Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen 2020

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Wenn der Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen interessant werden soll, muss das Darlehen deutlich günstiger werden, was angesichts dauerhaft niedriger Zinsen nicht einfach ist.

Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen: Arbeitnehmer im Vorteil

Ein Arbeitgeberdarlehen bringt meist Zinsvorteile mit sich und ist aus diesem Grund für den Arbeitnehmer interessant. Doch es lässt auch der Maßstabszinssatz das Arbeitgeberdarlehen teilweise blass aussehen. Aktuelle Zinssätze für den Dezember 2019 gestalteten sich wie folgt: (Quelle: Deutsche Bundesbank Zinsstatistik 04.02.2020)

  • Kredite mit variabler bis einjähriger Zinsbindung: 8,59 %
  • Kredite mit bis zu fünfjähriger Zinsbindung: 4,38 %
  • Kredite mit mehr als fünfjähriger Zinsbindung: 6,26 %

Angesichts dieser niedrigen Zinssätze müssen manche Arbeitgeber ihre Darlehen noch einmal überdenken, denn es scheint für einen Arbeitnehmer attraktiver, eine Bank oder einen Kreditvermittler um Hilfe in finanziellen Nöten zu bitten.

In Zeiten des Niedrigzins' kann ein Darlehen bei der Bank rentabler sein, als ein Arbeitgeberdarlehen. (Foto: Shutterstock - michaelheim)

In Zeiten des Niedrigzins‘ kann ein Darlehen bei der Bank rentabler sein, als ein Arbeitgeberdarlehen. (Foto: Shutterstock – michaelheim)

Warum vergeben Unternehmen Arbeitgeberdarlehen?

Damit wird direkt ein Vorteil des Arbeitgeberdarlehens umgangen: Mit diesem sollen motivierte und erfahrene Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden. Die Hemmschwelle, eine Kündigung einzureichen, wenn der Arbeitgeber doch ein Darlehen gewährt hat, ist oft deutlich höher angelegt.

Dennoch: Nicht immer kann der Maßstabszinssatz das Arbeitgeberdarlehen unterbieten, denn teilweise verlangt der Chef nur ein oder zwei Prozent für ein langfristiges Darlehen. Welche Variante die bessere ist, lässt sich durch einen Kreditvergleich und durch das Einholen verschiedener Angebote unter anderem auf www.sofortkredite-24.info/ herausfinden.

Definition: was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Wenn es darum geht, dass der Maßstabszinssatz das Arbeitgeberdarlehen beeinflusst, muss erst einmal geklärt werden, was ein Arbeitgeberdarlehen überhaupt ist.

Es handelt sich dabei um ein Darlehen, das der Arbeitgeber mit einem Angestellten aufgrund seines Dienstverhältnisses oder auch mit einer dritten Person abgeschlossen hat. Die Auszahlung der Darlehenssumme ist für eine steuerliche Betrachtung nicht interessant, sie stellt keinen Lohnzufluss dar. Lediglich die Zinsvorteile, die der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeberkredit bekommt, müssen als geldwerter Vorteil berücksichtigt werden.

Das Arbeitsrecht befasst sich in den §§ 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches mit den Regelungen zum Arbeitgeberdarlehen. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Gelddarlehen, separat davon sind Sachdarlehen zu betrachten.

Wie werden Zinsvorteile behandelt?

Die steuerlichen Zinsvorteile hingegen sind im Einkommenssteuergesetz berücksichtigt und hier im § 8 Abs. 2 und 3. Neben dem Lohn spielt auch die Sozialversicherung eine Rolle: Ein geldwerter Vorteil ist immer auch als beitragspflichtige Einnahme aus einer Beschäftigung zu werten!

Wann bleiben Zinsersparnisse unter der Freigrenze?

Das heißt, dass das Zinsersparnisse bis zum Erreichen der Freigrenze von 44 Euro im Monat frei von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sind, das gilt auch für die Auszahlung der Darlehenssumme sowie für Zinsvorteile für Darlehen bis 2.600 Euro.

Wird diese Grenze überschritten, fallen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer an. Das gilt nur dann, wenn der Maßstabszinssatz das Arbeitgeberdarlehen nicht beeinflusst, wenn das Darlehen also mit frei vereinbarten Zinsen geschlossen wurde.

Welche Zinssätze sind für Arbeitgeberdarlehen üblich?

Geht es nun darum, mit dem Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen und Kredite von der Bank zu vergleichen, kann auch die Zinsübersicht der Deutschen Bundesbank zurate gezogen werden. Hier sind immer die letzten veröffentlichten Daten relevant, die sich hier auf den Dezember 2019 beziehen. Anhand dieser Zinssätze ist die Berechnung des geldwerten Vorteils möglich.

