie bei der Gründung eines jeden anderen Unternehmens gilt auch bei einem Sicherheitsunternehmen, dass die beste Rechtsform einen Schutz des privaten Vermögens zulässt. Dies ist bei der UG oder der GmbH der Fall, wobei gerade die GmbH ein hohes Ansehen genießt. Die UG stellt eine Möglichkeit dar, ohne das Stammkapital von 25.000 Euro das Unternehmen zu gründen. Gewinne werden dabei angespart und bei Erreichen der 25.000-Euro-Grenze erfolgt die Umwandlung in eine GmbH. Wer ein Einzelunternehmen gründet, haftet jedoch mit seinem privaten Vermögen, was nur über eine gute Haftpflichtversicherung zumindest teilweise abgefangen werden kann.
Weitere Anmeldungen nötig
Das Sicherheitsunternehmen muss als Gewerbebetrieb ins Handelsregister eingetragen werden, was über einen Notar möglich ist. Die Mitgliedschaft in der IHK ist ebenfalls nötig. Des Weiteren ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft nötig, denn darüber erfolgt die gesetzliche Unfallversicherung. Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist verpflichtend, auch wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Sinnvoll ist es überdies, sich einem Berufsverband anzuschließen, hier kommt beispielsweise der Bundesverband für Sicherheitswirtschaft infrage.
Checkliste für die Gründung
Datenschutz, Sachkunde, Gewerbeordnung – wer ein Sicherheitsunternehmen gründen möchte, wird mit einer Vielzahl von Anforderungen und Begriffen konfrontiert. Hier hilft es nur, einen Plan zu haben und sich am besten eine Checkliste zurechtzulegen, damit am Ende nichts in Vergessenheit gerät. Wichtig ist dabei auch der Businessplan, denn nur mit diesem wird es möglich sein, einen Kredit bei der Bank zu erhalten oder Fördergelder zu beantragen.
Auf die Checkliste sollten demnach folgende Punkte:
- Persönliche Fitness gegeben?
- Psychologische Grundkenntnisse vorhanden?
- Mentale Belastbarkeit gegeben?
- Sachkundenachweis vorhanden?
- Alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt?
- Marktanalyse betrieben?
- Standort für die Gründung entsprechend der Analyse ausgewählt?
- Marketingkonzept aufgestellt?
- Mitarbeiter eingestellt?
- Kredite und Fördergelder beantragt?
- Unbedenklichkeitsnachweis vom Finanzamt vorhanden bzw. angefordert?
- Rechtsform gewählt (an das Eigenkapital denken!)?
- Geschäftsräume angemietet?
- Geschäftskonten eingerichtet?
- Alle Versicherungen abgeschlossen?
Fazit
Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Sicherheitsfirma gründen zu wollen, der sollte sich ehrlich die Frage beantworten, ob er einer solchen Tätigkeit wirklich gewachsen ist. Die Klienten vertrauen den Sicherheitsleuten ihren Besitz oder sogar ihr Leben an. Diese Aufgabe setzt ein sehr hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein voraus. Sich vor der Selbstständigkeit mal einen Einblick in die Bandbreite dieser Tätigkeit in einem anderen Betrieb zu verschaffen ist deshalb durchaus sinnvoll. Auf diesem Weg bekommt man einen besseren Überblick über das was einen als Gründer erwartet.
Keine Kommentare
Es ist interessant, dass man ohne Sachkundeprüfung kein Sicherheitsunternehmen gründen kann. Mein Bruder macht gerade einen Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung §34a. Er möchte auch mal ein Unternehmen gründen.