Gesellschaftsform UG: Das sollten Sie unbedingt darüber wissen!

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Die UG haftungsbeschränkt wird oftmals auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet – eine Gesellschaftsform, die sich gerade für Start-ups anbietet. Ein Grund, diese Form der Unternehmergesellschaft einmal näher zu betrachten und die Vor- und Nachteile zu analysieren.

Hintergrund: Was hat es mit der UG (haftungsbeschränkt) auf sich?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist auch als 1-Euro-GmbH bekannt. (#1)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist auch als 1-Euro-GmbH bekannt. (#1)

Gerade junge Gründer haben nicht immer genügend Startkapital, um gleich eine GmbH mit der vollen Einlagesumme zu gründen. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH, die sich insbesondere für kleinere Dienstleister und Unternehmen eignet. Anders als die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) werden die Beteiligten an einer UG (haftungsbeschränkt) zum Teil von der Haftung ausgeschlossen.

Gerade kapitalschwache Gründer sind so zum einen abgesichert, da die Haftung beschränkt ist. Zum anderen kann die UG (haftungsbeschränkt) später in eine andere Form der GmbH gewandelt werden. Bei der UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich um keine eigenständige Rechtsform, sondern – wie bereits erwähnt – um eine Variante der GmbH. Damit verbunden ist auch der Name des Unternehmens: So muss auf dem Briefkopf oder im Impressum Ihrer Website immer [UNTERNEHMENSNAME] UG (haftungsbeschränkt) zu finden sein.

Auf diese Weise werden Vertragspartner bereits vorab über die Rechtsform bzw. die Variante der GmbH informiert. Doch was unterscheidet eigentlich die GmbH von der UG (haftungsbeschränkt)? Gemein haben beide, dass es sich um eine juristische Person handelt und der Gesellschafter für etwaige Fehler nicht mit seinem Privatvermögen haftet. Deshalb auch der Beisatz „haftungsbeschränkt“. Ein maßgeblicher Unterschied ist jedoch das Stammkapital.

Während eine UG mit lediglich einem Euro Stammkapital gegründet werden kann, bedarf es bei der GmbH unter bestimmten Voraussetzungen mindestens 12.500 Euro. In der UG (haftungsbeschränkt) dürfen Gewinne jedoch nicht vollständig ausgeschüttet werden, sondern es muss gespart werden, bis der gesetzlich festgelegte Ansparbetrag schlussendlich erreicht ist.

UG: Stammkapital und Rücklagen

Die Regelungen zu Stammkapital und Rücklagen in der UG (haftungsbeschränkt) sind wichtig. (#2)

Die Regelungen zu Stammkapital und Rücklagen in der UG (haftungsbeschränkt) sind wichtig. (#2)

Wie bereits angedeutet, muss das Stammkapital bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) nicht 12.500 Euro bzw. 25.000 Euro wie bei einer GmbH betragen. Das hat den Vorteil, dass auch Start-ups ohne Eigenkapital die Option haben, eine Rechtsform zu wählen, bei der die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Apropos Gesellschafter: Hier gibt es bereits einen gravierenden Unterschied. Sowohl bei der GmbH als auch bei der UG (haftungsbeschränkt) darf es mehrere Gesellschafter geben. Während bei der GmbH mehrere Geschäftsführer beteiligt sein können, ist dies bei der UG (haftungsbeschränkt) jedoch nicht gestattet.

Ebenfalls beschrieben wurde jedoch die Besonderheit der UG: Für den Benefit der beschränkten Haftung muss der bzw. die Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) auch selbst etwas leisten, und zwar Folgendes: Ein Viertel des jährlichen Gewinns muss im Unternehmen bleiben, um quasi das Stammkapital sukzessive zu erhöhen. Das hat jedoch wiederum den Vorteil, dass die UG (haftungsbeschränkt) irgendwann, wenn genügend Stammkapital vorhanden ist, ohne Weiteres in eine GmbH umgewandelt werden kann.

Video: Die 1-Euro-GmbH

Wie kann eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden?

Vor der Gründung braucht es zunächst Folgendes:

  • Einen oder mehrere Gesellschafter
  • Einen Euro oder mehr Startkapital
  • Gesellschaftsprotokoll (beinhaltet Gesellschaftsvertrag, Liste der Gesellschafter und die Bestellung des Geschäftsführers). Das Protokoll muss beurkundet sein.

Sind all diese drei Voraussetzungen geschaffen, kann die UG (haftungsbeschränkt) in fünf Schritten gegründet werden:

  1. Zum einen muss ein Bankkonto auf den Namen der UG (haftungsbeschränkt) eröffnet werden. Auf diesem muss das Stammkapital hinterlegt werden. Die Kontovollmacht obliegt dem Geschäftsführers
  2. Danach wird das Gesellschaftsprotokoll noch einmal durchgesehen. Sind alle wichtigen Punkte hinterlegt? Wenn sich alle Gesellschafter einig sind, kann das Protokoll bzw. die UG beurkundet werden. Dies geht jedoch nur beim Notar – und darin besteht auch der dritte Schritt.
  3. Der Gang zum Notar manifestiert und beurkundet das Protokoll. Danach ist die UG wirklich dazu befähigt, geschäftliche Handlungen zu vollziehen. Doch zunächst der vierte Schritt.
  4. Im vierten Schritt muss die UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister angemeldet werden. Das ist in der Regel die Aufgabe des Geschäftsführers. Dieser muss dem Handelsregister nicht nur die Daten übermitteln, sondern gleichzeitig auch unterschreiben, dass keine Umstände vorliegen, die der Meldung entgegenstehen. Im gleichen Schreiben erklärt der Geschäftsführer außerdem, dass das Stammkapital sich in seiner freien Verfügung befindet.
  5. Der fünfte Schritt beinhaltet die Meldung beim Finanzamt und beim Gewerbeamt der Stadt bzw. der Gemeinde.

