Es sind für Arbeitgeberdarlehen Zinssatz und allgemeine Konditionen wichtig, denn sie entscheiden darüber, ob das Darlehen für den Arbeitnehmer interessant ist. Wichtig sind hierbei im Jahr 2020 die marktüblichen Zinsen!
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Arbeitgeberdarlehen: Chancen für den Arbeitnehmer
Wenn bei Arbeitgeberdarlehen Zinssatz und Konditionen verhandelt werden sollten, stellt sich erst einmal die Frage: Was ist überhaupt ein Arbeitgeberdarlehen?
Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, das heißt, der Mitarbeiter hat keinen Anspruch darauf, diese gewährt zu bekommen. Dem Arbeitnehmer ein Darlehen zu gewähren, ist ganz allein eine Entscheidung des Arbeitgebers, eine Gefälligkeit seinerseits.
Habe ich einen Anspruch auf das Arbeitgeberdarlehen?
Allerdings muss der Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt werden. Dieser besagt, dass der Arbeitgeber niemanden bevorzugen oder eine Gruppe von Mitarbeitern benachteiligen darf. Fragen nun andere Arbeitnehmer den Chef nach einem Arbeitgeberdarlehen, so muss er dieses gewähren und darf sie auch hinsichtlich der Konditionen nicht unterschiedlich behandeln.
Darf der Arbeitgeber das Darlehen verweigern?
Der Arbeitgeber kann ein Gesuch um ein Arbeitgeberdarlehen jedoch ablehnen, wenn der Mitarbeiter notorisch knapp bei Kasse oder bereits überschuldet ist. Ist bekannt, dass er das Geld nicht zurückzahlen kann oder in Zahlungsschwierigkeiten ist, kann auch einzelnen Mitarbeitern das Darlehen verweigert werden, selbst wenn es anderen gewährt wird.
Welche Alternativen zum Arbeitgeberdarlehen gibt es?
Angesichts dessen, dass die Zinsen für einen Konsumentenkredit derzeit so niedrig wie schon lange nicht sind und dass inzwischen sogar über Minuszinsen diskutiert wird, kann der Gang zur Bank eine interessante Alternative sein. Es ist immer sinnvoll, wenn Kreditwillige zuvor einen Kreditvergleich durchführen und sich über die aktuellen Zinsen informieren. So gehen sie besser vorbereitet in die Verhandlungen mit der Bank oder mit dem Arbeitgeber und können auf Vergleichsangebote verweisen.
Eventuell kann im Gegenzug zu besonders günstigen Konditionen durch den Arbeitgeberkredit auch darauf verwiesen werden, dass auf die anstehende Gehaltsverhandlung verzichtet wird. Somit kann das Darlehen über das Unternehmen für beide Seiten ein Gewinn sein.
Welches Gesetz gilt für dieses Darlehen?
Geregelt sind die entsprechenden Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch und hier in den Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag ab Paragraf 491. Hier wird unter anderem festgeschrieben, wie das Widerspruchsrecht aussehen muss und welche Kriterien für die Gültigkeit des Vertrags gelten.
Die genannten Regelungen greifen immer dann, wenn das Arbeitgeberdarlehen über 200 Euro beträgt und wenn die Rückzahlung auf mehr als drei Monate vereinbart worden ist. Eine Ausnahme stellt es dar, wenn der Arbeitgeber den marktüblichen Zinssatz als Maßgabe nimmt und wenn die Konditionen des Kreditvertrags diesen marktüblichen Zinsen entsprechend bzw. leicht darunter oder darüber liegen.
Zur Orientierung die marktüblichen Zinsen bzw. die Zinsübersicht der Deutschen Bundesbank für Dezember 2019 (und damit sicher auch ein Stück weit für 2020) für einen Konsumentenkredit:
Zinsbindung variabel oder bis ein Jahr | Zinsbindung zwischen ein und fünf Jahre | Zinsbindung mehr als fünf Jahre |
---|---|---|
8,59% | 4,38% | 6,26% |
Arbeitgeberdarlehen: Zinssatz frei festlegen?
Der Arbeitgeberdarlehen-Zinssatz ist frei verhandelbar, es dürfen allerdings keine Wucherzinsen vereinbart werden. Außerdem wird ein solches Darlehen nur gewährt, wenn eine Gegenleistung erbracht wird, die aus der Tilgung des Kredits und der Zinszahlung besteht.
