Bei der Gründung von einem eigenen Handwerksbetrieb stehen viele Gründer vor der Frage, ob es unbedingt notwendig ist, einen Meister zu haben, um in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Die Vorgaben sind in diesem Fall jedoch durchaus klar definiert.
Die Voraussetzungen für den Eintrag in die Handwerksrolle
Es dürfen nur die Betriebe ein zulassungspflichtiges Handwerk als ein stehendes Gewerbe zur Verfügung stellen, die auch in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den Eintrag von natürlichen oder von juristischen Personen handelt.
Damit dieser Eintrag in die Handwerksrolle stattfinden kann, gibt die Handwerkskammer die folgenden Voraussetzungen an:
1. Die Vorlage von einem Meisterbrief
Um den Eintrag in die Handwerksrolle vornehmen zu lassen, müssen der Inhaber des Unternehmens oder der angestellte Betriebsleiter eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung durch einen Meisterbrief vorweisen können. Es gibt zwar durchaus die Möglichkeit, dass eine Bewilligung im Ausnahmefall durchgeführt wird. Diese greifen jedoch nur im nachfolgenden Fall.
2. Die Erteilung von Ausnahmen
Es gibt in der Handwerksordnung (HWO) vermerkte Bestimmungen, nach denen es möglich ist, wenn ein selbstständig handelnder Unternehmer oder sein Betriebsleiter die Beantragung in die Handwerksrolle durchführen, diese auch ohne Meisterbrief durchführen zu lassen. Das funktioniert, wenn der Unternehmer oder der Betriebsleiter ihren Diplom-Ingenieur oder den Ingenieur in einer staatlich anerkannten Prüfung, die der Meisterprüfung gleichwertig gestellt ist, abgeschlossen haben. Dabei muss jedoch der Schwerpunkt der Prüfung auf dem Handwerk gelegen haben, dass die Zulassungspflichtigen bei der Eintragung angeben.
Die genannten Vorgaben gelten ausschließlich für die Handwerksberufe, die eine Meisterpflicht haben.
Die Meisterpflicht bei den Handwerksberufen:; Nicht alle Gründer unterliegen ihr
Bei den meisten Handwerksberufen ist es so, dass diese nur mit einer Eintragung in die Handwerksrolle und damit auch nur mit einem Meisterbrief durchgeführt werden können, wenn man sie selbstständig anbieten möchte. Allerdings gibt es hier einige Abgrenzungen. Unterteilt wird dabei zwischen den drei Bereichen:
- Der Handwerksberuf mit einer nachweisbaren Meisterpflicht
- Der Handwerksberuf ohne eine nachweisbare Meisterpflicht
- Gewerbe im handwerksähnlichen Bereich
Wer sich unsicher ist, in welchen Bereich sein Handwerk gehört, der kann bei der Handwerkskammer nachfragen oder auch nachfolgend in der Auflistung überprüfen, ob der Beruf einer Meisterpflicht unterliegt. Gründer sollten bei allen Tätigkeiten eine Absicherung haben und vorher prüfen, ob ein Meister notwendig ist und wie es mit der Eintragung in die Handwerksrolle aussieht. Spätestens beim Businessplan und der Frage nach einer Finanzierung durch die Bank wird diese Frage aufkommen.
Video von HwK TV zum Meisterbrief
Welche Handwerksberufe haben eine Meisterpflicht?
Wer gründen möchte, der muss genau wissen, ob sein Beruf zu den Tätigkeiten gehört, die eine Meisterpflicht haben und bei denen eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
Zu diesen Berufen gehören:
- Dachdecker und Zimmerer sowie Luftheizungsbauer und Maurer oder Betonbauer
- Straßenbauer, Isolierer sowie Brunnenbauer
- Steinmetz und Bildhauer, Maler und Lackierer sowie Stukkateure
- Gerüst- und Metallbauer sowie Schornsteinfeger
- Fahrzeugbauer und Zweiradmechaniker sowie Informationstechniker und Kraftfahrzeugtechniker
- Klempner, Heizungsbauer und Installateur
- Elektromaschinenbauer
- Tischler und Schiffbauer sowie Seiler
- Fleischer, Konditoren und Bäcker
- Zahntechniker, Augenoptiker, Friseure und Glaser
Dies ist nur eine Auswahl der am häufigsten ausgeübten Berufe, bei denen eine Meisterpflicht vorliegt.
Welche Handwerksberufe können zulassungsfrei ausgeübt werden?
Um sich in einem der nachfolgenden Berufe selbstständig zu machen, braucht es keinen Meisterbrief, da diese keiner Meisterpflicht unterliegen. Sie werden auch als zulassungsfreie Handwerksbetriebe bezeichnet.
- Fliesenleger und Estrichleger
- Uhrmacher und Metallgießer
- Gold- und Silberschmiede
- Jalousiebauer und Parkettleger
- Drechsler, Modellbauer und Holzbildhauer sowie Korbmacher
- Schuhmacher und Sattler
- Raumausstatter
- Müller und Brauer
- Damen- sowie Herrenschneider
- Gebäudereiniger
- Textilreiniger
- Edelsteinschleifer
- Fotografen
- Vergolder
- Holzblasinstrumentemacher
Auch hierbei handelt es sich nur um eine Auswahl der Berufe, die ohne eine Zulassung ausgeübt werden können – auch dann, wenn der Inhaber des Unternehmens keinen Meister bei sich angestellt hat.
Meister werden: Das sind die wichtigen Informationen
Schon der Blick auf die Handwerksrolle beim Wunsch, sich selbstständig zu machen, zeigt deutlich, dass es sich lohnen kann, einen Meister zu machen. Wer eine Gesellenprüfung hinter sich hat, der kann den Meistertitel angehen. Selbst dann, wenn man sich nicht selbstständig machen möchte, können die Zeit und auch die finanzielle Investition für den Meister besonders lohnenswert sein. Denn mit dem Titel ist es möglich, als Angestellter in einem Unternehmen eine höhere Position zu bekleiden.
