Die Greencard – die United States Permanent Resident Card – gilt bei Auswanderern als wichtigstes Dokument. Auch für Start-ups ist die Greencard unverzichtbar, wenn sie ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten gründen wollen, denn nur damit erhalten sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und können in Amerika leben, arbeiten und selbstständig tätig sein. Nach drei bis fünf Jahren kann der Inhaber einer solchen Karte zum US Staatsbürger werden.
Voraussetzungen für die Greencard
Zuerst einmal sollten Sie sich über die Pflichten im Klaren sein, die mit dem Besitz einer Greencard einhergehen. Folgende Punkte müssen erfüllt sein:
- Lebensmittelpunkt liegt in den Vereinigten Staaten (wenn nicht, wird die Greencard wieder entzogen).
- Bis zu sechs Monate am Stück dürfen Sie außerhalb der USA leben. Reisen Sie nach einem halben Jahr wieder ein, können Sie trotz Greencard Probleme bekommen. Eventuell muss der Nachweis erbracht werden, dass der Lebensmittelpunkt in den USA liegt.
- Nach längerem Aufenthalt außerhalb des Landes brauchen Sie ein spezielles Visum, das als Returning Resident Visa bezeichnet wird. Die Beantragung einer Reentry Permit ist möglich, Sie dürfen dann bis zu zwei Jahre außerhalb des Landes verbringen und brauchen kein Returning Resident Visa beantragen.
- Durch den Besitz der Greencard werden die Steuern auf Einkünfte in den Vereinigten Staaten bezahlt, Steuererklärungen müssen ebenfalls dort eingereicht werden. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern.
Arbeitsplatzbasierte Greencards
Es gibt zwei Arten von Greencards: die arbeitsplatz- und die familienbasierte Variante. Außerdem können Investoren im Rahmen des EB-5-Investment-Programs eine Greencard erwerben, auch Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten ohne festen Job können über die Kategorie EB-1 die Daueraufenthaltserlaubnis bekommen. EB-2 ist für Menschen ohne festen Arbeitgeber, aber mit einer Tätigkeit, die im nationalen Interesse liegt, gedacht. Alle anderen müssen an der Lotterie teilnehmen, in deren Rahmen die Greencards alljährlich verlost werden.
Doch zurück zu den arbeitsplatzbasierten Greencards. Diese werden pro Steuerjahr nur in begrenzter Stückzahl vergeben – die überzähligen Antragsteller landen auf einer Warteliste und ihr Antrag wird erst einmal nicht bearbeitet.
Wichtigste Voraussetzung ist hier das Vorhandensein eines Arbeitsplatzangebotes. Nur die Angestellten mit besonderen Fähigkeiten (Workers with extraordinary ability) aus der Kategorie EB-1 sowie die Angehörigen von Kategorie EB-2 sind von der Arbeitsangebotsvorschrift ausgenommen.
In jedem Fall muss der Aufenthalt des Antragstellers aber in besonderem nationalen Interesse liegen.
Der US Arbeitgeber muss nachweisen, dass er für die vorhandene Stelle niemanden aus den USA finden konnte und daher auf einen Auswanderer zugreifen muss (Ausnahmen wieder EB-1 und EB-2).
Zu der Unterkategorie EB-1:
- Für alle Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten (in der Regel wird eine internationale Bekanntheit gefordert)
- Für international bekannte oder anerkannte Lehrer von Hochschulen sowie für Forscher
- Für leitende Angestellte internationaler Konzerne sowie für hochrangige Manager
Zu der Unterkategorie EB-2:
- Die Personen müssen einen Beruf ausüben, der mindestens auf dem US Bachelor basiert, die einen höheren Abschluss als den Bachelor haben oder die einen Bachelor und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen können.
- Für Personen mit besonderen Fähigkeiten in ihrem Beruf – sie sollten national bekannt sein.
Zu der Unterkategorie EB-3:
- Für Personen, deren Beruf mindestens einen US Bachelorabschluss erfordert, für Personen mit dem US Bachelor und für diejenigen, die einen vergleichbaren Abschluss an einer ausländischen Universität oder Hochschule erworben haben.