Der Arbeitgeberdarlehen-Zinssatz wird meist nach den marktüblichen Zinsen berechnet, wobei hierfür die zuletzt von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze relevant sind. Von diesen kann ein Abschlag von vier Prozent vorgenommen werden. Damit wird der Arbeitgeberdarlehen Zinssatz unter den marktüblichen Zinsen liegen, was das Darlehen für den Arbeitnehmer besonders attraktiv werden lässt.
Möglich ist aber auch, dass der Arbeitgeberdarlehen Zinssatz auf Basis der Zinssätze berechnet wird, die durch Direktbanken im Internet angegeben werden. Wichtig: Es muss sich auch hier um die marktüblichen Zinsen für einen Konsumentenkredit handeln, denn zum Beispiel Bauzinsen liegen deutlich unter diesen Zinsen. Werden die Vergleichszinssätze der Banken herangezogen, wird kein Abschlag vorgenommen.
Tipp: Auch für den Fall der Kündigung dürfen keine Wucherzinsen vereinbart werden, die sofortige Rückzahlung des noch offenen Kreditbetrags gilt ebenfalls als sittenwidrig und ist damit unzulässig.
Anders sieht es aus, wenn beide Vertragspartner eine einvernehmliche Lösung festhalten. So kann aus einem zinslosen Darlehen oder einem besonders niedrigen Arbeitgeberdarlehen Zinssatz beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen ein Kredit werden, der zu marktüblichen Zinsen weiterhin gewährt wird.
Niedriger Arbeitgeberdarlehen Zinssatz: Welchen Vorteil hat das?
Der größte Vorteil für den Arbeitnehmer liegt auf der Hand. Wenn der Arbeitgeberdarlehen Zinssatz niedriger ist als marktüblich, lassen sich je nach Kreditsumme hohe Kosten sparen.
Der Vorteil für den Arbeitgeber besteht weniger in finanzieller Art, auch wenn es theoretisch möglich ist, mit einem zinsgünstigen Darlehen eine anstehende Lohnerhöhung zu ersetzen. Ansonsten aber bindet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gewissermaßen an das Unternehmen, auch wenn dieser theoretisch noch kündigen kann.
Die Hemmschwelle, tatsächlich zu kündigen, wird aber größer. Das gilt vor allem dann, wenn sich bei einer Kündigung der Arbeitgeberdarlehen Zinssatz erhöht. Wer also Wert auf seine Mitarbeiter legt und eine möglichst feste Bindung der Arbeitnehmer erreichen will, nutzt diesen Vorteil für sich aus und gewährt einen niedrigen Arbeitgeberdarlehen Zinssatz und gute Konditionen.
Geldwerten Vorteil berücksichtigen: Was ist zu versteuern?
Geht es um Geld, das jemand zusätzlich zum Gehalt von seinem Arbeitgeber bekommt, stellt sich meist direkt die Frage danach, wie es zu versteuern ist. Kommt die Frage auf einen geldwerten Vorteil, ist dies wichtig zu wissen: Sofern die Darlehenssumme über der Freigrenze von 2.600 Euro liegt und der Arbeitgeberdarlehen Zinssatz unter den marktüblichen Zinsen, stellen die eingesparten Zinssummen einen geldwerten Vorteil dar.
Diesen geldwerten Vorteil rechnet der Gesetzgeber als Sachbezug, der wiederum auf den steuer- und beitragspflichtigen Lohn oder das Gehalt der Arbeitnehmer aufgerechnet werden muss.
Einen Vorteil für das Unternehmen hat das nicht, vielmehr muss es einen höheren verwaltungstechnischen Mehraufwand hinnehmen. Den geldwerten Vorteil der eingesparten Zinsen muss der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung bedenken. Auch hierfür ist wieder die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank relevant, denn sie bietet einen Überblick über die aktuellen Zinsen.
Gibt es eine Freigrenze für Sachbezüge?
Neben dieser Freigrenze gibt es auch die 44-Euro-Grenze, die besagt, dass Sachbezüge nicht mehr als 44 Euro pro Monat betragen dürfen. Was darüber hinausgeht, müssen Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuern.
Tipp: Teilweise wird versucht, mehrere Darlehen zu vergeben, damit die Freigrenze eingehalten wird. Das funktioniert nicht, denn die Einzelsummen werden addiert und der Arbeitnehmer muss sie versteuern.
Welche Risiken bestehen?
Die Risiken für einen Arbeitnehmer sind quasi nicht vorhanden. Er bekommt einen günstigen Arbeitgeberdarlehen Zinssatz geboten und kann bei der Verhandlung der Konditionen seine Wünsche äußern bzw. festlegen lassen.
