Schneiden, Pflegen und Frisuren kreieren: Trotz des geringen Einkommens entscheiden sich viele Menschen für eine Ausbildung als Friseurin oder Friseur und träumen vom eigenen Salon. Welche Perspektiven hat man als Friseur und was muss man als Salonbesitzer beachten?
Ausbildung als Friseurin oder Friseur: Berufsbild, Dauer und Einkommen
Waschen, Schneiden, Föhnen, Pflegen und neue Trends entwickeln: Das alles ist Teil des täglichen Handwerkes einer Friseurin und eines Friseurs. Kaum ein anderer Beruf ist mit so vielen Vorurteilen und Wunschvorstellungen behaftet.
- Berufsbild
Einerseits gilt der Beruf des Friseurs als einer der am schlechtesten bezahlten Jobs überhaupt, mit viel Druck und stressigen Arbeitszeiten. Andererseits träumen viele, gerade junge Menschen, die sich für die Ausbildung als Friseurin oder Friseur entscheiden, von dem eigenen Friseursalon, den eigens kreierten Frisuren und dem Erfolg als bekannter Stylist. Die Ausbildung als Friseurin oder Friseur findet hauptsächlich im Salon statt, ein kleiner Teil aber auch in Berufsschule. Der Beruf des Friseurs ist also eindeutig ein handwerklicher Beruf mir direkter, praktischer Ausbildung. Neben dem eigentlichen Haareschneiden kann man sich als Friseurin und Friseur weiterbilden, zum Beispiel als Make Up-Artist.
- Ausbildungsdauer und Arbeitszeiten
Bevor das alles aber Wirklichkeit werden kann, muss man zunächst eine drei Jahre dauernde Ausbildung absolvieren. Während der Ausbildung als Friseurin oder Friseur wird erwartet, dass der Lehrling 40 Stunden in der Woche arbeitet.
- Gehalt während der Ausbildung
Im ersten Lehrjahr einer Ausbildung als Friseurin und Friseur erhält man, je nachdem, in welchem Salon man seine Lehrzeit absolviert, zwischen 200 und 300 Euro im Monat. Für einen richtigen Arbeitslohn ist dieser Betrag fast zu gering, da sich damit kaum den eigenen Lebensunterhalt bestreiten lässt. Stattdessen ist dieser Lohn als eine Art Arbeitsentschädigung anzusehen.Die Aussage, dass der Beruf des Friseurs zu den am schlechtesten bezahlten Jobs gehört, kommt also nicht von ungefähr. Dieses geringe Ausbildungsgehalt im ersten Lehrjahr macht es selbst Leuten, für welche die Ausbildung als Friseurin oder Friseure ihr Traum ist, schwer.Denn in einer Arbeitswoche mit 40 Stunden ist es so gut wie unmöglich, sich etwas nebenher zu verdienen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Im Laufe der Ausbildung als Friseurin erhöht sich der Lohn immerhin etwas. Im dritten Lehrjahr kann das Gehalt je nach Arbeitgeber schon etwa 500 Euro betragen.
Verdienst mit einer abgeschlossenen Ausbildung
Mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Friseurin und Friseur verdient man in der Regel zwischen 900 und 1500 Euro. Hat man eine Stelle in einem gehobenen Friseursalon, kann man als Friseur auch schon mal bis zu 2000 Euro im Monat plus Trinkgeld erhalten. Im Jahr 2007 stand der Beruf des Friseurs damit auf Platz Eins der am schlechtesten bezahlten Berufe in Deutschland mit etwa 16.000 Euro Jahresverdienst.
Durch das Mindestlohngesetzt, das im Januar 2015 in Deutschland in Kraft getreten ist, wurde der Verdienst von Friseuren und Friseurinnen immerhin etwas angehoben. Der Titel des Meisters sorgt übrigens kaum für ein höheres Gehalt. Denn auch als Meister des Friseurhandwerks verdient man in einem Angestelltenverhältnis in der Regel nicht mehr als 1900 Euro im Monat. Außerdem ist ein Meister keinesfalls nur als Beförderung zu sehen, da es sich um einen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand handelt, den Meisterbrief zu erhalten.
Nach der Ausbildung als Friseurin: So kann man seinen Verdienst erhöhen
Für Friseure und Friseurinnen in einem Angestelltenverhältnis ist es schwierig, den eigenen Verdienst zu erhöhen. Eine Möglichkeit ist der Erwerb von Zusatzqualifikationen. Neben Haareschneiden und Frisuren entwerfen können sich Friseure in zum Beispiel in Bereich Nageldesign oder Make Up weiterbilden lassen. Das größte Entwicklungspotenziell liegt aber ohne Zweifel in der Wahl des Arbeitgebers.
