Braucht man einen Rechtsanwalt, um eine Firma zu gründen?

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Existenzgründer sehen sich bei der Gründung ihres Unternehmens vielen Herausforderungen gegenüber. Vieles muss bedacht und wohl überlegt werden, und der Neugründer muss Rechtsgeschäfte eingehen und Verwaltungsvorschriften befolgen, die eine Firmengründung in Deutschland manchmal recht schwierig gestalten.

Das neue Unternehmen muss bei Behörden, wie dem Finanzamt und dem Gewerbeamt oder halb-staatlichen Stellen wie der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft, Berufsverbänden etc. angemeldet werden. Entsprechende Unternehmensräume müssen angemietet, vielleicht muss Personal eingestellt werden.

Angesichts dieser Herausforderung stellt sich manchem Firmengründer die Frage, ob das Start-Up unter Anleitung eines entsprechend erfahrenen Rechtsanwalts nicht vorzuziehen sei oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Viele Existenzgründer scheuen jedoch den Gang zum Rechtsanwalt aus Kostengründen: Sie fürchten die nicht unerheblichen Kosten eines Start-Ups durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes noch zu erhöhen.

Grundsätzlich kann eine Existenzgründung ohne anwaltliche Hilfe erfolgen, es bestehen insoweit keine anderslautenden gesetzlichen Vorschriften. Aber der Gang zum Rechtsanwalt sollte trotzdem in Erwägung gezogen werden. Gerade bei einer Existenzgründung trägt eine fundierte Rechtsberatung nicht nur zum Seelenfrieden des Existenzgründers bei, an alles gedacht zu haben bei, sondern gewährt noch erhebliche Vorteile: Man weiß, was auf einen zukommt und kann entsprechend planen.

Dabei ist eine solche Rechtsberatung auch für finanziell angespannte Existenzgründer, die auf den Euro achten müssen, erschwinglich. Viele Rechtsanwälte bieten eine Rechtsberatung zum günstigen Pauschalpreis an, näheres kann bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer erfragt werden.

Eine umfangreichere Lösung einer stressfreien Firmengründung liegt darin, den Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Durchführung des Start-Ups zu beauftragen.

Der entsprechend mandatierte Rechtsanwalt erledigt hierbei nicht nur die erforderlichen Anmeldungen bei Behörden und Verbänden, sondern steht dem Existenzgründer auch bei der rechtlichen Beurteilung vorzunehmender Handlungen zur Seite: Nach Abstimmung mit dem Existenzgründer kann er/sie die Verhandlung mit Banken, Vermietern, Lieferanten und potentiellen Kunden übernehmen, die entsprechende Verträge für den Existenzgründer aufsetzen oder Standardverträge seiner/ihrer zukünftigen Vertragspartner auf Herz und Nieren prüfen.

Diese Leistungen des Rechtsanwaltes sind mit einer reinen Rechtsberatung kaum zu vergleichen, da sie weit mehr umfassen. Dementsprechend höher wird auch die Rechtsanwaltsgebühr ausfallen. Der Rechtsanwalt wird hierfür entweder eine Abrechnung nach Stunden vornehmen oder vor Annahme des Mandats einen Festbetrag mit dem Existenzgründer festlegen, wobei die Kostentransparenz für den Mandanten stets gegeben ist.

Der Vorteil dieser umfassenderen Betreuung liegt jedoch darin, dass durch die Einschaltung eines fachkundigen Rechtsanwaltes für den Existenzgründer die Einarbeitung in sachfremde Gebiete entfällt und wirtschaftlich und rechtlich für ihn/sie günstigere Verträge geschlossen werden können, die vielleicht den einen oder anderen Euro sparen.

2 Kommentare

  1. Sophie Gerber am

    Hallo und vielen Dank für diesen Beitrag! Ich möchte schon seit Jahren ein eigenes Unternehmen zu gründen, und jetzt bin ich mit der Planung ein bisschen weiter gekommen. Es war mir aber auch unklar, ob man bei der Gründung Hilfe von einem Rechtsanwalt braucht. Jetzt bin ich schlauer!
    LG Sophie

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