Lebensmittel Zusatzstoffverordnung: Existenzgründer aufgepasst bei Schokolade!

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Sie haben die Idee, „irgendwas mit Schokolade“ zu machen? Als Existenzgründer müssen Sie aber nicht nur auf die finanziellen Dinge achten, sondern auch auf die gesetzlichen Vorgaben für die Herstellung der süßen Leckereien. Hier gibt es gerade bei der Verwendung von Farbstoffen diverse Punkte zu berücksichtigen – denn nicht alles, was derzeit verwendet wird, ist wirklich erlaubt.

Der schöne Schein … trügt!

Natürlich möchten alle, dass Schokolade auch schön aussieht, gerade zu festlichen Anlässen stehen bunte Leckereien hoch im Kurs. Meist sehen diese Süßigkeiten nicht nur schön aus, sondern schmecken auch unheimlich gut. Gesund sind sie deshalb noch lange nicht! Das Institut für Hygiene und Umwelt untersuchte jüngst 414 Schokoladenproben. Bei insgesamt 16 dieser Proben stellte sich eine mangelhafte Kennzeichnung der verwendeten Farb- sowie Inhaltsstoffe heraus. Elf dieser Proben waren darüber hinaus sogar noch unzulässig gefärbt und können somit als gesundheitsgefährdend eingestuft werden.

Dass die Schokolade schön aussehen soll, darf kein Argument sein – auch nicht für einen Existenzgründer, der vor allem anfangs mit allen Mitteln versuchen muss, die Erfolgswelle zu erklimmen. Dennoch kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die erlaubte Verwendung von Farbstoffen sowie gegen die Kennzeichnungspflicht – allerdings nicht nur bei Gründern. Auch namhafte Hersteller leisten sich hier immer wieder einen Fauxpas, der einzig und allein dem Zwecke des besseren Verkaufs dient.

Ertappt! Was nun?

Wer bei einem Verstoß gegen die Lebensmittel Zusatzstoffverordnung ertappt wird, muss mit einer Vorgabe zur veränderten Kennzeichnung rechnen. Dies ist insofern noch einfach, wenn nur neu vom Band laufende Produkte anders gekennzeichnet werden müssen. Einen Hersteller wird die Strafe in Form des Verkaufsverbots wohl deutlich härter treffen, denn für die Zeit, bis eine neue Verkaufsgenehmigung vorliegt, gehen die Einnahmen verloren.

Dabei ist die Vorgehensweise bei der Färbung von Schokolade in den meisten Fällen ganz einfach: Verwendet werden gefärbte Pellets, in denen Kakaobutter enthalten ist. Eigentlich werden diese Pellets nur dafür eingesetzt, Backwaren zu verzieren. Werden diese Pellets jedoch erwärmt, können sie zum Färben von Schokolade verwendet werden. Eine einfache Art und Weise – erlaubt ist sie aber nicht.

Zusatzstoffverordnung für Lebensmittel: Wo dürfen Farbstoffe verwendet werden?

Farbstoffe, die bei der Herstellung der Lebensmittel eingesetzt werden, sind Zusatzstoffe. Über diese gibt es eine eigene Zusatzstoffverordnung, die besagt, dass die Stoffe nur für die jeweils genannten Lebensmittel zulässig sind. Die Zusatzstoffverordnung regelt daher die erlaubte Verwendung der Zusatzstoffe. Nun besagt die Zusatzstoffverordnung aber, dass Farbstoffe in sämtlichen Schokoladenbestandteilen oder in Kakaoprodukten nicht verwendet werden dürfen. Erlaubt ist jedoch, die Schokolade oder andere Lebensmittel mit natürlich färbenden Stoffen (zum Beispiel Erdbeerpulver oder Rote Bete Saft) zu verschönern. Auch gefärbter Zucker kann verwendet werden, wenn es um die bunte Umhüllung von Lebensmitteln geht. Sind Farbstoffe für andere Lebensmittel zugelassen, können diese mit der Schokolade kombiniert werden, auch das ist erlaubt.

Bestimmte Farbstoffe – zum Beispiel E 110 oder E 122 – müssen auf der Verpackung der Lebensmittel separat aufgeführt werden. Außerdem ist der Hinweis, dass die jeweilige E-Nummer die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinflussen kann, verpflichtend anzubringen. Studien an hyperaktiven Kindern haben ergeben, dass deren Aktivität und Aufmerksamkeit durch die E-Farbstoffe beeinflusst werden können. Die Empfehlung von Ernährungsexperten geht daher in diese Richtung, dass Kinder solche Schokolade gar nicht erst bekommen sollten, von der bekannt ist, dass sie dadurch aktiver oder in der Aufmerksamkeit beeinträchtigt sein können.

Inzwischen gibt es auf dem Markt zahlreiche andere Süßigkeiten und Schokoladen, die Kindern ins Osternest oder auf den Weihnachtsteller gelegt werden können und nicht schädlich sind.

Wer als Gründer auf der Suche nach einer perfekten Idee ist, sollte sich bezüglich der Lebensmittelverordnung unbedingt näher informieren und bedenken, dass gesunde Schokolade – obgleich ein Paradoxon – durchaus herstellbar ist. Die Konkurrenz in diesem Bereich wächst, dennoch sind die Marktchancen angesichts des steigenden Gesundheitsbewusstseins der Menschen gut.


Bildnachweis: © Fotolia – arybickii

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