Video: Strickmuster für die UG

Kosten, die mit der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) einhergehen

Auch wenn für die UG (haftungsbeschränkt) nur ein Euro STammkapital erforderlich ist, müssen doch gewisse Beträge für die Gründung aufgewendet werden. (#3)

Auch wenn für die UG (haftungsbeschränkt) nur ein Euro STammkapital erforderlich ist, müssen doch gewisse Beträge für die Gründung aufgewendet werden. (#3)

Auch wenn das Stammkapital für die Einlage lediglich einen Euro betragen muss, muss mit weiteren Kosten für die Gründung gerechnet werden. Gerade Notar und weitere administrative Tätigkeiten sind kostenintensiv und sollten nicht unterschätzt werden.

Wer als Start-up also eine UG (haftungsbeschränkt) gründen möchte, muss mit den folgenden anfallenden Kosten rechnen – bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Richtwerte handelt:

  • 130 Euro: Eintrag ins Handelsregister
  • 100 Euro: Kosten des Notars für Vertragsvorlage und Registeranmeldung
  • 10 Euro pro Monat: Kontogebühren für das Firmenkonto
  • 120 bis 250 Euro im Jahr: Mitgliedschaft in der entsprechenden Kammer (Industrie- und Handel bzw. Handwerk)

Wer sich vorab eine Gründerberatung holt, kann von diversen kostenfreien Angeboten profitieren, aber ebenfalls auch kostenpflichtige Angebote nutzen. Auch hierfür muss eine bestimmte Summe eingeplant werden.

Vor- und Nachteile der UG (haftungsbeschränkt)

Wer als Gründer auf der Suche nach einer Rechtsform bzw. nach einer Variante der GmbH ist, bei der die Haftung beschränkt ist, der hat die Option, sich die UG (haftungsbeschränkt) einmal näher anzusehen. Wie alle Geschäftsformen weist diese jedoch bestimmte Stärken und Schwächen auf, die kurz beleuchtet werden sollen.

Vorteile einer UG (haftungsbeschränkt):

Die Vorteile der UG (haftungsbeschränkt) sind vielfältig. Die begrenzte Haftung und das minimale Stammkapital gehören sicher dazu. (#4)

Die Vorteile der UG (haftungsbeschränkt) sind vielfältig. Die begrenzte Haftung und das minimale Stammkapital gehören sicher dazu. (#4)

  • Geringes Stammkapital notwendig: Die UG (haftungsbeschränkt) kann schon mit einem Euro Einlagesumme gegründet werden.
  • Die Haftung der UG beschränkt sich lediglich auf das Vermögen der UG. Das Privatvermögen der Gesellschafter wird im Ernstfall nicht angerührt.
  • Der Gesellschaftsvertrag kann variabel gestaltet werden, was besonders bei Start-ups Flexibilität möglich macht
  • Die UG kann für beliebige Tätigkeiten, Dienstleistungen usw. gegründet werden und ist nicht an ein bestimmtes Tätigkeitsfeld gebunden
  • Die UG (haftungsbeschränkt) kann später in eine GmbH überführt werden, was gerade bei Wachstum ein Vorteil ist.

Nachteile einer UG (haftungsbeschränkt):

Wie sehr die Nachteile der UG (haftungsbeschränkt) belasten, das muss ein jeder Gründer für sich selbst entscheiden. (#5)

Wie sehr die Nachteile der UG (haftungsbeschränkt) belasten, das muss ein jeder Gründer für sich selbst entscheiden. (#5)

  • Ansparpflicht: Die Gesellschafter können den Gewinn nicht beliebig aus dem Unternehmen ziehen, sondern müssen ein Viertel des Gewinns als Stammkapital zurücklegen.
  • Ist die Ansparsumme von 25.000 Euro erreicht, wird die UG (haftungsbeschränkt) nicht automatisch zur GmbH. Das ist mit einer Umfirmierung verbunden, die ebenfalls kostenintensiv ist.
  • Der Teilzusatz UG (haftungsbeschränkt) muss immer sichtbar nach außen getragen werden. Somit ist für jeden ersichtlich, dass das Stammkapital unter den 25.000 Euro lag. Bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern oder der Bank könnte dies einen Nachteil darstellen.

Bildnachweis: © Fotolia – Titelbild psdesign1, #1 Composer, #2 Starpics, #3 sk_design, #4 sdecoret, #5 Nejron Photo

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