Google-Suchergebnisse: BGH spricht Klägern Recht zu

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Vor kurzem traf der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung bezüglich eines Auslistungsbegehrens gegen Google. Die Kläger forderten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen erscheinen und dass die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder eingestellt wird. Die besagten Artikel stammten von einer US-amerikanischen Webseite, auf der das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war, kritisch beleuchtet wurde. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls von den kritischen Berichten betroffen. Die Betreiberin der Webseite wurde wegen des Verdachts auf Erpressung von Unternehmen negativ dargestellt. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)

Hergang des Gerichtsverfahrens gegen Google

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich mit einem Auslistungsbegehren gegen den Suchdienst von Google. Die Kläger verlangten Google, dass bestimmte Artikel nicht länger in den Suchergebnissen erscheinen und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder untersagt wird. Diese Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und kritisierten das Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, bei denen der Kläger eine verantwortliche Position innehatte oder beteiligt war. Die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Betreiberin der Webseite stand im Fokus von Vorwürfen wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen.

BGH-Urteil: Google zur Auslistung verpflichtet

Der BGH bestätigte die klagabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen bezüglich einiger Artikel. In einem Fall konnte der Kläger keinen ausreichenden Bezug zu seiner Person herstellen, und in den beiden anderen Artikeln konnten die Kläger nicht nachweisen, dass die Informationen offensichtlich unrichtig waren.

Im Hinblick auf die Vorschaubilder waren die Kläger mit ihrer Revision erfolgreich. Der BGH entschied, dass Google die beanstandeten Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste entfernen muss. Das Gericht befand die Darstellung der wenig aussagekräftigen Klägerfotos als Vorschaubilder ohne angemessenen Kontext als ungerechtfertigt.

Der Bundesgerichtshof entschied teilweise zugunsten der Kläger. Obwohl sie nicht in allen Punkten erfolgreich waren, wurde Google angewiesen, die Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu entfernen. Dieser Beschluss stärkt den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger und verhindert eine Verfälschung ihres öffentlichen Images durch nicht aussagekräftige Fotos.

Durch die klare Feststellung des BGH wird verdeutlicht, dass Suchmaschinenbetreiber in Fällen berechtigter Auslistungsanträge Verantwortung tragen. Dieser bedeutende Präzedenzfall stärkt den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter. Die Entscheidung wird voraussichtlich über ähnliche Fälle hinaus Bedeutung haben und einen wichtigen Beitrag im Umgang mit kontroversen Inhalten im Internet leisten.

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