Die Debeka, ein privater Krankenversicherer mit Sitz in Köln, hat eine umstrittene Praxis eingeführt: Sie bietet ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme an. Diese Vorgehensweise hat dazu geführt, dass der Landesdatenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz die Debeka abgemahnt hat. Bisher hat die Abmahnung jedoch keine konkreten Auswirkungen gezeigt.
Debeka informiert Kunden über Gesundheitsmanagement mit Abrechnungsdaten
Die Debeka hat die Aufgabe, ihren Kunden die verschiedenen Möglichkeiten im Bereich des Gesundheitsmanagements aufzuzeigen. Dabei nutzt sie die vorhandenen Abrechnungsdaten, um beispielsweise individuelle Gesundheitsprogramme anzubieten.
Die Debeka nutzt Gesundheitsprogramme, um Folgeerkrankungen bei Diabetikern zu vermeiden. Durch eine Änderung des Lebensstils und angepasste Therapien soll beispielsweise der diabetische Fuß verhindert werden. Das Ziel ist es, Patienten vor einer Amputation zu bewahren.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, befürwortet grundsätzlich Gesundheitsprogramme von privaten Krankenversicherungen. Er betont jedoch, dass die Versicherten vorher ihre Zustimmung geben sollten, bevor ihnen solche Programme angeboten werden.
Die Debeka hat in ihren Altverträgen keine Einwilligung der Versicherten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Gesundheitsprogramme. Aus diesem Grund wurde die Debeka Anfang des letzten Jahres vom Landesdatenschutzbeauftragten verwarnt.
Die Debeka hat gegen die Verwarnung des Landesdatenschutzbeauftragten geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig, da der Fall nun beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz liegt und der Verhandlungstermin noch nicht feststeht. Diese rechtliche Auseinandersetzung hat große Bedeutung für andere private Krankenversicherungen, da es um die Frage geht, ob sie ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme anbieten dürfen. Der Ausgang des Verfahrens wird daher mit Spannung erwartet.
Andreas Staufer, Fachanwalt für IT- und Medizinrecht, ist der Ansicht, dass es verständlich ist, dass die Debeka ihre Kunden über Gesundheitsprogramme informieren möchte. Allerdings gibt es laut Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung strenge Beschränkungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten.
Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Versicherten ist es schwierig, gezielte Informationen über Vorsorgemaßnahmen an einzelne Versicherte weiterzugeben. Es müssen klare Einwilligungen vorliegen, um die gezielte Kundenkommunikation umzusetzen. Eine unautorisierte Nutzung von Gesundheitsdaten verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung und kann rechtliche Konsequenzen haben. Die Einholung der Einwilligung kann einen erheblichen Aufwand bedeuten, insbesondere bei bestehenden Verträgen. Gesetzliche Krankenkassen haben bereits bestimmte Befugnisse in Bezug auf Nachsorgeprogramme, während private Krankenversicherungen in dieser Hinsicht rechtliche Unsicherheiten haben.
Seit 2017 holt die Debeka bei Neuversicherten die Einwilligung ein, Gesundheitsprogramme anzubieten. Laut eigenen Angaben haben bereits rund 50 Prozent der Kunden zugestimmt. Zudem zeigen sich fast alle Versicherten mit der gezielten Kundenkommunikation einverstanden.
Die Debeka hat insgesamt 2,5 Millionen Krankenvollversicherte, von denen mehr als eine Million Kunden bisher noch keine Einwilligung für die Nutzung von Gesundheitsprogrammen abgegeben haben.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das aktuell im Bundestag diskutiert wird, adressiert nicht das Problem, dass private Krankenversicherungen ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme anbieten. Im Gegensatz dazu dürfen gesetzliche Krankenkassen bereits heute unaufgefordert auf ihre Versicherten zugehen, um Nachsorgeprogramme für spezifische Erkrankungen anzubieten. Das GDNG erwähnt private Krankenversicherungen jedoch nicht, sodass die rechtliche Lage weiterhin unklar ist.
Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf das Gesetz haben, da es sich in einem Streit zwischen der Debeka und dem Landesdatenschutzbeauftragten befindet.
Debeka bietet ungefragt Gesundheitsprogramme: Chancen und Risiken abwägen
Die Debeka bietet ihren Kunden unaufgefordert verschiedene Gesundheitsprogramme an, um ihnen zu helfen, ihre Gesundheit effektiv zu managen. Durch eine vorherige Einwilligung der Versicherten kann die Debeka gezielt mit ihren Kunden kommunizieren und sie über wichtige Vorsorgemaßnahmen informieren.
Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte hat die Debeka verwarnt, nachdem das Unternehmen ungefragt Gesundheitsprogramme für seine Kunden angeboten hat. In einem laufenden Rechtsstreit hat die Debeka in erster Instanz Recht bekommen, jedoch steht die endgültige Entscheidung noch aus und liegt beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) bietet keine Lösung für dieses Problem, da private Krankenversicherungen darin nicht erwähnt werden.
Die Debatte darüber, ob private Krankenversicherungen ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme anbieten dürfen, ist nach wie vor kontrovers.