Ein Arbeitszeugnis wird dann ausgestellt, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Das Zeugnis wird als eine Art Eignungsnachweis für einen neuen Job angesehen. Es gilt: Je positiver desto besser. Kann eine Abmahnung das so wichtige Zeugnis negativ beeinflussen?
Das Zeugnis: Anspruch, Sprache und Regelungen
Das Arbeitszeugnis ist wahrscheinlich das wichtigste Dokument für einen Personalentscheider. Es beschreibt die Leistungen eines Angestellten und ist so eine wichtige Entscheidungshilfe für einen potenziellen Arbeitgeber.
- Wann und wie lange hat man einen Anspruch auf ein solches Zeugnis?
Auf ein Arbeitszeugnis hat ein Arbeitnehmer dann Anspruch, wenn ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis beendet wird oder wurde. Von sich aus muss allerdings kein Arbeitgeber dieses Zeugnis erstellen. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss es aber ausgehändigt werden.
Arbeitnehmer dürfen selbst entscheiden, ob sie ein einfaches oder ein ausführliches Zeugnis erhalten wollen. Ein einfaches Zeugnis fasst lediglich Angaben zu Beschäftigungsdauer und Personaldaten zusammen, ein ausführliches, qualifiziertes Zeugnis hingegen enthält Angaben zu den persönlichen Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers. Ein einfaches Arbeitszeugnis eignet sich deshalb eigentlich nur für kurze Beschäftigungsverhältnisse.
- Ist eine Art Geheimsprache in einem Arbeitszeugnis erlaubt?
Codes und Geheimsprachen im Arbeitszeugnis sind laut Arbeitsrecht nicht erlaubt. Fakt ist aber: Im Laufe der Zeit hat sich zwischen Arbeitgebern eine Art von geheimer Sprache bestehend aus bestimmten Formulierungen entwickelt.
Diese Formulierungen sind oft irreführend, da ein augenscheinlich wohlwollend klingender Satz nicht selten eine negative Bedeutung hat. Hier ein Beispiel:
Formulierung: Er war ein gewissenhafter Angestellter.
Bedeutung im Klartext: Er war immer zur Stelle, aber nicht immer brauchbar.
Solche Geheimcodes sind laut Arbeitsrecht nicht zulässig. In einem Zeugnis muss die eigentliche Bedeutung der Sätze verständlich und ersichtlich sein. Geheimcodes wie im vorangegangenen Beispiel gibt es trotzdem viele. Erhält man ein Arbeitszeugnis mit solch verdächtigen Formulierungen, ist man wahrscheinlich ohnehin misstrauisch und vermutet eine negative Bedeutung. Es ist also auf jeden Fall von Vorteil, der Zeugnissprache mächtig zu sein.
- Arbeitsrecht: Welche gesetzlichen Regelungen bezüglich des Arbeitszeugnisses gibt es?
Man liest immer wieder von Fällen, in denen ein Arbeitszeugnis zum Beispiel nach einer Kündigung oder auch einer Abmahnung stark negativ ausgefallen ist. Solche Arbeitszeugnisse sind natürlich nicht zulässig. Diese sieben Regel gilt es nach dem Arbeitsrecht zu beachten:
- Durch das Zeugnis dürfen dem Arbeitnehmer keinerlei Nachteile entstehen.
- Kündigungsgründe dürfen nur dann enthalten sein, wenn der Arbeitnehmer dem vorher zugestimmt hat.
- Krankheitstage dürfen im Zeugnis nicht angegeben werden.
- Leistungen und Tätigkeiten des Mitarbeiters sollten vollständig aufgeführt werden.
- Angaben zu Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit gehören nicht in ein Arbeitszeugnis.
- Geheime Formulierungen und Codes sind nicht erlaubt.
- Alle Angaben in einem solchen Zeugnis müssen wahrheitsgemäß erfolgen.