- Für Personen mit einem Beruf, der eine mindestens zweijährige Ausbildung voraussetzt.
- Für Personen, die keine besondere Ausbildung besitzen.
Zu der Unterkategorie EB-4:
- Für Mitglieder von Religions- und Glaubensgemeinschaften, die als Geistliche in den USA arbeiten wollen.
Zu der Unterkategorie EB-5:
- Für Menschen, die als Investor in ein neues oder bereits bestehendes US-Unternehmen investieren wollen, wobei die Mindestinvestitionshöhe eine Million Dollar beträgt. Damit müssen mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden. Eine halbe Million Dollar ist auch ausreichend, wenn das Unternehmen in einer wirtschaftlich schwachen Region angesiedelt ist.
Familienbasierte Aufenthaltsgenehmigungen
Neben den arbeitsplatzbasierten Greencards gibt es auch die Aufenthaltsgenehmigungen, die familienbasiert sind. Die „immediate relatives“ stellen die IR-Kategorien der Greencards darf und werden pro Steuerjahr ebenfalls nur in begrenzter Anzahl vergeben. Auch hier gelangen die überzähligen Anträge auf eine Warteliste.
Zu den familienbasierten Greencards gibt es folgende Unterkategorien:
- IR-1 für den Ehepartner
- IR-2 für ein Kind, das jünger als 21 Jahre und noch nicht verheiratet ist
- IR-3 für Kinder, die als Waisen im Ausland adoptiert wurden
- IR-4 für ein Kind, das als Waise in den Vereinigten Staaten adoptiert wurde
- IR-5 für Eltern eines US-Staatsangehörigen, der älter als 21 Jahre ist
- F1 für Kinder, deren Eltern US-Bürger sind und die nicht verheiratet sind
- F2 für Ehepartner, Kinder unter 18 Jahre oder ab 21 Jahre, wenn sie noch nicht verheiratet sind und wenn die Eltern eine Greencard besitzen
- F3 für Kinder von US-Bürgern, sofern sie noch nicht verheiratet sind und für minderjährige Kinder
- F4 für die Geschwister eines US-Bürgers, der mindestens 21 Jahre alt sein muss, für dessen Ehepartner und für minderjährige Kinder
Greencard durch eine Investition bekommen
Häufig wird die Greencard durch Investition mit dem E-2-Visum verwechselt, dabei können beide nicht miteinander gleichgesetzt werden. Denn das Visum berechtigt nicht zum dauerhaften Aufenthalt, besitzt damit nicht den Charakter einer Greencard. Dafür ist es aber günstiger und einfacher zu bekommen. Dennoch können Visa nie die „Grüne Karte“ ersetzen, mit der Selbstständige in den Vereinigten Staaten Fuß fassen können.
Wichtig: Die Höhe der nötigen Investition von einer halben bis einer Million ist auf den ersten Blick abschreckend, auf den zweiten Blick ergibt sich aber die Möglichkeit, sich mit anderen Investoren zusammen zu tun und so die Kosten aufzuteilen.
Wer sein Glück als Start-up versuchen möchte und ein neues Unternehmen aufbauen will bzw. sich in eine bestehende Firma einkauft, kann sich als Investor qualifizieren und in die Vereinigten Staaten auswandern. Voraussetzung ist aber, dass er mindestens zehn Arbeitsplätze für US-Bürger schafft oder diese erhält, falls der Betrieb bereits marode ist. Letzteres nennt sich „maintaining troubled business“.
Im Gegensatz zur Teilnahme an der Lotterie ist es bei der Investition nötig, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und harte Fakten zu schaffen – Glück ist nicht unbedingt der einzige Partner, der hier wichtig ist.
Es muss also Kapital bereitgestellt werden, was in Form von Bargeld, Lagerbeständen oder Ausrüstung vorhanden sein kann. Als Kapital können auch eventuell vorhandene Vermögenswerte gelten, die sich im Besitz des Investors befinden. Diese Vermögenswerte dürfen aber nicht zur Absicherung von Schulden eingesetzt werden, außerdem müssen sie sich im Besitz des Investors befinden.