Geldwerter Vorteil muss berechnet werden

Um mit dem Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen auf ihre finanzielle Attraktivität hin zu überprüfen, muss zuerst noch ein Bewertungsabschlag von vier Prozent genommen werden. Das bedeutet, dass der Kredit vom Unternehmen zum Beispiel auf fünf Jahre festgelegt ist.

Laut Deutscher Bundesbank gilt für einen solchen Kredit ein Zinssatz von 4,38 Prozent. Davon werden vier Prozent als Bewertungsabschlag abgezogen, so bleiben noch 4,2 Prozent übrig. Der Arbeitgeber möchte aber für seinen Kredit nur zwei Prozent Zinsen haben. Die verbleibenden 2,2 Prozent stellen den geldwerten Vorteil bzw. die Basis, mit der selbiger berechnet wird, dar.

Die Auswirkungen hängen letzten Endes von der Höhe des Kreditbetrags ab. Wurde ein Kredit von 40.000 Euro vergeben, beträgt die Zinsersparnis pro Monat etwas mehr als 73 Euro. Da diese Summe über der Freigrenze von 44 Euro liegt, fallen Beiträge für die Sozialversicherung sowie Lohnsteuer an. Betrug der Kredit aber nur 15.000 Euro, beträgt der Zinsvorteil im Monat nur 27,50 Euro und bleibt damit unter der zu versteuernden Grenze.

Diese Berechnung muss jedoch nicht zugrunde gelegt werden. Möglich ist es seit einigen Jahren auch, die Angebote von Direktbanken aus dem Internet zurate zu ziehen. Das heißt, dass die dortigen Zinssätze als Basis für die Berechnung des Zinssatzes des Arbeitgeberkredits herangezogen werden.

Ein Bewertungsabschlag wird hier aber nicht abgezogen. Dies ist mit ein Grund, warum der Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen interessant machen kann, denn durch den Bewertungsabschlag lassen sich teilweise Vorteile erzielen.

Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen: Geld Vorteil muss berechnet werden (Foto: Shutterstock - LightField Studios)

Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen: Geld Vorteil muss berechnet werden (Foto: Shutterstock – LightField Studios)

Das sagt das Arbeitsrecht

Lässt der Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen weniger interessant erscheinen, weil er sehr günstig ist, so kann das Darlehen vom Unternehmen dennoch Vorteile für beide Seiten mit sich bringen. Zum einen kann der Arbeitgeber damit eventuell anstehende Verhandlungen um einen höheren Lohn umgehen.

Wer bereits einen Kredit zu besonders günstigen Konditionen erhalten hat, wird nicht auch noch auf einer Lohnerhöhung bestehen! Außerdem lassen sich qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen binden, denn diese sind mit Kündigungen zurückhaltender, wenn sie ein Darlehen vom Chef bekommen haben.

Wofür darf das Arbeitgeberdarlehen verwendet werden?

Der Arbeitgeber kann mit diesem Darlehen auch private Fortbildungsmaßnahmen des Mitarbeiters unterstützen und investiert so in dessen sowie in die eigene Zukunft. Schließlich profitiert das Unternehmen auch selbst von dem neuerlichen Wissenserwerb der Mitarbeiter.

Grundsätzlich gilt aber, dass der Arbeitgeber seinem Angestellten keine Waren auf Kredit überlassen darf, dies wird durch § 107 Abs. 2 der Gewerbeordnung derart geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Anrechnung des Kreditbetrags auf das Arbeitsentgelt erlaubt.

Gesetzlich erlaubt ist aber, dass ein Darlehen dafür eingesetzt werden kann, um eine Beteiligung am Unternehmen zu erreichen bzw. um Belegschaftsaktien zu erwerben.

Was muss im Darlehensvertrag stehen?

Wichtig ist, dass der Darlehensvertrag schriftlich geschlossen wird, wofür ein Darlehensvertrag nötig wird. Dieser muss die wichtigen Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Höhe der Darlehenssumme
    Diese ist nicht gesetzlich reglementiert, sollte sich aber nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und letzten Endes nach dem Lohn bzw. nach den finanziellen Möglichkeiten des Mitarbeiters richten.
  • Zinssatz
    Wenn der Arbeitgeber Zinszahlungen für das Darlehen beanspruchen will, muss er diese schriftlich festhalten. Andernfalls darf der Arbeitnehmer das Darlehen zinsfrei zurückzahlen und ist nicht verpflichtet, Zinsen nachträglich zu akzeptieren.
    Endet das Arbeitsverhältnis, darf sich der vereinbarte Zinssatz moderat erhöhen, er darf aber nicht in Wucherzinsen ausarten. Es kann jedoch vereinbart werden, dass mit dem Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen belegt werden, wenn der betreffende Mitarbeiter kündigt oder gekündigt wird.
  • Rückzahlung
    Bestenfalls sind im Darlehnsvertrag Regelungen zur Tilgung des Kreditbetrags enthalten. Hierbei sollten nicht nur die zurückzuzahlenden Summen genannt werden, sondern es wird im Idealfall ein Tilgungsplan aufgestellt, nach dem sich beide Seiten richten können und der sowohl die Höhe als auch den Fälligkeitszeitpunkt der einzelnen Raten nennt.