- Eine Abmahnung und gleichzeitige Kündigung ist nicht möglich
- Für eine rechtskräftige Abmahnung müssen bestimmte formale Vorgaben erfüllt sein
- Arbeitnehmer haben das Recht einer Gegendarstellung
- Eine Abmahnung muss nicht vom Arbeitgeber unterschrieben sein
Die Abmahnung: Was bedeutet sie für das Arbeitszeugnis?
Eine Abmahnung zu erhalten ist zweifelsohne nicht angenehm. Sie ist wie eine gelbe Karte bei Fußballspiel und soll auf Fehlverhalten im Arbeitsumfeld hinweisen. Wird eine Abmahnung ausgesprochen, hat der Arbeitnehmer in der Regel seine Pflichten nicht zufriedenstellend erfüllt. Durch eine Abmahnung wird auch auf eventuellen Konsequenzen hingewiesen. Ist das Fehlverhalten schwerwiegend, kann sogar eine Kündigung ausgesprochen werden. Aber was bedeutet eine Abmahnung für das eigene Arbeitszeugnis?
Wenn man den Job wechseln will, nachdem der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat oder man selbst gekündigt hat, hat man das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Hat man im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses eine Abmahnung erhalten, macht man sich sicherlich Gedanken, inwieweit diese das eigene Zeugnis beeinflusst.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass man als Arbeitnehmer nach der Abmahnung die Chance haben muss, sein Fehlverhalten zu korrigieren.
Ein Beispiel:
Ein Mitarbeiter erhält eine Abmahnung wegen fehlerhaften Ordnung im Lager, es kommt zu Lagerdifferenzen. Nur einen Tag nach der Abmahnung wird dem Mitarbeiter die Zugangsberechtigung für das Lager entzogen. Das nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellten Zeugnis bezeichnet der Mitarbeiter als nicht gerechtfertigt, da er den Verdacht hat, dass sich die Abmahnung negativ auf das Zeugnis ausgewirkt hat.
Durch den Entzug des Lagerzugangs hatte der Mitarbeiter also nicht die Möglichkeit, sein Fehlverhalten zu korrigieren. Schon direkt nach der Abmahnung hätte man als Arbeitnehmer hier mit dem Arbeitgeber sprechen sollen. Eine Chance zu Verbesserung des Verhaltens ist zwar nicht durch das Arbeitsrecht festgeschrieben, wird aber durch die aktuelle Rechtsprechung gesichert.
Eine Abmahnung darf zwar nicht explizit im Arbeitszeugnis erwähnt werden, kann sich aber aufgrund des abgemahnten Fehlverhaltens negativ auf die Leistungsbewertung auswirken. Da ein solches Zeugnis immer wahrheitsgemäß formuliert werden muss, ist eine solche negative Bewertung legitim und rechtens, solange sie der Wahrheit entspricht. Die Abmahnung selbst ist allerdings nur für die Personalakte bestimmt. Keine direkte oder auch indirekte Formulierung in dem Arbeitszeugnis darf auf das Vorhandensein einer Abmahnung hinweisen.
Als Arbeitnehmer ist es von Vorteil, ein paar rechtliche Grundlagen zum Thema Abmahnung zu kennen, um sich zum Beispiel im Ernstfall gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren zu können.
Es ist nicht möglich, einen Arbeitnehmer gleichzeitig abzumahnen und zu kündigen. Der Grund für die Abmahnung kann und darf also nicht der Grund für die Kündigung sein. Wiederholt der Mitarbeiter allerdings sein Fehlverhalten, darf der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen.
Damit eine Abmahnung rechtens ist, muss das vertragswidrige Verhalten genau benannt werden und zwar unter der Angabe von Zeugen, Ort, Datum und Uhrzeit. Zudem müssen die Konsequenzen bei wiederholtem Fehlverhalten deutlich benannt werden.
Eine solche Gegendarstellung dürfen Arbeitnehmer schriftlich festhalten und darauf bestehen, dass diese Gegendarstellung in ihre Personalakte aufgenommen wird.
Tatsächlich muss eine Abmahnung nicht einmal schriftlich ausgesprochen werden. Auch eine mündliche Abmahnung ist rechtens. Eine Unterschrift ist also nicht notwendig.
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