Max Schrems, seines Zeichens nach Gründer von „europe-v-facebook“ hat inzwischen 22 mal Anzeige bei der Datenschutzbehörde in Irland eingereicht. In Irland deshalb, weil hier der europäische Sitz von Facebook ist. Nun hat Schrems in Wien sein neues Buch präsentiert, welches den Titel „Kämpfe um deine Daten“ trägt.
Das Buch von Max Schrems und seine 22 Anzeigen
Wer 22 mal Anzeige erstattet, wird durchaus etwas zu erzählen haben. In diesem Fall trifft das auch tatsächlich zu! Dabei möchte der Autor vermeiden, dass eine Art Weltuntergangsszenario produziert wird. Es geht vielmehr darum, dass der Nutzer der Onlinewelt erkennt, dass er nicht völlig ausgeliefert alles hinnehmen muss, was irgendwo passiert. Meist sind die Menschen selbst schuld am Missbrauch ihrer Daten – schließlich geben sie diese nur allzu oft sehr offenherzig preis. Bilder im Netz, dazu das Setzen des Häkchens auf die Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung – fertig ist die Erlaubnis zur scheinbar unbegrenzten Nutzung der Daten. Doch der Anspruch auf Privatsphäre ist dennoch gegeben und wird nicht einfach abgelegt, nur weil jemand auf Facebook oder in einem anderen sozialen Netzwerk einige Daten von sich angibt. Genau mit diesem Problem beschäftigt sich Max Schrems in seinem Buch und darauf basiert auch das Problem, dass er seine Anzeige 22 mal gestellt hat. Schrems ist der Meinung, dass die bisher immer noch in der Planung befindliche europäische Datenschutzverordnung dazu beitragen würde, die aktuellen Probleme zu lösen – sogar zu 90 Prozent! Es gibt allerdings derzeit viele verschiedene Lösungsansätze, die im Buch zusammengefasst werden und die Schrems sehr anschaulich darstellt. Zu diesen Ansätzen gehört auch, dass der Nutzer nicht allen Geschäftsbedingungen im Detail zustimmen muss, sondern auch einige Punkte streichen bzw. sein Einverständnis verweigern kann. Außerdem geht es darum, die Nutzer weniger abhängig zu machen. Warum sollten die einzelnen sozialen Netzwerke nicht miteinander verbunden werden? Jeder Anbieter eines solchen Netzwerkes achtet penibel darauf, dass seine Nutzer auch schön bei ihm bleiben und nicht mit den Nutzern der Konkurrenz kommunizieren können. Warum? Gibt es hier keinen anderen Weg? Diese und weitere Fragen stellt Schrems in seinem Buch und gibt diverse Lösungsansätze heraus.
22 mal Anzeige erstattet: ist etwas passiert?
Wurde nun die Anzeige 22 mal erstattet, so heißt es dennoch, dass jeder abwarten muss. Anfang April gab der Europäische Gerichtshof bekannt, dass er die EU-Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig halte und kippte das entsprechende Gesetz. Nun stellt sich das Problem, wie sich der einzelne Nutzer selbst schützen kann – oder ist das gar nicht seine alleinige Aufgabe? Genau dies ist laut Schrems ein Problem, denn die gesamte Gesellschaft stützt sich darauf, dass sich der Einzelnutzer selbst schützen müsse. Dies ist jedoch nicht immer und vor allem nicht ausreichend möglich. Die Ansatzpunkte müssen sich daher auf die genügende Verschlüsselung der Daten zum einen beziehen, zum anderen auf das Finden der Menschen, die Daten stehlen wollen.
Im Juni 2014 wurde durch „europe-v-facebook“ wieder einmal Anzeige erstattet, Adressat war die Datenschutzbehörde in Irland. Die 22. Anzeige bezog sich wieder einmal darauf, dass die europäischen Nutzer von Facebook keinerlei Einfluss auf ihre Datenspeicherung haben. Die Informationen werden durch Facebook von Europa in die USA übertragen. Die Frage nach dem Warum stellt sich hier offensichtlich niemand. Außerdem wird laut Anzeige 22 (und den vielen Anzeigen davor) immer wieder vergessen, dass Daten, die sich auf Personen beziehen, nur dann in ein anderes Land gegeben werden dürfen, wenn sie dort entsprechend sicher sind. Der angemessene Datenschutz ist in den USA und speziell bei Facebook aber nicht gegeben.
Das Ergebnis der Anzeige, die inzwischen 22 mal gestellt wurde, ist immer noch offen. Schrems hat übrigens auch in Wien Anzeige erstattet, hier wurde in 20 von 22 Punkten dem Kläger durch das Oberlandesgericht recht gegeben. Facebook hat Rechtsmittel eingereicht – eine endgültige Entscheidung bleibt damit noch zu erwarten.
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