Hat man seine Ausbildung als Friseurin oder Friseur in einem gehobenen Salon oder bei einem bekannten Hairstylisten absolviert, kann bei Gehaltsverhandlungen oft mehr verlangen. Auch eine Bewerbung bei Friseursalons mit hochklassiger Kundschaft kann sich lohnen: Dort werden in der Regel höhere Gehälter gezahlt als in Friseurketten und kleineren, „normalen“ Salons.
Am besten kann man seinen Verdienst im Friseurhandwerk aber erhöhen, wenn man sich mit seinem eigenen Salon selbstständig macht. Hier sind die Möglichkeiten sehr vielfältig, es gibt kaum Grenzen nach oben. Es ist durchaus möglich, sich vom Angestellten über den eigenen Salon bis zum Inhaber der alleinigen Salonkette hochzuarbeiten.
Der eigene Salon: Das muss man als selbstständiger Friseur beachten
Hat man seine Ausbildung als Friseurin oder Friseur abgeschlossen, sollte man sich Gedanken machen, wie man sich seinen weiteren Berufsweg vorstellt. Viele Friseure entscheiden sich gegen ein Angestelltenverhältnis und für die Gründung eines eigenen Salons.
Handwerkliches Geschick mit der Schere, ein Gespür für die neusten Trends, einen Sinn für Ästhetik und außerdem Berufserfahrung: Das alles sind Voraussetzungen für einen erfolgreichen eigenen Salon. Daneben ist es wichtig, die wichtigsten Schritte der Existenzgründung zu kennen. Natürlich kommen auch schnell Fragen auf, wenn es um die eigene Selbstständigkeit geht. Hier sollen ein paar der häufigsten Unklarheiten beseitigt werden:
Muss man ein Meister sein, um einen eigenen Salon zu eröffnen?
Nein, es ist aber absolut empfehlenswert. Das Beruf des Friseurs gehört zur Gruppe der zulassungspflichtigen Handwerke. Damit benötigt man einen Meisterabschluss, um in seinem eigenen Salon die klassischen Friseurtätigkeiten ausführen zu dürfen. Ohne einen Meisterbrief ist es einem Salonbesitzer zum Beispiel nicht möglich, in seinem Betrieb auszubilden.
Es gibt aber drei Möglichkeiten, sich auch ohne Meister als Friseur selbstständig zu machen. Zunächst einmal kann man als Geselle einen Friseur mit Meisterbrief als Betriebsleiter im eigenen Salon einstellen. Damit erfüllt man automatisch die Meisterpflicht.
Alternativ kann man eine sogenannte Ausübungsberechtigung beantragen. Nach Artikel §7 der Handwerksordnung ist das jedem möglich, der mindesten sechs Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, davon mindestens vier Jahre in einer leitenden Position. Man muss die Gesellenprüfung erfolgreich absolviert haben und Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachweisen können. Als letzte Möglichkeit kann man sich als mobiler Friseur selbstständig machen.
Welche Anlaufstellen für Existenzgründer gibt es?
Die erste Anlaufstelle für Friseure, die ihren eignen Salon eröffnen wollen, ist die zuständige Handelskammer. Dort erhält man alle benötigten Informationen und erbringt auch alle notwendigen Nachweise. Nach dem Eintrag des eigenen Salons erhält man eine Handelskarte, mit der man sich zum Gewerbeamt begeben muss.
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Eröffnet man einen eigenen Friseursalon, fallen natürlich Kosten an. Die Höhe der Kosten für die Anmeldung des eigenen Salons hängt stark von der Handelskammer und dem Gewerbeamt ab. Für einen Eintrag in die Handwerksrolle können bis zu 200 Euro anfallen, für den Gewerbeschein bis zu 40 Euro. Dazu kommen die Kosten für eventuelle Beratungsgespräche oder Marktanalysen.
Auch die Miete für die Räumlichkeiten muss beachtet werden. Nicht zu unterschätzen sind auch die Kosten für die Erstausstattung des eigenen Salons. Scheren, Spiegel, Haarprodukte und Waschbecken müssen schließlich bezahlt werden. Dazu kommen noch Energiekosten und, wenn man nicht alleine arbeitet, die Lohnkosten der Angestellten.
Welche Risiken gibt es?
Wie bei jeder Existenzgründung gibt es auch bei der Eröffnung eines eigenen Friseursalons unternehmerische Risiken. Obwohl jeder Mensch ab und an einen Haarschnitt braucht und es daher nicht an Kunden mangelt, gibt es in dieser Branche eine Menge Konkurrenz.
Hat man zu wenig Kunden, kann man die laufenden Kosten nicht decken, was im schlimmsten Fall zur Insolvenz führt.
Zudem können im Friseurgewerbe Unfälle passieren, welche die Zahlung von Schmerzensgeld zur Folge haben können wie zum Beispiel eine verunglückte Blondierung.
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