Wer bereits in einem Unternehmen angestellt ist und darüber nachdenkt, den Meister zu machen, der sollte das Gespräch mit seinem Vorgesetzten suchen. Bei einigen Betrieben ist es beispielsweise möglich, dass sich das Unternehmen an den Kosten beteiligt und der Meister nach seiner abgeschlossenen Prüfung dafür dem Unternehmen für einige Jahre verpflichtet ist. Wer diesen Weg gehen möchte, der kann von einer solchen Abmachung durchaus profitieren.
Die Voraussetzung und der Ablauf der Meisterprüfung
Damit man überhaupt an einer Meisterprüfung und der dazugehörigen Lehrgänge teilnehmen kann, ist es notwendig, eine bestandene Gesellenprüfung nachzuweisen. Natürlich ist es möglich, gleich nach der Gesellenprüfung auch die Meisterprüfung anzuhängen. Das ist aber nur dann möglich, wenn man den Meister auch im gleichen Beruf machen möchte.
Anders sieht es aus, wenn ein fachfremder Meister geplant wird. In diesem Fall müssen in dem fachfremden Beruf mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorgewiesen werden. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, wenn man gar keine Berufsausbildung hat.
Die Fortbildung zum Meister selbst erfolgt in vier Schritten. Es gibt einen praktischen Teil, einen fachtheoretischen teil, einen betriebswirtschaftlich und rechtlichen Teil sowie einen berufspädagogischen Teil. Bei jedem Teil wird als Abschluss eine Prüfung durchgeführt. In welcher Reihenfolge die Abarbeitung der Teile erfolgt, ist nicht festgelegt.
Allerdings wird meist empfohlen, erst mit dem betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Teil zu beginnen und als Abschluss den berufspädagogischen Teil zu machen. Es ist möglich, sich Kursteile anrechnen zu lassen, wenn man beispielsweise schon die Fortbildung zum Techniker oder eine Ausbildereignerprüfung gemacht hat.
Die Flexibilität bei der Meisterausbildung
Damit man sich mit einem Meistertitel in die Handwerksrolle eintragen lassen kann, muss man erst einmal die Zeit investieren und den Titel machen. Das ist nicht immer ganz einfach. Denn wenn man sich bereits in einem festen Arbeitsverhältnis befindet, ist es meist nicht möglich, für eine längere Zeit auszusetzen, um die Weiterbildung zu machen. Daher bieten die Handwerkskammern flexible Ausbildungsmöglichkeiten an. Neben der Vollzeit-Ausbildung ist es möglich, auch eine Teilzeitausbildung zu machen. Hier kann nebenbei weiter gearbeitet werden.
Dennoch ist der Aufwand, den eine Prüfung mit sich bringt, nicht zu unterschätzen. Bei der Handwerkskammer kann nachgefragt werden, welche Möglichkeiten vor Ort zur Verfügung stehen. Immerhin gibt es mehr als 3.000 Meisterschulen in Deutschland, die Optionen auf die Meisterprüfung anbieten. Es stehen jedoch nicht überall alle Kurse zur Verfügung. Auch in diesem Zusammenhang ist es daher wichtig, dass man sich vorher erkundigt.
Die Kosten für den Meister: Mit so viel muss man rechnen
Ein Faktor bei der Entscheidung für oder gegen den Meister sind häufig auch die Kosten, die erst einmal sehr hoch erscheinen. Wie hoch die Kosten tatsächlich sind, ist abhängig von dem Gewerk. Zwischen 4.000 Euro und 9.000 Euro ist alles möglich. Bei diesen Kosten sind Fahrt- und Unterkunftskosten noch nicht enthalten. Ungefähr fünf Jahre nach Abschluss des Meisters hat man diese Kosten wieder drin. Zudem ist es möglich, eine staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Es gibt das sogenannte Meister-Bafög. Bis zu 30,5% Zuschuss gibt es zur Ausbildung. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Bayern, gibt es auch noch den Meister-Bonus, der bis zu 1.000 Euro betragen kann.
Die Eintragung in die Handwerksrolle: So geht es
Wenn der Meistertitel vorliegt und alle anderen Voraussetzungen für die Gründung erfüllt sind, dann kann man sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Die zuständige Handwerkskammer ist hier der richtige Ansprechpartner, denn sie hat ein Verzeichnis, in dem alle Inhaber der Unternehmer aufgeführt sind, die ihren Betrieb in dem Kammerbezirk haben.
Wer also eine Eintragung durchführen lassen möchte, wendet sich an die Handwerkskammer und muss meist persönlich vor Ort zu einem Termin gehen. Bei diesem Termin ist es notwendig, die Nachweise vorzulegen. Zudem müssen Gebühren gezahlt werden. Wie hoch die Gebühren sind, hängt von der Handwerkskammer ab. Diese geht nach einem Gebührenverzeichnis vor. Normalerweise bewegen sich die Kosten zwischen 50 Euro bis hin zu 200 Euro. Nach der Eintragung wird für den Inhaber des Unternehmens eine Handwerkskarte ausgestellt. Das Dokument ist wichtig, um dann zum Gewerbeamt zu gehen und den Betrieb durch eine Gewerbeanmeldung eintragen zu lassen, um mit der Ausübung des Berufes beginnen zu können.
Bildnachweis: © unsplash.com – Titelbild Neha Deshmukh, Fotolia – #1 Björn Wylezich, #2 MH, #3 Africa Studio, #4 Tatjana Balzer, #5 Julydfg