Bei der Familienplanung spielen die Kosten eine große Rolle, gerade dann, wenn einer der Partner oder sogar beide selbstständig sind. Während Angestellte in aller Ruhe in Elternzeit gehen und Elterngeld bekommen, ist es bei Selbstständigen nicht so einfach.
Erhalten Selbstständige Elterngeld?
Das Business muss auch dann weiterlaufen, wenn sich Nachwuchs angekündigt hat? Die finanzielle Situation bei der Kombination von Selbstständigkeit und der Familiengründung kann für viel Kopfzerbrechen sorgen. Auch Selbstständige können grundsätzlich Elterngeld beantragen.
Dabei ist aber wichtig zu wissen, dass Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird. Wer also ein großes Unternehmen führt und über dieses Unternehmen weiter hohe Einnahmen in der Elternzeit hat, der kann nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten.
Anders sieht es bei Einzelunternehmern oder Freiberuflern aus, die in der Elternzeit keine Rechnungen stellen und somit auch keine Einnahmen haben. Der Vorteil, den Einzelunternehmer und Freiberufler haben, ist der Einfluss auf die Zahlungseingänge sowie die Ausstellung der Rechnung. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass bei dem Elterngeld als Einkommen das Geld zählt, das während dem Bezugszeitraum auf das Konto eingeht.
Die Rechnungsstellung ist dagegen uninteressant. Beginnt die Elternzeit also beispielsweise im Februar und es geht im Februar Geld von einer Rechnung ein, die schon Wochen vorher gestellt wurde, wird das Geld aus dieser Rechnung als Einkommen angerechnet.
Video: Elterngeld erklärt: Alles zu Basis, Plus, Partnerschaftsbonus, Steuerklasse & Antrag
Möglichkeiten für Einzelunternehmer und Freiberufler
Der Einfluss auf die Rechnungsstellung in Bezug auf das Elterngeld sollte nicht unterschätzt werden. So gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Bezugszeitraum frei von Einnahmen zu halten oder die Einnahmen stark zu reduzieren. In dem Zeitraum vor der Elternzeit jedoch sollte das Einkommen möglichst hoch gehalten werden, denn auf dieser Basis wird das Elterngeld berechnet.
Wer also schon länger eine Familie plant, der kann vorbereitend versuchen, sein Einkommen zu erhöhen. Bei der Planung der Elternzeit kann es sinnvoll sein zu überlegen, ob sich eine oder zwei Unterbrechungen anbieten. Eltern haben die Möglichkeit, den Bezugszeitraum zu unterbrechen und zwar zweimal für jeweils einen Monat.
In diesem Monat können Zahlungseingänge auf dem Konto eingehen, die für das Elterngeld nicht relevant sind. Auch hier bedarf es einer guten Planung und einer fairen Kommunikation mit den Geschäftspartnern. Zwar hat man durchaus Zeit, seine Rechnungen zu stellen. Wurde die Rechnungsstellung jedoch bisher monatlich gemacht, werden sich Kunden und Geschäftspartner wundern, wenn die Rechnungen plötzlich nicht mehr regelmäßig kommen. Mit offenen Karten zu spielen hilft dabei, seine Kunden zu halten.
Wichtig: Geht Geld aus den zwei elterngeldfreien Monaten während dem Bezugszeitraum auf dem Konto ein, dann wird dies wieder auf das Elterngeld angerechnet.
Auch Arbeit während der Elternzeit ist möglich. Hier können die Einnahmen und Ausgaben gut abgestimmt werden, denn als Einnahmen zählt nur der Gewinn aus dem Unternehmen. Liegen die Ausgaben höher als der Gewinn, dann erfolgt keine Anrechnung auf das Elterngeld.
Hinweis: Teilweise greift das Zufluss-Prinzip nicht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Antragsteller Eigner einer Kapitalgesellschaft ist. Damit liegt der Antragsteller über der Bemessungsgrenze. Hier gibt es kaum Spielräume für die Gestaltung.
