Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes spielt die Forschungszulage eine wichtige Rolle bei der Förderung von Unternehmen. Durch die geplante Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro erhalten Unternehmen eine größere finanzielle Unterstützung für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Innovationsvorhaben zu erweitern und ihre Position am Markt zu stärken.
Neue Regelungen erhöhen Bemessungsgrundlage für Forschungsförderung auf 10 Mio. Euro
Eine entscheidende Rolle bei der steuerlichen Forschungsförderung spielt die Bemessungsgrundlage. Dank der neuen Regelungen kann diese nun bis zu 10 Mio. Euro betragen. Unternehmen haben somit die Möglichkeit, eine größere Förderung zu erhalten und ihre Forschungsprojekte effektiver zu finanzieren. Dabei werden 25 Prozent der Bemessungsgrundlage als Steuergutschrift gefördert, wobei kleine und mittlere Unternehmen von attraktiven 35 Prozent profitieren können.
- Für förderfähige Aufwendungen, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.07.2020 angefallen sind, liegt die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage bei 2 Mio. Euro
- In dem Zeitraum zwischen dem 30.06.2020 und dem Tag der Verabschiedung des neuen Gesetzes können förderfähige Aufwendungen von Unternehmen eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro erreichen
- Nach dem Tag des neuen Gesetzes können Unternehmen für ihre förderfähigen Aufwendungen bis zu 10 Millionen Euro als Bemessungsgrundlage geltend machen
Obwohl die Forschungszulage Mittel zur Verfügung stellt, wurden bisher nur 10 Prozent dieser Mittel genutzt. Im Deutschen Bundestag wurden die geringen Nutzungszahlen diskutiert und es wurden neue Regelungen zur Forschungszulage vorgestellt. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte, dass die Nutzung der Forschungszulage in den letzten Jahren langsam gestiegen sei. Die neuen Regelungen sollen die steuerliche Forschungsförderung umfassender nutzen und eine „Full-Flavor-Variante“ der Forschungszulage schaffen.
Unternehmen profitieren von erhöhter Bemessungsgrundlage für Forschungszulage
- Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro ermöglicht es Unternehmen, größere finanzielle Unterstützung für ihre Forschungsprojekte zu erhalten. Dies erleichtert die Umsetzung von innovativen Ideen und fördert die Entwicklung neuer Produkte und Technologien
- Durch die attraktiven Förderquoten der steuerlichen Forschungsförderung können Unternehmen von einer finanziellen Unterstützung profitieren. Die Höhe der Forschungszulage beträgt generell 25 Prozent der Bemessungsgrundlage und kann für kleine und mittlere Unternehmen auf 35 Prozent ansteigen
- Die erweiterten Regelungen der Forschungszulage ermöglichen es Unternehmen, nicht nur Personalkosten, sondern auch Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in ihre Förderanträge einzubeziehen. Dadurch erhalten sie eine umfassende Unterstützung bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Durch die Übernahme von Personalkosten und Sachkosten trägt die Forschungszulage dazu bei, dass Unternehmen zusätzliches Wissen generieren können. Dies stärkt die heimische Wertschöpfung und unterstützt die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
Die neuen Regelungen zur Forschungszulage bieten Unternehmen zahlreiche Vorteile. Durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro können sie eine größere Förderung erhalten und ihre Forschungsprojekte effizienter durchführen. Besonders attraktiv ist die Möglichkeit, bei kleinen und mittleren Unternehmen eine Förderquote von 35 Prozent zu erhalten. Zudem werden nun auch Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert, was Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umfassend unterstützt.