Der Gesetzgeber plant, gesetzliche Krankenkassen daran zu hindern, Selbstständigen und Freiberuflern überhöhte Beitragsforderungen zu stellen. Diese geplante Änderung soll sicherstellen, dass Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl ihre Einkünfte nicht entsprechend hoch waren, die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten können. Die vorgesehenen Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und sich für die Rechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen und der Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen.
Gesetzesänderung: Krankenkassen dürfen Selbstständigen keinen Höchstbetrag mehr berechnen
Gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf dürfen Krankenkassen von Selbstständigen und Freiberuflern keinen Höchstbetrag mehr verlangen, solange das Finanzamt keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid ist die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge. Darüber hinaus müssen Versicherte in Zukunft informiert werden, wenn bei fehlendem Steuerbescheid der monatliche Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt wird.
Nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheids haben die Versicherten einen Zeitraum von zwölf Monaten, um bei ihrer Krankenkasse eine Neufestsetzung des monatlichen Beitrags zu beantragen, die ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht. Bislang wurden von den Krankenkassen Unterlagen, die eine niedrigere Einkommenshöhe belegen, nicht akzeptiert, wenn sie nach der vorgeschriebenen Frist von drei Jahren eingereicht wurden.
Die geplante Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen stellen dürfen. Dies ermöglicht den Betroffenen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und zukünftig korrekte Beiträge auf Basis ihres tatsächlichen Einkommens zu zahlen. Besonders erfreulich ist, dass die Änderungen auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten sollen, was den Betroffenen die Möglichkeit gibt, auch für diese Jahre eine Rückerstattung zu beantragen.
Die Einhaltung der Frist für das Einreichen des Einkommenssteuerbescheids ist von großer Bedeutung. Selbstständige und Freiberufler müssen seit 2018 innerhalb von drei Jahren nach Erhalt den Bescheid beim Finanzamt einreichen, um eine korrekte Berechnung ihrer Krankenkassenbeiträge zu ermöglichen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, verlangen die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg bietet Unterstützung für Mitglieder von Krankenkassen, um ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu helfen. Termine für Beratungen können online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter der Nummer (040) 24832-130 vereinbart werden. Weitere Informationen zum Thema und konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz verfügbar.
Die geplanten Gesetzesänderungen bieten Selbstständigen und Freiberuflern eine erhebliche Erleichterung in Bezug auf ihre Krankenkassenbeiträge. Durch die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern, erhalten sie eine finanzielle Entlastung. Zudem wird eine transparente und gerechte Berechnung der Beiträge auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens ermöglicht.
Die geplanten Gesetzesänderungen haben eine positive Auswirkung auf die Jahre 2018 und 2019, da sie rückwirkend gelten. Diese Maßnahme zeigt, dass der Gesetzgeber den Missstand erkannt hat und Betroffenen die Möglichkeit gibt, ihre Rechte durchzusetzen. Die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg ist dabei besonders hilfreich, um sich gegen überhöhte Beitragsforderungen der Krankenkassen zu wehren.