Gesetzesänderungen für den Onlinehandel: das ist neu im neuen Jahr

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Ab 2016 gelten für Onlinehändler neue Gesetze sowie Änderungen in bestehenden Vorschriften. Die neuen Regelungen dienen unter anderem dem korrekten Handel mit Elektrogeräten und vor allem ihrer Entsorgung sowie dem Jugend- und Datenschutz.

Rücknahme und Registrierung von Elektronikartikeln – das ist zukünftig wichtig

Das Elektrogesetz gilt bereits seit Ende Oktober 2015. Ab diesem Zeitpunkt gibt es Vorschriften, die sich mit den Rücknahme- und Registrierungspflichten der Artikel befasst. Ziel ist es, Elektroschrott kontrollierter zu entsorgen und die Menge des über den Hausmüll weggeworfenen Schrotts zu verringern. Kurzum: Händler müssen entsprechende Elektronikteile zurücknehmen, Verbraucher müssen nicht mehr den Weg zum Wertstoffhof auf sich nehmen. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung vor allem den Umweltschutz, denn umweltschädliche, gesundheitsgefährdende und leicht brennbare Stücke werden so schneller, sicherer und weniger umständlich entsorgt. Ob sich dieses Gesetz als nützlich erweist, zeigt sich erst in Zukunft. Das Gesetz lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Händler müssen Elektroteile zurücknehmen
  • weniger Elektroschrott wird über den Haushaltsmüll entsorgt
  • es wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet

Nährwerte, Jugendmedien, Daten – Neues für Onlinehändler

Zum Jahresende 2016 müssen Internethändler ihre Lebensmittel mit den zugehörigen Nährwerten kennzeichnen. Ein positiver Trend entwickelte sich diesbezüglich bereits durch die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Außerdem: Zukünftig sollen Jugendliche beim Konsum von Medien besser geschützt werden. Wer eine Homepage veröffentlicht, muss den Inhalt nach Alter der Seitenbesucher klassifizieren. So sollen pornografische und gewalttätige Inhalte nur für die dafür zugelassenen Konsumenten abrufbar sein.

Ebenfalls neue Regelungen soll es zum Thema Datenschutz geben. Aufgrund zunehmender Beschwerden der Verbraucher über zu nachlässigen Umgang mit persönlichen Daten sollen zukünftige strengere Regeln gelten. Laut Datenschutz-Grundverordnung soll die Veröffentlichung personenbezogener Daten nur noch unter bestimmten Umständen möglich sein.

Neue Gesetze ab 2016 – Umwelt- und Verbraucherschutz stehen im Vordergrund

Die zukünftigen Regelungen betreffen Onlinehändler. Demnach sollen Verkäufer alte Elektronikteile zurücknehmen, Lebensmittel mit ihren Nährwerten auszeichnen und Jugendlichen den Zugriff auf gewisse Seiteninhalte verwehren. Darüber hinaus ist mehr Sorgfalt im Umgang mit persönlichen Daten gefordert. Als Händler gibt es daher für Sie viel zu beachten, wenn Sie Fragen zur Umsetzung haben, können Sie Unterstützung bei einem Fachanwalt suchen.

Sind Sie Verbraucher, profitieren Sie von den Vorschriften.

Weiterführende Details finden Sie hier: Elektrogesetz, Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Datenschutzgesetz


Bildnachweis: © Fotolia – sdecoret

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