Erbschaftssteuer 2023: Begriffsklärung, Neuheiten und was für Kinder gilt
Begriffsklärung: Das ist die Erbschaftssteuer
An der Bedeutung hat sich nichts geändert und auch die Erbschaftssteuer 2023 wird erhoben, wenn jemand einen Nachlasse empfängt. Stirbt eine Person, kann sie ihr Vermögen innerhalb der gesetzlichen Erbfolge oder an andere Personen vererben.
Auf den Nachlass fällt jedoch die Erbschaftssteuer an, die sich in ihrer Höhe nach dem Verwandtschaftsgrad sowie nach dem Wert des zu vererbenden Vermögens richtet.
Abgezogen werden die geltenden Freibeträge, die bei der Erbschaftssteuer 2023 wie folgt aussehen:
- Ehegatten/Lebenspartner: bis 500.000 Euro
- Kinder: bis 400.000 Euro
- Enkelkinder: bis 200.000 Euro
- Eltern/Großeltern: bis 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten/Neffen: bis 20.000 Euro
- Weitere Personen: bis 20.000 Euro
Veränderungen erfuhr 2022 auch die Schenkungssteuer, die die Erbschaftssteuer ergänzt und eingeführt wurde, damit der Staat auch dann noch etwas vom Erbe bekommt, wenn der Erblasser dieses im Rahmen einer Schenkung zu Lebzeiten an die künftigen Erben übergibt. Die Freibeträge sind für die Schenkungssteuer ebenso gehandhabt wie für die Erbschaftssteuer.
Video: BR24live: Warum Erben und Schenken ab 2023 teurer wird BR24
Das gilt für Kinder bei der Erbschaftssteuer
Wenn Kinder ein Erbe bekommen, muss die Erbschaftssteuer gezahlt werden. Der Freibetrag von 400.000 Euro ist auch in 2023 und nun in 2024 gültig. Reicht der Freibetrag nicht aus, kann eine Schenkung vorgenommen werden, die schrittweise durchgeführt wird. Der nicht mit Steuern belastete Betrag bleibt hier zwar gleich, doch er kann alle zehn Jahre neu eingesetzt werden. Damit sind auch umfassende Erbvermögen zu übertragen, ohne dass hohe Steuern anfallen. Wichtig dabei ist, die Schenkung so früh wie möglich zu planen und die ersten Schritte zu unternehmen, damit genügend Zeit für die Übertragung des Vermögens bleibt.
Pro Elternteil können 400.000 Euro an jedes Kind übertragen werden. Bei einem zu übertragenden Vermögen von weniger als 800.000 Euro und einem erbberechtigten Kind ist es damit möglich, das gesamte Vermögen im Rahmen einer Schenkung zu übergeben. Bei einem Wert von mehr als 800.000 Euro und mehreren Kindern, kann das Erbe entsprechend aufgeteilt werden. Zu beachten ist dabei, dass die übrigen Kinder ohnehin erbberechtigt sind und entsprechend ihres Pflichtteils berücksichtigt werden müssen.