Als Summe für die Investition wird eine Million Euro vorgegeben. Dabei handelt es sich um die Mindestsumme! Sie kann sich aber halbieren, wenn der Investor im ländlichen Raum oder in einer Region investiert, in der die Wirtschaft eher schwach ist.
Die zu schaffenden zehn Arbeitsplätze müssen für Vollzeitarbeitskräfte gelten und sind für einheimische Angestellte und Arbeiter gedacht. Infrage kommen hier US-Bürger ebenso wie Inhaber einer Greencard. Wird die Investition in einem Geschäftsfeld getätigt, das in den letzten zwei Jahren Verluste hinnehmen musste, so kann eventuell auf die Forderung nach der Schaffung oder dem Erhalt der Arbeitsplätze verzichtet werden.
Wichtig: Die Investition muss aktiv sein, das heißt, der Investor beteiligt sich aktiv am wirtschaftlichen Unternehmen und ist dazu auch aufgrund seiner Berufsausbildung befähigt. Wer Erbe eines Geschäftsführers ist, wird nicht in den Genuss der Greencard über Investition kommen, sofern er selbst keine ausreichende Berufserfahrung vorweisen kann.
Verschiedene Gründungsarten
Nun stellen sich die meisten Leute Fragen dazu, welcher Art ihr Unternehmen sein muss bzw. ob es zwingend eine Neugründung sein soll. Gut zu wissen: Die eingesetzten Vermögenswerte dürfen nicht durch direkte oder indirekte ungesetzliche Mittel erreicht worden sein. Ist diese Frage geklärt, kann es mit der Art des geschäftlichen Unternehmens weitergehen. Die Firma darf jede Rechtsform haben, kann als Joint Venture ebenso gegründet werden wie als Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft.
Es kann neu geschaffen worden sein oder es wird ein bestehendes Unternehmen gekauft. Dann wird der vorhandene Firmenmantel genutzt und die Neuinvestition soll der Firma zu neuem Erfolg verhelfen. Möglich ist auch eine Erweiterung eines bereits bestehenden Geschäfts, wobei eine Steigerung des Nettowertes oder der Anzahl der Beschäftigten vorliegen muss. Dabei wird von einer Steigerung von mindestens 40 Prozent gesprochen, was schon eine erhebliche Verbesserung darstellt.
Des Weiteren können mehrere Investoren auftreten, wenn es um die Erlangung eines Einwanderungsvisums geht. Jede Person muss dann die minimal verlangte Investition tätigen und damit mindestens zehn neue Arbeitsplätze schaffen oder für ein Fortbestehen dieser Anzahl an Vollzeitarbeitsplätzen sorgen.
Antrag für die Greencard: Informationen für Gründer
Wenn Sie einen Antrag für das Einwanderungsvisum bzw. die Vergabe der Greencard stellen, so ist das mit jeder Menge Papierkram und hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Wichtig: Alle Angaben müssen Sie belegen können – gerade in puncto Bilanzen und Zahlen gilt es daher, sehr sorgfältig zu arbeiten.
Sie müssen nun das Formular mit der Nummer I-526 ausfüllen (korrekter Name: Immigration Petition by Alien Entrepreneur), was Sie auch selbst machen müssen – hier kann kein Anwalt helfen. Geben Sie den Antrag bei der INS ab, der amerikanischen Einwanderungsbehörde, die für das jeweilige Gebiet zuständig ist, in dem das zukünftige Unternehmen ansässig sein soll. Zusammen mit diesem Antrag reichen Sie einen Nachweis über die getätigte Investition ein, über die Schaffung der Arbeitsplätze oder über den Geschäftserhalt.
Sofern Sie das Unternehmen neu gründen, sollten Sie Gründungsurkunden, Verträge über Kooperationen oder über die Teilhaberschaft an einem Unternehmen bereithalten bzw. mitschicken. Kaufen Sie sich in ein bestehendes Unternehmen ein, müssen Sie einen Nachweis über die Zahlung des Schwellenbetrags erbringen. Das geschieht in der Regel mit einem Kontoauszug, auf dem die Investition ersichtlich wird. Das Geld muss auf Konto in den USA eingezahlt worden sein.
