Viele träumen davon, ein eigenes Unternehmen zu führen und nicht von einem Arbeitgeber abhängig zu sein. Eine Idee ist schnell gefunden, doch dann stellt sich die Frage, was besser ist: Freiberuflich vs. selbstständig.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Freiberuflich vs. selbstständig: Die Wahl hat nicht der Unternehmer
Freiberuflich vs. selbstständig: Ein Vergleich beider Möglichkeiten zeigt, dass es große Unterschiede gibt. Doch die Wahl hat der Gründer nicht, denn das Finanzamt stuft ihn oder sie auf Basis der Anmeldedaten, des Unternehmensinhalts sowie der individuellen Unternehmergeschichte entsprechend in eine Kategorie ein. Dabei ist festzustellen, dass Freiberufler auch Selbstständige sind, aber nicht alle Selbstständigen sind Freiberufler.
Vielmehr sind Letztere eine Art Untergruppe der Selbstständigen, welche wiederum eher als Gewerbetreibende bezeichnet werden sollten. Aber was genau ist nun der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit?
Freiberuflich vs. selbstständig: Selbstständig sind sie alle!
Wer ein eigenes Unternehmen gründet, ist grundsätzlich erst einmal selbstständig. Er ist nicht abhängig beschäftigt und wirtschaftet auf eigene Rechnung. Ziel des Unternehmens ist die Gewinnerwirtschaftung, diese muss auch gegenüber dem Finanzamt verdeutlicht werden. Ansonsten droht nämlich die Einstufung als Liebhaberei und die Unternehmensform wird aberkannt. Ein freiberuflich tätiger Selbstständiger ist aber dennoch anders eingestuft als ein gewerbetreibender Selbstständiger.
Freiberufler sind streng genommen nur eine kleine Gruppe der Selbstständigen und in einer der definierten Berufsgruppen tätig, die seitens des Finanzamtes für die Freiberuflichkeit anerkannt sind.
Die Entscheidung, ob jemand als Freiberufler arbeitet oder nicht, trifft also nicht der Unternehmer selbst, sondern das Finanzamt, wenngleich es sich in der Regel nicht um eine Einzelfallentscheidung handelt. Es gibt die Katalogberufe und die katalogähnlichen Berufe. Für andere Berufe muss der Unternehmer explizit erklären, auf welcher Grundlage hier eine Freiberuflichkeit vorliegen soll.
Basis ist die Gewerbeordnung
Gewerbetreibende, die die weitaus größere Gruppe der Selbstständigen darstellen, müssen sich im Gegensatz zu den Freiberuflern beim Gewerbeamt melden bzw. leitet das Finanzamt die Unternehmensanmeldung nach Einstufung als Gewerbe direkt an das Gewerbeamt weiter. Die rechtliche Grundlage ist die Gewerbeordnung, auf dieser Basis werden zum Beispiel Steuern und Abgaben berechnet.
Freiberufler hingegen zahlen keine Gewerbesteuern und sind auch nicht zur Bilanzierung verpflichtet. Das heißt, dass diese lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung erstellen müssen, was einen bedeutend geringeren bürokratischen Aufwand darstellt.
Katalogberufe und katalogähnliche Berufe bei Freiberuflern
Geht es um eine Gegenüberstellung von Unternehmenseigenschaften und hier von „freiberuflich vs. selbstständig“, dürfen die Katalog- und die katalogähnlichen Berufe nicht fehlen. Als wichtigstes Merkmal gilt, dass Freiberufler schriftstellerisch, erziehend, beratend, künstlerisch oder wissenschaftlich tätig sein müssen. Außerdem sind besondere Qualifikationen zu erbringen, die beispielsweise in der für den jeweiligen Beruf passenden Ausbildung oder in einer entsprechenden Berufspraxis (bei Quereinsteigern) liegen.
Für Künstler ist auch eine besondere künstlerische Begabung ausreichend, diese muss jedoch nachgewiesen werden. Insgesamt gibt es drei Gruppen von Freiberuflern, die bei der Betrachtung „freiberuflich vs. selbstständig“ berücksichtigt werden müssen.
1. Die Katalogberufe
Das Einkommenssteuergesetz definiert die Katalogberufe in § 18 und zeigt dort eine Auflistung verschiedener Berufe, die vom Finanzamt ohne Weiteres als freie Berufe anerkannt werden.
Dabei gibt es vier Gruppen:
- Heilberufe
- Beratende Berufe im Bereich Wirtschaft und Recht
- Kultur-, Medien- und Sprachberufe
- Technisch-wissenschaftliche Berufe
2. Die Tätigkeitsberufe
Die Tätigkeitsberufe gehören nicht zu den Katalogberufen, dennoch werden Angehörige dieser Berufe ohne Probleme als Freiberufler erfasst. Die jeweiligen Berufe müssen aber selbstständig ausgeübt werden.
Dazu gehören:
- Unterrichtende Tätigkeiten, die besondere Fähigkeiten oder Kenntnisse verlangen
- Künstlerische Tätigkeiten
- Wissenschaftliche Tätigkeiten
- Schriftstellerische Tätigkeiten
Die genannten Tätigkeiten benötigen nicht zwingend eine Fachausbildung, wie das bei den Katalogberufen nötig ist. Allerdings muss es möglich sein, die besondere Eignung des Betreffenden auch als Unkundiger festzustellen.