Das Arbeitgeberdarlehen darf grundsätzlich mit dem Lohn aufgerechnet werden. Hierbei behält der Arbeitgeber die Tilgungsraten nebst Zinsen vom Lohn ein. Bei einem echten Darlehen darf der Arbeitgeber auch derart verfahren, wenn diesbezüglich keine vertragliche Regelung getroffen wurde.

Was passiert bei einer Kündigung?

Haben beide Parteien dies vereinbart, ist es möglich, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Rückzahlung des restlichen Darlehensbetrags möglich ist. Dieser Fall kann ebenfalls eintreten, wenn der Arbeitgeber das Darlehen kündigt, wenngleich dies nur aus sogenannten berechtigten Gründen möglich ist. Bei einer betriebsbedingten Kündigung aber darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, das Darlehen sofort zurückzuzahlen. Hat der Chef eine außerordentliche Kündigung des Mitarbeiters selbst zu verantworten, darf er das Darlehen ebenfalls nicht direkt zurückfordern.

Wichtig:
Eventuelle Regelungen, die im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag getroffen wurden, gelten nicht automatisch auch für den Darlehensvertrag. Hierbei handelt es sich vielmehr um zwei separat zu betrachtende Verträge.

Es ist möglich, dass nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Rückzahlung des restlichen Darlehensbetrags geleistet werden muss. Das ist vorab zu vereinbaren. (Foto: Shutterstock - fizkes)

Es ist möglich, dass nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Rückzahlung des restlichen Darlehensbetrags geleistet werden muss. Das ist vorab zu vereinbaren. (Foto: Shutterstock – fizkes)

Die lohnsteuerliche Betrachtung

Wie bereits erwähnt wurde, gilt eine Grenze von 2.600 Euro, bis zu der ein Arbeitgeberdarlehen noch nicht lohnsteuerlich relevant ist. Bei Überschreiten dieser Grenze muss es aber sehr wohl berücksichtigt werden. Maßgeblich ist dabei aber immer die noch nicht getilgte Summe des Darlehens am Ende des Lohnzahlungszeitraums.

Hat ein Chef mehrere Darlehen gewährt, müssen diese aber zusammengerechnet werden. Die Freigrenze gilt für alle Darlehen zusammen! Dies ist auch unabhängig vom jeweiligen Zweck der Darlehen. Werden nach dem Maßstabszinssatz Arbeitgeberdarlehen gewährt, liegen Zinsvorteile nicht vor. Die Regelungen zum geldwerten Vorteil sind dann nicht anzuwenden.

Zahlt der Arbeitgeber einem Angestellten einen Zinsbetrag dazu, weil dieser einen Kredit bei der Bank aufgenommen hat, so zählt das als Arbeitslohn. Hierbei wird jedoch von einem Zuschuss zum Barlohn gesprochen.

Fazit: Gibt es Alternativen?

Es muss nicht zwingend das Arbeitgeberdarlehen sein, das über eine finanzielle Notlage hinweg hilft. Sicherlich ist es auch eine Frage des Vertrauens zueinander sowie abhängig von der Art des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Angesichts der sehr niedrigen Zinsen, die derzeit immer noch auf dem Finanzmarkt herrschen, ist die Entscheidung für oder gegen ein Arbeitgeberdarlehen auch davon abhängig, wie gut das Angebot vom Chef ist.

Unterscheidet es sich zinslich gesehen nur minimal von einem Kreditangebot einer regulären Bank, kann durchaus Letzterem der Vorrang gegeben werden. So bleibt der Angestellte unabhängig und muss seine finanzielle Lage nicht gegenüber dem Chef offenbaren. Anders sieht es aus, wenn es sich um ein Darlehen handelt, das zu Weiterbildungszwecken genutzt werden soll. Dieses kann durchaus vom Chef beansprucht werden, dient es doch auch dem Unternehmen und dessen Zielsetzung.

Es ist somit grundsätzlich immer empfehlenswert, ein Angebot einer Bank oder Direktbank einzuholen bzw. mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Das Arbeitgeberdarlehen sollte dabei nur ein Angebot unter vielen sein, die ausgewertet und beachtet werden müssen.

Vor allem bei höheren Darlehen kann sich die zusätzliche Besteuerung des geldwerten Vorteils sowie die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge negativ auswirken und es bleibt von einem eventuell angestrebten Geldvorteil kaum noch etwas übrig. Die Unabhängigkeit vom Chef durch einen Kredit von der Bank ist nicht zu unterschätzen!

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