Wichtige Nachweisdokumente sind auch die folgenden:
- Zollpapiere
- Frachtpapiere
- Verkaufsbelege
- Rechnungen
- Vereinbarungen über einen Aktienkauf
- Kreditvereinbarungen
- Bürgschaftserklärungen
- Schuldscheine
- Schuldverschreibungen
So geht’s dann weiter
Danach wird das Gesuch geprüft und dem Antrag wird meist unter Vorbehalt stattgegeben. Ist der INS der Ansicht, dass Sie als Antragsteller sämtliche Bedingungen erfüllt haben, so bekommen Sie das Visum erteilt. Dieses wiederum muss durch das Konsulat ausgestellt werden. Der Status wird später angepasst und es erfolgt die Ausstellung einer Greencard. Damit Betrug ein wenig vorgebeugt werden kann, wird die INS die Greencard erst einmal auf zwei Jahre in ihrer Gültigkeit beschränken. Damit die befristete in eine unbefristete Greencard umgewandelt werden kann, müssen Sie sich dann erneut an die Einwanderungsbehörde wenden.
Sie müssen aber wieder Nachweise darüber erbringen, dass Sie wirklich erfolgreich geschäftlich tätig waren. Der Investor muss seine versprochenen Investitionen getätigt haben, er hat sich zwei Jahre lang aktiv am Unternehmen beteiligt und es wurden mindestens zehn Arbeitnehmer eingestellt.
Wird der Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Greencard zu spät übermittelt oder gar abgelehnt, werden Sie aus den USA ausgewiesen.
Weitere Informationen zum Auswandern
Niemand, der zufällig mal zwei Wochen lang Urlaub in den USA gemacht hat, sollte sich gleich für eine Greencard bewerben – das Auswandern will gut überlegt sein. Denn der Alltag wird nicht Friede, Freude, Eierkuchen sein wie ein Urlaub, sondern tatsächlich harte Arbeit. Außerdem qualifiziert längst nicht jede Geschäftsidee einen Unternehmer dazu, in Amerika eine Firma zu gründen oder weiterzuführen.
Wichtig ist zudem die Art des Geschäfts: Wer ein Grundstück kauft, um dieses später wieder gewinnbringend verkaufen zu können, wird damit kein Glück haben. Der INS geht es vor allem darum, dass wichtige Dienstleistungen im Land angeboten werden und dass die Produktion angekurbelt wird.
Geht es nur um ein Visum und nicht um die dauerhafte Auswanderung, so wird dieses besser erteilt, wenn Sie klar machen, dass Sie die USA bei Misserfolg wieder verlassen werden. Das Konsulat kann hier verlangen, dass Sie hinreichende Bindungen zu Ihrem Heimatland nachweisen und somit begründen können, wohin Sie bei Misserfolg gehen würden.
Kinder können ebenfalls mitreisen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können gemeinsam mit dem Ehegatten in die Vereinigten Staaten reisen, wenn die Kinder noch unter 21 Jahre alt sind. Sie dürfen vor Ort eine Schule besuchen, der Ehepartner darf in den Staaten arbeiten.
Das Generalkonsulat in Frankfurt
Frankfurt ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie sich für eine Greencard interessieren. Hier werden Ihnen alle Infos gegeben, die Sie zum Auswandern aus Deutschland brauchen und es werden die Formalitäten erklärt, die sich rund um Visa und Greencard drehen. Sie werden in eine Kategorie eingeteilt, die nach den persönlichen Voraussetzungen passend ausgewählt wurde.
Wenn Sie als Existenzgründer in den Vereinigten Staaten durchstarten wollen, so ist das Generalkonsulat in Frankfurt jedoch nicht die richtige Adresse, wenn Sie Fragen haben. Wenden Sie sich dann direkt an die USCIS. Möchten Sie jedoch nur ein Jahr oder zumindest nicht dauerhaft in Amerika leben, so können Sie sich gern an das Generalkonsulat wenden
– Sie müssen lediglich einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können. Die nötigen Anträge können Sie direkt in Frankfurt abholen oder von der Homepage des US-Generalkonsulats herunterladen.