Die Berechnung des Elterngeldes in der Selbstständigkeit
Die Berechnung des Elterngeldes in der Selbstständigkeit variiert, je nach Art der Selbstständigkeit. Unterteilt wird dabei in verschiedene Bereiche:
- Selbstständige
Monatliche Gehaltsabrechnungen gibt es in der Selbstständigkeit nicht. Das heißt, die Elterngeldstelle braucht eine andere Berechnungsgrundlage, auf deren Basis sie die Berechnungen durchführen kann. Als diese Berechnungsgrundlage wird der Steuerbescheid genommen. Es handelt sich dabei um den Steuerbescheid des Wirtschaftsjahres vor der Geburt des Kindes. Hier kann es jedoch zu Problemen kommen. Wenn das Baby beispielsweise im Januar geboren wird, braucht die Elterngeldstelle den Steuerbescheid des vorangegangenen Jahres. Dieser wird jedoch nicht schon im Januar ausgegeben. Das heißt, es wird erst einmal der Bescheid des Vorjahres genutzt und eine vorläufige Berechnung durchgeführt. Wenn der Bescheid des Kalenderjahres vorliegt, wird dieser nachgereicht und die Berechnung angepasst.
Für Selbstständige ist es sinnvoll, sich in diesem Zusammenhang mit dem Steuerberater zu besprechen. Das ist auch deshalb wichtig, weil der Steuerberater grundsätzlich versucht, das Einkommen zu verringern. Grundsätzlich ist das eine gute Sache, denn so bleibt die Steuerlast gering. In Bezug auf die Elterngeldberechnung ist das jedoch ein Problem. Die Bemessungsgrenze sollte möglichst hoch liegen. Wenn sich das Einkommen deutlich über der höchsten Bemessungsgrenze befindet, spielt dies natürlich keine Rolle mehr. Als Elterngeld werden 65 % des Einkommens gezahlt, höchstens jedoch 1.800 Euro. - Selbstständige mit zusätzlichem Angestelltenverhältnis
Es gibt auch Selbstständige, die zusätzlich einen Job als Angestellte haben. Diese Möglichkeit wird beim Elterngeld ebenfalls berücksichtigt. Auch hier steht das letzte Wirtschaftsjahr im Fokus. Damit sind nicht die letzten 12 Monate gemeint, wie es bei einem kompletten Angestelltenverhältnis der Fall ist. Die Einkünfte aus dem Wirtschaftsjahr und aus dem Verhältnis als Angestellter müssen dann zusammen nachgewiesen werden und werden zusammen veranlagt.
Video: Elterngeldrechner – Selbständige/Gewerbetreibende/Land- und Forstwirte
Arbeiten während der Elternzeit – ist das möglich?
Viele Selbstständige können es sich nicht leisten, die gesamte Elternzeit nicht zu arbeiten. Hier kann es passieren, dass die Kunden sich anderweitig umsehen und damit ein großes Verlustgeschäft entsteht. Tatsächlich muss man auch gar nicht ganz auf die Arbeit verzichten. Bis zu 30 Stunden Arbeit pro Woche sind erlaubt. Wenn die Arbeitszeit über diese Stunden hinausgeht, dann wird das Elterngeld für den jeweiligen Monat gestrichen. Allerdings wirklich nur für diesen Monat, die weiteren Monate kann das Elterngeld weiter bezogen werden.
Wenn während dieser Zeit jedoch Einkommen generiert und dieses auch ausgezahlt wird, dann wird es auf das Elterngeld angerechnet. Nach dem Bezugsjahr des Elterngeldes wird die Elterngeldstelle daher einen Nachweis darüber haben wollen, welches Einkommen in der Bezugszeit generiert wurde. Rückzahlungen an die Elterngeldstelle können dann anfallen. Wer feststellt, dass er zusätzliche Einnahmen generiert in der Elternzeit, der sollte daher unbedingt Rücklagen bilden.
Aber: Auch Nachzahlungen sind möglich. So können Selbstständige bei der Berechnung beispielsweise angeben, dass sie einen bestimmten Betrag pro Monat zusätzlich verdienen werden. Bei der endgültigen Berechnung nach Ablauf des Bezugszeitraumes kann es in diesem Fall auch zu einer Nachzahlung von Elterngeld kommen. Dies passiert dann, wenn die angegebenen Einnahmen unter dem Betrag liegen.