Das Risiko des Arbeitgeberdarlehens liegt eher beim Unternehmen. Muss der Arbeitnehmer Privatinsolvenz anmelden, reiht sich das Unternehmen in die Liste der Gläubiger ein. Hier bekommt es aber keinen Vorzug vor anderen Gläubigern. Das bedeutet, dass das Geld im schlimmsten Fall verloren ist.
Daher kann es ratsam sein, den Darlehensbetrag nicht zu hoch anzusetzen, was natürlich von der bisherigen Zusammenarbeit und dem Grund des Darlehens abhängen mag.
Was gehört unbedingt in den Vertrag zum Arbeitgeberdarlehen?
Wie immer gilt: Bei Geld hört die Freundschaft auf! Daher ist es wichtig, dass der Darlehensvertrag so genau wie möglich ausformuliert wird. Vor allem in kleinen Unternehmen wird aus Gründen des gegenseitigen Vertrauens oft darauf verzichtet, doch früher oder später zeigt sich, dass dies falsch war und es kommt zu Unstimmigkeiten. Die folgenden Punkte sollten unbedingt in den Vertrag zum Arbeitgeberdarlehen:
- Höhe des Darlehens
- vereinbarter Zinssatz
- Modalitäten zur Rückzahlung
- Auszahlungsmodalitäten
- Regelungen für das eventuelle Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen
- evtl. Erklärungen zum Widerrufsrecht (bei Anwendbarkeit der Regelungen zum Verbraucherkredit)
- Regelungen bei ausbleibenden Rückzahlungen
- Sicherheiten
Im Netz sind zahlreiche Muster zu solchen Darlehensverträgen erhältlich, doch diese sind nicht individuell ausformuliert. Arbeitgeber sollten daher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen, um Rechtssicherheit für den Vertrag zu erreichen.
Wichtig: Die Verträge zu Arbeitgeberdarlehen unterliegen der Vorschrift zur Schriftform. Dem Arbeitnehmer ist eine Kopie des Vertrags auszuhändigen.
Was passiert bei der Kündigung?
Ist der Vertrag für das Arbeitgeberdarlehen erst einmal schriftlich geschlossen, geht hoffentlich alles seinen Gang. Der Arbeitnehmer zahlt den geliehenen Betrag zurück, er muss den geldwerten Vorteil versteuern und folgt ansonsten den festgelegten Konditionen. Doch was geschieht, wenn der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet?
Wie bereits erwähnt wurde, sollten Regelungen für den Fall der Kündigung im Darlehensvertrag enthalten sein. Das heißt, dass beide Seiten hier eine gewisse Rechtssicherheit an der Hand haben, die sie im Streitfall als Basis nutzen können. Der Arbeitgeber darf auf keinen Fall die sofortige Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrags verlangen. Dies darf weder im Darlehensvertrag derart geregelt sein noch darf es rückwirkend entschieden werden.
Gibt es Urteile zu Streitfällen bei der Kündigung?
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil BAG 8 AZR 829/12 derart entschieden. Der Mitarbeiter darf nicht unangemessen benachteiligt werden! Wurde dem Mitarbeiter allerdings fristlos gekündigt, darf der Arbeitgeber das geliehene Geld sofort zurückfordern, wenn eine entsprechende Regelung im Darlehensvertrag zu finden und diese auch rechtswirksam ist.
Gibt es Kündigungsfristen für das Arbeitgeberdarlehen?
Wurde es versäumt, die Modalitäten zur Rückzahlung vertraglich zu vereinbaren, werden die Regelungen des BGB angewendet. Der Arbeitgeber darf dann das Darlehen kündigen, wofür eine Frist von drei Monaten gilt. Dann allerdings darf er auch den noch offenen Betrag vollständig zurückfordern.
Unser Fazit
Arbeitnehmer sollten sich genau ausrechnen, wie hoch der Zinsvorteil ist und ob dieser ein höheres Gehalt aufwiegt. Letzteres müssen sie natürlich auch versteuern und es bleibt nur die Hälfte von dem übrig, was sie im Monat mehr bekommen sollten. Die Variante, dass statt des höheren Gehalts das Mitarbeiterdarlehen in Anspruch genommen wird, kann auch für den Arbeitgeber interessant sein. Immerhin stellt ein höheres Gehalt auch eine deutlich höhere Belastung für das Unternehmen dar, wohingegen durch das Darlehen Zinsen (wenn auch minimale) als Einnahmequelle anfallen.