Infos zum Visum: Wie geht es jetzt weiter?
Sie haben den Antrag gestellt, jetzt wird das Formular DS-230 angefordert. Dabei geht es um Ihre Personaldaten, die aufgenommen werden müssen. Wenn Sie auswandern wollen, müssen Sie außerdem damit leben, dass Sie ein Gesundheitsattest vorlegen müssen. Dafür wird ein Vertragsarzt benannt, von dem Sie sich untersuchen lassen müssen.
Außerdem müssen Sie sich auf die Teilnahme an einem Interview vorbereiten. Dieses wird im Generalkonsulat in Frankfurt abgehalten und Sie müssen hier Fragen zu Ihrer Person und zur Landeskunde beantworten.
Greencard für Glückspilze: Lotto um die Aufenthaltsgenehmigung
Für alle diejenigen, die sich ernsthaft mit dem Gedanken tragen, in den Vereinigten Staaten ein Unternehmen zu eröffnen, ist Lotto wahrscheinlich nichts. Doch wer lediglich aus Deutschland wegziehen möchte, weil es ihm hier nicht besonders gefällt und keinerlei zeitliche Präferenzen hat, kann es durchaus mit dem „Diversity Immigrant Visa Program“ versuchen. In jedem Jahr werden so bis zu 50.000 Greencards verlost. Wer sie erhält, ist absoluter Zufall. Allerdings ist es damit nicht erledigt, sondern die Glücklichen müssen zuerst eine Prüfung absolvieren. Außerdem steht wieder ein Interview auf dem Plan, wo diverse Fragen beantwortet werden müssen.
Erst danach wird das „Diversity Immigrant Visa Program“ geschlossen und Sie können in die Vereinigten Staaten dauerhaft ausreisen. Zu den Voraussetzungen, die hier erfüllt werden müssen, zählt der mindestens zwölfjährige Schulbesuch sowie eine Berufserfahrung von wenigstens zwei Jahren.
Wer aus Deutschland kommt, kann auch einen Realschulabschluss mitbringen und eine abgeschlossene Lehre vorweisen, damit sind die Forderungen nach ausreichender Qualifikation hinreichend erfüllt. Für die Lotterie müssen Sie sich anmelden, was beim Generalkonsulat in Frankfurt möglich ist.
Video: Greencard beantragen / USA (Teil 1): Voraussetzungen
Anwalt beauftragen?
Immer wieder wird geraten, sich für die Erlangung einer Greencard um einen Anwalt zu bemühen. Hier ist Vorsicht geboten und Sie sollten unbedingt nach Referenzen des Rechtsbeistandes Ihrer Wahl schauen. Denn nicht jeder ist sein Geld wirklich wert und viele bereichern sich mehr, anstatt zu helfen. Wenn Sie aber in die Vereinigten Staaten umziehen wollen, ist es durchaus lohnend, sich einen Anwalt dort vor Ort zu suchen. Dieser ist mit der aktuellen Rechtslage im Land bestens vertraut und wird zuverlässigere Angaben machen können.
Es sei denn, Sie setzen auf einen Rechtsanwalt, der sich schon länger mit dem Thema auseinandersetzt, der vom Generalkonsulat empfohlen wurde oder immer wieder derlei Angelegenheiten bearbeitet. Dann können Sie davon ausgehen, dass die Rechtslage bekannt ist und Ihr Vorhaben schnell und zuverlässig bearbeitet wird. Infos zu guten oder weniger empfehlenswerten Anwälten finden Sie vor allem in den einschlägigen Foren rund um die Auswanderung und rund um das Leben in den Vereinigten Staaten.
Nach eingehender Beratung durch die Mitarbeiter des Generalkonsulats können Sie aber das Antragsschreiben auf eine Greencard durchaus auch selbst stellen und sich an die Einwanderungsbehörde wenden. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie der US-amerikanischen Sprache mächtig sind bzw. sehr gut Englisch sprechen. Denn wie immer sind es oft die Details, auf die es ankommt und die letzten Endes ausschlaggebend für eine positive Entscheidung sind.
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