Was passiert bei der Angabe von möglichen Einnahmen? Die Elterngeldstelle wird diese Einnahmen für eine Differenzrechnung verwenden. Das heißt, diese Beträge werden von dem Einkommen für die Berechnung abgezogen und von der Differenz wird das Elterngeld berechnet.
Wichtig: Es handelt sich immer um eine Berechnung in Bezug auf den Gewinn, der in der Selbstständigkeit gemacht wird. Wer also beispielsweise angegeben hat, dass er 300 Euro im Monat dazuverdient und in den Monaten Ausgaben in Höhe von 300 Euro oder mehr hat, dem wird das Elterngeld nicht gekürzt.
Welchen Unterschied macht das Elterngeld Plus?
Seit 2015 gibt es das Elterngeld Plus. Durch Neuerungen sollen vor allem Eltern unterstützt werden, die während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. So besteht die Möglichkeit, einen Bezugsmonat in zwei Bezugsmonate des Elterngeld Plus umzuändern. Damit haben Eltern nicht mehr nur die Möglichkeit, zusammen 14 Monate Elterngeld zu beziehen, sondern 28 Monate. Die Antragsteller können entscheiden, ob sie beim Basiselterngeld bleiben oder das Elterngeld Plus in Anspruch nehmen. Es ist auch möglich, beide Varianten miteinander zu kombinieren. Zudem können die Bezugsmonate nun auch anders zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Hier sind verschiedene Kombinationen möglich.
Wichtig: Mütter erhalten nach der Geburt normalerweise Mutterschaftsleistungen. Ob Selbstständige dazu ebenfalls berechtigt sind, hängt von der Krankenversicherung und den Zusatzversicherungen ab. Für diesen Zeitraum muss das Basiselterngeld beantragt werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Übrigens: Es macht Sinn, den Elterngeldantrag schon vor der Geburt einzureichen und nur noch die Geburtsurkunde nachzureichen. Das spart Zeit, die man nach der Geburt gerne anderweitig verbringen möchte.
Video: Elterngeld, BasisElterngeld & ElterngeldPlus | ELTERNGELD ABC
Der Zuverdienst Selbstständiger beim Elterngeld Plus
Interessant kann auch ein Blick auf den Zuverdienst beim Elterngeld Plus sein. Hier gibt es eine Modifizierung, die sich für Selbstständige lohnen kann. Inwieweit es sich lohnt, sich für die Plus-Variante zu entscheiden, kann über einen Elterngeldrechner festgestellt werden. Aber auch ein Beispiel macht deutlich, wie sehr sich dies wirklich lohnen kann:
Die Mutter des Babys verdient in dem Wirtschaftsjahr vor der Geburt monatlich 1.500 Euro und gibt für den Elterngeldbezug einen Zuverdienst von 1.000 Euro monatlich an. Ihr stehen fest, egal wie hoch der Zuverdienst ist, 300 Euro zu. Die Berechnung erfolgt nach dem folgenden Schema:
1.500 Euro – 1.000 Euro = 500 Euro
500 Euro x 0,65 = 325 Euro
Die 325 Euro werden für 12 Monate ausgezahlt und ergeben einen Gesamtbetrag in Höhe von 3.900 Euro. Beim Elterngeld Plus ist die Berechnung anders.
1500 Euro – 1.000 Euro = 500 Euro
500 Euro x 0,65 = 325 Euro
Die 325 Euro werden dann für 24 Monate ausgezahlt, wenn sich die Mutter für das Elterngeld Plus entscheidet. Diese ergeben einen Gesamtbetrag von 7.800 Euro und damit die doppelten Einnahmen durch das Elterngeld.
Für Selbstständige gibt es also durchaus auch die Möglichkeit, Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Da das System selbst jedoch nicht unbedingt einfach zu überblicken ist, kann eine vorzeitige Beratung dabei helfen, eine Entscheidung zu treffen. Direkt bei der Elterngeldstelle werden Beratungen angeboten, die in Anspruch genommen werden können. Auch Elterngeldrechner sind eine große Hilfe, um sich einen Überblick zu verschaffen.
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