3. Die katalogähnlichen Berufe
Katalogähnliche Berufe lassen sich nicht in einer Liste darstellen, denn es handelt sich um zu viele verschiedene Berufe, die immer wieder durch weitere Tätigkeiten ergänzt werden. Dies ist nicht zuletzt der technologischen Entwicklung zu verdanken, denn während es den beratend tätigen Anwalt schon seit Jahrhunderten gibt, ist der EDV-Berater erst seit vergleichsweise kurzer Zeit zu finden.
Das Finanzamt legt daher für die Einschätzung „freiberuflich vs. selbstständig“ verschiedene Kriterien zugrunde. Dazu zählt unter anderem, dass es sich um einen Dienstleistungsberuf handeln muss. Eine massenhafte Produktion von Waren und Gütern ist damit von der Freiberuflichkeit ausgeschlossen. Außerdem müssen die nötigen Qualifikationen zur Ausübung des Berufs nachgewiesen werden.
Darüber hinaus sollte ein gewisses schöpferisches Talent vorliegen, wenn es sich um schriftstellerischer oder künstlerische Berufe handelt. Freiberufler sind überdies persönlich gefordert und führen die anfallenden Tätigkeiten selbst aus. Werden Angestellte beschäftigt, muss die fachliche Verantwortung immer noch bei dem Freiberufler liegen, der das Unternehmen gegründet hat. Wichtig: Es ist keine Kammerzugehörigkeit für Freiberufler nötig!
Freiberuflich vs. selbstständig: Anmeldung und Vorteile der Freiberuflichkeit als Unterschiede
Geht es um eine Vergleich zum Thema „freiberuflich vs. selbstständig“, spielt auch die Anmeldung der jeweiligen Tätigkeit eine wichtige Rolle. Denn: Der Freiberufler meldet sich mit einem Formblatt beim Finanzamt an und muss darin angeben, welchen Beruf er ausüben möchte und welche Qualifikationen dafür mitgebracht werden.
Das Finanzamt wird außerdem einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verlangen, bei dem der geschätzte Jahresgewinn angegeben werden muss. Danach fällt die Entscheidung für oder gegen eine Einstufung als Freiberufler.
Der Selbstständige aber meldet sich zwar auch beim Finanzamt an, bekommt dann aber schon bald Post vom Gewerbeamt. Möglich ist auch die direkte Anmeldung beim Gewerbeamt. Das Finanzamt muss dennoch involviert werden, denn es muss eine Steuernummer für das junge Unternehmen vergeben. Zugleich kann es sein, dass anhand der Einschätzung des erwarteten Einkommens ein erster Bescheid über die Einkommenssteuervorauszahlung versendet wird.
Zudem wird im Zuge der Anmeldung die Frage geklärt, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Tätigkeit als Kleinunternehmer mit allen Vor- und Nachteilen handelt. Das Gewerbeamt wiederum versendet nach der Anmeldung einen Bescheid über die abzuführende Gewerbesteuer.
Freiberufler haben viele Vorteile
Freiberuflich vs. selbstständig? Die Entscheidung zugunsten der Freiberuflichkeit kann zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Unter anderem fallen die bereits erwähnten Gewerbesteuern nicht an, außerdem muss kein Gewerbeschein beantragt werden. Die Kammerzugehörigkeit kann freiwillig entschieden werden, des Weiteren unterliegen Freiberufler weder dem Handelsrecht noch der Gewerbeaufsicht. Die Gewinnermittlung ist dank EÜR besonders einfach, es müssen keine Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt werden.
Freiberuflich vs. selbstständig: Vorsicht mit dem Freiberuflerstatus!
Ein Problem können aber auch Freiberufler bekommen: Wenn sie nebenbei selbstständig tätig sind, müssen Haupt- und Nebenberuflichkeit konsequent getrennt werden. Überwiegt die gewerbliche Tätigkeit, wird das Finanzamt den Status als Freiberufler abkennen und den Betreffenden fortan als Selbstständigen führen. Die eben erwähnten Vorteile sind dann zunichte, denn es werden alle selbstständigen Tätigkeiten, also sowohl freiberufliche als auch gewerbetreibende, gleichbehandelt.
Die rechtzeitige richtige Zuordnung der Tätigkeiten ist wichtig, denn wenn das Finanzamt rückwirkend eine Neueinstufung vornimmt, müssen auch die Gewerbesteuern für die betreffenden Jahre nachgezahlt werden. Und das kann sich zu hohen Beträgen summieren!
Besonderheit Krankenversicherung
Selbstständige sind ebenfalls krankenversicherungspflichtig, allerdings haben sie die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern wollen. Eine kleine Gruppe der Freiberufler ist sogar gesetzlich pflichtversichert und kann sich als Künstler oder Publizist in der Künstlersozialkasse versichern lassen. Dann übernimmt der Bund die Hälfte der Beiträge, die andere Hälfte trägt der Versicherte selbst.
Damit ist der Freiberufler einem Angestellten gleichgestellt. Alle anderen Selbstständigen müssen sich für eine Krankenkasse – privat oder gesetzlich – entscheiden und sollten dabei daran denken, dass ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurück nicht ohne Weiteres möglich ist.
1 Kommentar
Danke für den interessanten Artikel und den treffenden Vergleich von Selbständigen gegen Freiberufler. Jeder von ihnen hat seine Vor- und Nachteile. Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass jedes Jahr mehr Menschen als Freiberufler zu uns kommen.