Als soziales Netzwerk hat Facebook von Anfang an das Ziel verfolgt, Menschen zusammenzubringen. Das wird jedoch immer schwerer, denn Fantasienamen gehören heute bei Facebook fast schon zum guten Ton. In den letzten Monaten hat Facebook jedoch immer mehr von einer Klausel in den Geschäftsbedingungen Gebrauch gemacht und die Fantasienamen ausgesperrt. Denn eigentlich herrscht in dem sozialen Netzwerk Klarnamenpflicht. Jetzt möchten Hamburger Datenschützer die Möglichkeit für Pseudonyme auf Facebook durchsetzen.
Klarnamen als Pflicht in den Nutzungsbedingungen: Fantasienamen sind verboten
Die Nutzungsbedingungen müssen von jedem Teilnehmer, der bei Facebook ein Konto eröffnen möchte, als gelesen markiert werden. Das ist kein Geheimnis. Ebenso ist es aber auch kein Geheimnis, dass die wenigsten Nutzer die Bedingungen wirklich lesen. Das zeigt sich auch bei den fehlenden Klarnamen, die von vielen Usern nicht angegeben werden.
Facebook selbst hat jedoch klare Vorgaben. So finden sich in den Nutzungsbedingungen unter Punkt 4 Angaben zu genau diesem Thema. Hier wird vorgegeben, dass Nutzer ihre wahren Namen und Daten zur Verfügung stellen müssen. Ohne Klarnamen geht es also nicht – eigentlich. Dennoch gibt es viele Nutzer, die Scheinnamen oder Fantasienamen nutzen und damit auch durchaus schon eine ganze Weile durchgekommen sind bei Facebook.
Verschiedene Auswertungen haben ergeben, dass rund 25% der Nutzernamen keine Klarnamen sind. Hier wurde noch kein Blick auf falsche Daten im Bereich Wohnort, Schule oder Arbeitsplatz geworfen. Nicht legitime Profile auf Facebook gibt es also einige.
Die Nachteile von Fantasienamen
Im Prinzip könnte man meinen, dass es doch gleichgültig sein könnte, ob Pseudonyme oder die richtigen Namen genutzt werden. Doch die Nachteile der Fantasienamen sind dennoch gegeben. So ist es Usern nicht möglich, andere Nutzer ausfindig zu machen. Wer mit einem Scheinnamen eine Gruppe gründet und diese als Admin führt, der setzt sich ebenfalls der Gefahr aus, gelöscht zu werden.
Die Gruppe selbst kann dann nicht mehr geführt werden. Auch für Facebook selbst stellen die Scheinnamen natürlich ein Ärgernis dar. Wer seinen richtigen Namen nicht angibt, der kann nicht als echter Kunde angesehen werden. Somit hat er auch für Facebook keinen wirtschaftlichen Nutzen.
Fantasienamen sollen erlaubt werden – Hamburger Datenschützer klagt
Johannes Caspar ist Datenschützer in Hamburg und hat sich mit dem Thema der Pseudonyme auf Facebook beschäftigt. Laut seiner Auffassung verstößt das soziale Netzwerk hier gegen das Recht der Bürger auf ein Pseudonym. Schon vor mehr als zwei Jahren hat der Datenschützer aus Schleswig-Holstein unter Thilo Weicherts den Gang vor das Gericht gewagt, um Facebook zur Einführung von Pseudonymen zu zwingen.
Sie sind gescheitert. Das Gericht hat sich hier auf die Seite von Facebook geschlagen und deutlich gemacht, dass die deutschen Vorschriften hier nicht greifen, da sich der Hauptsitz von Facebook in Irland befindet. (Aktenzeichen 4 MB 10/13 und 4 MB 11/13)
Das möchte Caspar jedoch nicht auf sich beruhen lassen. Er hat nun eine Verwaltungsanordnung an Facebook gerichtet und diese an das Hauptquartier in Irland verschickt. Die Verwaltungsanordnung basiert auf der Beschwerde einer Nutzerin.
Ihr Profil wurde gesperrt, da sie Fantasienamen angegeben hatte. Sie wollte Pseudonyme nutzen, um nicht von Geschäftskunden gefunden und umworben zu werden. Facebook sperrte das Profil mit den Fantasienamen und forderte einen Identitätsnachweis. Caspar möchte nun durchsetzen, dass Fantasienamen bei Facebook nicht mehr verboten und Identitätsnachweise nicht mehr abgespeichert werden dürfen.
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