Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm: Sofortige Kündigung wegen Kaffeepause

0

Bei der elektronischen Zeiterfassung sind Arbeitnehmer nach einem aktuellen Urteil dazu verpflichtet, sich für Pausen, einschließlich kurzer Kaffeepausen, auszustempeln. Die Nichtbefolgung dieser Regelung kann schwerwiegende Folgen haben.

Kündigung bei Arbeitszeitvergehen: Ausstempeln bei Kaffeepausen erforderlich

Wenn ein Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug begeht, kann der Arbeitgeber ihn ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen. Das Gleiche gilt, wenn eine Beschäftigte lediglich für etwa zehn Minuten eine Kaffeepause macht, ohne sich elektronisch abzumelden.

Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 13 Sa 1007/22) hat festgestellt, dass eine Abmahnung entbehrlich ist, wenn die Beschäftigte ihre Tat abstreitet und verschleiert. Selbst ein einmaliges Fehlverhalten kann in diesem Fall ausreichend sein.

Chef überrascht Mitarbeiterin bei der Reinigungstätigkeit

Der Anlass für die Entscheidung war ein jüngster Vorfall: Eine Raumpflegerin hatte sich zu Arbeitsbeginn bei dem Betrieb eingestempelt. Wenig später ging sie ins gegenüberliegende Lokal, um einen Kaffee zu trinken, ohne sich bei der elektronischen Zeiterfassung auszustempeln. Ihr Chef bemerkte dies und beobachtete sie dabei.

Nachdem der Vorgesetzte die Frau auf ihr Verhalten ansprach, leugnete sie dies zunächst. Erst als der Chef ihr anbot, auf seinem Handy Beweisfotos zu zeigen, räumte die Raumpflegerin ihr Fehlverhalten ein.

Im Rahmen dessen entschied der Arbeitgeber, die Frau mit einem Behinderungsgrad von 100 Prozent, die als schwerbehindert gilt, fristlos zu entlassen. Zuvor hatte er die Zustimmung des Inklusionsamts eingeholt. Gegen diese Entscheidung erhob die Betroffene Klage und argumentierte, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei, da es sich lediglich um ein einmaliges Vergehen gehandelt habe.

Nach Prüfung aller relevanten Fakten erklärte das Gericht die Kündigung als rechtmäßig. Besonders ausschlaggebend war dabei das Verhalten der betroffenen Beschäftigten nach dem Vorfall. Der massive Vertrauensbruch rechtfertigte eine fristlose Kündigung.

Lassen Sie eine Antwort hier